Hallo!
Unser Sohn wurde am 16. April geboren. Meine Freundin hat das gehaltsabhängige Karenzmodell 12+2 genommen.
Ich möchte die 2 Monate Väterkarenz machen.
Wir kann das entweder anschliessend an Ihre Karenz machen, oder wir überschneiden uns das 12. Lebensmonat unseres Sohnes.
Soweit richtig?
Wie sieht das bei Überschneidung mit dem Kinderbetreuungsgeld aus? Das können wir doch nicht gleichzeitig beziehen, oder?
D.h. bei Überschneidung würden wir ein Monat Kinderbetreuungsgeld verlieren, richtig?
Jetzt steht auch noch im Raum, dass meine Freundin ihre Karenz verlängern will. Sie möchte 6 Monate länger zu Hause bleiben.
Kann ich als Vater die Monate 13+14 gleichzeitig mit Ihr in Karenz sein. D.h. ich würde die beiden Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen und sie natürlich nichts mehr.
Wäre toll wenn mir hier jemand erklären könnte wie wir das am besten kombinieren können.
LG, flump
Kommentare
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Wenn grundsätzlich nur einer zur selben Zeit KBG beziehen kann, man aber arbeitsrechtlich auch gleichzeitig in Karenz gehen kann, hat doch diese Regel keinen Sinn.
Oder steh ich da einfach auf der Leitung?
Ich würds gern so machen:
Freundin: Monate 1-17 Karenz (1-12 wird KBG bezogen)
Ich: Monate 13-14 Karenz mit KBG
Funktioniert das?
LG, flump
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Karenz bezieht sich ja auf den Dienstgeber- der stellt dich frei von deiner Arbeit.
Das KBG beziehst du vom Staat. Die beiden haben nichts miteinander zu tun. Dass beide KBG beziehen, geht nicht. Wäre ja auch reichlich unfair, für die Papas, die die Väterkarenz nicht in Anspruch nehmen können.
So wie du's machen wollen würdest- da bezieht eh nur einer von euch KBG, also sollte das meines Verständnisses nach klappen.
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bitte keine falschen Ratschläge geben! beide Elternteile können nur 1Monat gemeinsam in Karenz sein!
@flump
Mutter und Vater dürfen nicht gleichzeitig Karenz für dasselbe Kind nehmen. Lediglich beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist eine Überschneidung von einem Monat möglich. In diesem Fall darf die Karenz insgesamt nur bis zur Vollendung des 23. Lebensmonats des Kindes dauern.
Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss.
Überschneidung beim KBG geht allerdings nicht.
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danke für die info
dann sieht mein plan wie folgt aus:
monat 1-12 freundin in karenz mit kbg
monat 13 beide in karenz (überschneidungsmonat) - kbg bekomme ich
monat 14 ich in karenz mit kbg - freundin arbeitet (braucht aber ihren resturlaub auf)
monat 15-max 23 freundin in karenz ohne kbg
das müsste funktionieren, oder?
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Achja und du musst aufpassen beim überschneidend en Modell verkürzt sich der KBG Bezug soweit ich weiß. Dann sind es nicht 14 sondern 13 monate
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http://www.babyforum.at/discussion/9175/einkommensabhaengiges-kbg#Item_24
es wurde jetzt schon mehrfach erklärt - also bitte einfach einmal genau lesen!!
KBG und Karenz ist nicht das gleiche
Karenz ohne KBG ist genauso möglich wie KBG ohne Karenz
Karenz können beide Eltern einen Monat gemeinsam nehmen (die arbeitsrechtliche Maximaldauer verkürzt sich dann um 1Monat)
KBG ist beim eaModell und beim 12+ Modell immer maximal bis zum 14.Lebensmonat möglich
gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Eltern ist nicht möglich, auch nicht für einen Monat - wird immer nur an einen Elternteil ausgezahlt,
wollen beide Elternteile KBG beziehen, dann geht das bis zum 14.Monat, auch wenn sie Karenz einen Monat gemeinsam nehmen.
will zB die Mutter länger als 12 Monate zuhause bleiben, der Vater aber auch in Karenz gehen, dann geht das nur, wenn die Mutter während der Karenzzeit des Vaters ein aufrechtetes Dienstverhältnis hat (ob sie in der Arbeit ist oder Urlaub abbaut ist egal, weil auch Urlaub ein aufrechtes Dienstverhältnis ist), ein Monat geht es auch gemeinsam
Urlaubstage bräuchte sie dafür soviele wie der Monat Arbeitstage hat, also idR 22 Tage, wenn man eine 5Tage Woche hat.
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Ich habe mich gestern genau diesbezüglich beim Bundesministerium für Familie erkundigt und eine Dame erklärte mir, dass man im alten Job wieder arbeiten muss. es geht nicht darum, einfach irgendwo gemeldet zu sein. warum das so ist, weiß ich nicht.. wenn du willst, gebe ich dir die Nummer dieser Dame
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und zu auskünften: ich hab beim gleichen finanzamt mit 3 verschiedenen leuten gesprochen und die waren sich untereinander auch nicht einig....
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ich hab dich nicht angegriffen, aber es wurde dir bereits mehrfach richtig erklärt und auch beim Ministerium hast eine Auskunft bekommen!
und wenn du dich nicht auskennst, dann macht es keinen Sinn, irgendjemandem Ratschläge geben, weil dann genau das passiert, was du erwähnt hast, dass man überall andere Auskünfte bekommt und damit hilfst du niemandem weiter!
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nachdem die GKK die auszahlende stelle is würd ich NUR denen glauben.
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i frag nur mehr beim Ministerium wenn i bei einer öffentlichen Stelle anruf
@maxi no comment ..
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474
§ 2 Absatz 2 Kinderbetreungsgeldgesetz:
Für ein Kind ist ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ausgeschlossen.
gilt auch für das eaKBG
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ich habe eine frage! ist es möglich, dass die Mutter 6 Monate in Karenz geht und der Vater dann den Rest?
GlG
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Musst nur mit den meldefristen beim dienstgeber aufpassen, also alles rechtzeitig bekannt geben!
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/Teilung_der_Karenz.html
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Ich bin Studentin
Ich bekomm trotzdem KBG oder?
Ich brauch demnach ja keine Karenz..
Kann mein Mann trotzdem das erste Monat Karenz nehmen?
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Wenn du also die Grundvoraussetzung des kbg erfüllst ist das kein Problem.
Klar kann dein Mann in karenz gehen, allerdings fehlt euch dann das einkommen und nur ein Monat ist zuwenig.
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Ich beziehe KBG der 12+2 Variante und werde mir dieses mit meinem Mann teilen. Geplant ist, dass er insgesamt vier Monate in Karenz geht. Die finanzielle Handhabung ist soweit klar, meine Frage ist arbeitsrechtlicher Natur. Ich habe mit meinem AG eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die mir eine Karenzdauer von über drei Jahren ermöglicht. Dass die über das zweite Lebensjahr des Kindes hinausgehende Vereinbarung einer Durchfechtung möglicherweise nicht standhalten würde, ist mir klar, aber no risk no fun. Nun frage ich mich, muss ich tatsächlich für die Dauer der viermonatigen Karenz meines Mannes arbeiten gehen? Würde dies nämlich nur dann gerne tun, wenn zu der Zeit auch spannende Projekte anstehen würden, ansonsten können wir uns gut vorstellen, die Zeit gemeinsam dem Kinde zu widmen. Falls dies der Fall ist, muss ich in der Zeit Arbeitsleistung erbringen, oder könnte ich mich auch freistellen lassen? Urlaub habe ich jedenfalls nicht mehr ausreichend zur Verfügung.
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Also ja du wirst deine karenz für diese zeit beenden müssen, du kannst aber eventuell unbezahlten Urlaub mit deinem Arbeitgeber für diese zeit vereinbaren falls du nicht arbeiten möchtest und andere Ansprüche (zeitausgleich, urlaub) nicht möglich sind, ist aber natürlich ausmachungssache mit deinem arbeitgeber
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ich geh das längste also 30+6. mein freund wird die ganzen 6 monate in anspruch nehmen (ist bereits mit seinem arbeitgeber alles vereinbart). ich bin jetzt vor der geburt beim ams gemeldet, also hab keinen arbeitgeber. ich kann ja trotzdem die 6 monate die mein freund zuhause bleibt auch daheim sein oder? muss mich nur extra krankenversichern.. oder hab ich da was falsch verstanden?
finanziell ist es kein problem, da wir soviel gespart haben um die 6 monate nur mit kbg auszukommen...
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Hätte da auch eine Frage bez. des eaKBG 12+2...und zwar...kann mein Partner KBG beziehen während ich im Mutterschutz bin?
Weiß darauf jemand eine richtige Antwort?
Vielen Dank im voraus..
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Hat die Mutter einen Anspruch auf Karenz, beginnt die Karenz des Arbeitnehmers frühestens mit dem Ablauf eines Beschäftigungsverbotes der Mutter nach Geburt eines Kindes (§ 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, gleichartige österreichische Rechtsvorschriften oder gleichartige Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes).
(3) Hat die Mutter keinen Anspruch auf Karenz, beginnt die Karenz des Arbeitnehmers frühestens mit dem Ablauf von acht bzw. bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen nach der Geburt. Bezieht die Mutter Betriebshilfe (Wochengeld) nach § 102a Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, oder nach § 98 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, und verkürzt sich die Achtwochenfrist vor der Entbindung, so beginnt die Karenz frühestens mit dem in den §§ 102a Abs. 1 Satz 4 GSVG und 98 Abs. 1 Satz 4 BSVG genannten Zeitpunkt.
Nun muss man noch festhalten dass das kbg nix mit karenz zu tun hat, aber beim eakbg die zuverdienst grenze so niedrig ist dass es gar nicht anders gehen würde.
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Sehr schön...hier kennen sich wirklich ein paar in dem karenz/kbg Dschungel aus ;-)
Eine Frage hätte ich:
Was ist wenn meine Frau in der Zeit wo ich in Karenz bin gekündigt wird oder selbst kündigt?! Kann ich dann weiterhin in Karenz bleiben und das KBG beziehen oder muss ich wieder arbeiten gehen?!
Ich habe hier auch gelesen das meine Frau in unbezahlten Urlaub gehen kann wenn ich in Karenz bin. Weiß wer wo ich diesbezüglich amtliche Informationen finden kann?!
Herzlichen Dank vorab für eure Infos.
Ciao, Alex
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zu frage 1 - deine karenz hat nichts mit ihrer zu tun. Wenn sie kündigen möchte kann sie das problemlos unter Einhaltung der Frist machen und beeinflusst damit nicht deine karenz oder kbg Bezug.
Ob sie gekündigt werden kann hängt von der behaltefrist ab, die der Kollektivvertrag vorsieht.
unbezahlter Urlaub ist immer mit dem jeweiligen dienstgeber zu vereinbaren, ein recht darauf gibt es nicht.
Teilt ihr die karenz nur einmal oder zweimal?
Und bezüglich amtlicher Informationen - die Arbeiterkammer oder (wenn vorhanden) die Gewerkschaft ist die beste Anlaufstelle, auch im Internet finden sich auf deren Homepages gute Informationen!
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Wie ist dass, wenn nach dem Mutterschutz mein Dienstvertrag endet? Dann nehme ich zb. Eakbg und mein mann nimmt die 2 Monate Karenz (wobei ich ja auch zu Hause bin, da ich ja keinen Job mehr hab) Kann ich nach den 14 Monaten noch zu Hause bleiben (bei ihm mitversichert?). Muss ich mich da arbeitslos melden (wenn ich weiß ich bleibe bis zum 2. Geburtstag zu Hause)?
Danke für eure Infos
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Zu deiner Frage, du kannst nach deinem Kinderbetreuungsgeld so lange daheim bleiben wie du willst. Du hast halt nur kein Einkommen bzw. keine Versicherung. Du musst dich dann bei deinem Mann mitversichern lassen.
Beim AMS anmelden kannst du dich erst, wenn du eine geregelte Kinderbetreuung hast, da du für mindestens 16 Wochenstunden (mit Bereitschaft zur Erweiterung auf 20 Wochenstunden) dem AMS zur Verfügung stehen musst.
Du kannst dich auch beim Sozialamt melden für die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wenn das Familieneinkommen zu gering ist. Dort erhält man unter gewissen Umständen auch eine Versicherung. Wobei beim Mann mitversichern wenn ein Kind auch da ist, kostet dich bzw. deinem Mann nichts.
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Jetzt hätte ich auch noch eine Frage an dich Claudsch (da du dich soo super auskennst). Ich habe das gleiche Problem wie einige hier, dass mein Partner die 2 Monate Karenz in Anspruch nehmen möchte und ich aber nicht arbeiten gehen will. Ich habe gerade mit der Personalabteilung telefoniert und sie würden mir den unbezahlten Urlaub gewähren sind sich aber nicht sicher ob ich (nach rechtlicher Sicht) im Anschluss wieder meine Karenz aufnehmen kann. Kannst du mir da weiterhelfen? Gibt es nicht so etwas wie aufgeschobene Karenz? Oder ist das ganz etwas anderes?
vielen Dank inzwischen.
bin schon ziemlich verzweifelt, da mein Partner mit seiner Firma schon alles geklärt hätte.... :-(
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Schau mal hier:
http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Teilung_der_Karenz.html
Da steht auch alles mit den fristen drin, wenn du alles ordnungsgemäß meldest ist das überhaupt kein Problem.
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Da eKBG und Karenz ja nichts miteinander zu tun haben sollte es doch möglich sein dass in den ersten 2 Monaten nach Geburt die Mutter WG bezieht und der Vater eKBG. Ob der Vater jetzt in Karenz ist spielt ja keine Rolle. er könnte ja auch mit seinem AG für den Zeitraum eKBG-Bezug die Arbeitszeit reduzieren (Verdienstgrenze von 6400 muss beachtet werden).
....oder übersehe ich da etwas
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es hat also nichts mit der Karenz zu tun, sondern mit dem selben Kind. sobald es sich um 2 verschiedene Kinder handelt ist das kein Problem.
du bist aber natürlich herzlich eingeladen bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt oder bei der Arbeiterkammer anzurufen.
ich hatte so einen Fall noch nicht, kann mich daher auch nur auf die Internet Quelle der Sozialversicherung berufen (die ich dir im andern Thema kopiert hab)
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während des Bezuges von Wochengeld ruht das KBG (außer eben Differenzzahlung wie @claudsch1980 schon erwähnt hat),
das wurde auch schon einmal in einem Verfahren entschieden, man kann es sich auch nicht aussuchen, ob man ab Geburt KBG oder Wochengeld nimmt,
hat man Anspruch auf Wochengeld, dann gibt es dieses (evtl mit Differenzzahlung),
KBG ab Geburt gibt es nur dann, wenn kein Anspruch auf Wochengeld besteht.
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