Hallo,
ich hätte eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Durch mein Studium habe ich erst relativ spät begonnen zu arbeiten. Ich arbeitet jetzt seit ca.6 Monaten und meine Frage ist ab wann ich Anspruch hätte auf Karenzgeld? Wenn ich jetzt schwanger wäre, würde ich dann Karenzgeld bekommen, obwohl ich erst 6 Monate arbeite und das überhaupt erst das erste Mal ist in meinem Leben das ich arbeite? Wenn nicht, wie lange muss man gearbeitet haben?
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Finde dazu nichts im Netz. Vielen Dank!
Kommentare
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Den Ausdruck Karenzgeld gibt es schon länger nicht mehr
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Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2.Geburtstag eines älteren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, wenn die Erwerbstätigkeit wegen des Mutterschutzes/der Elternkarenz unterbrochen wurde und unmittelbar in den 6 Monaten davor (Schutzfrist) eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde und das Dienstverhältnis aufrecht besteht. (Gilt für Geburten ab 1.1.2012).
Das heisst 6 Monate, oder? Ich blick nicht richtig durch,danke
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man muss aber für Kinderbetreuungsgeld den Anspruch auf Familienbeihilfe haben, also wenn du diese voraussetzung erfüllst dann passt das mit dem Kinderbetreuungsgeld auch.
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was mir natürlich jz einen Job zu finden gar nicht mehr leichter macht und ich mich frage wenn ich bis April 2015 noch zuhause sein sollte .... bekomme ich dann Wochengeld vor und nach der Geburt ??
Kinderbetreuungsgeld liegt bei 1,5 Jahre ca EUR 600.- oder ?
Bin jz in der 12 Ssw ab wann sollte man sich mit den ganzen ,,Geld Sachen,, befassen ?
Wie sieht es so mit Unterstützung aus ??
da mein freund bei mir gemeldet ist kann ich jz keine Wohnbeihilfe beantragen aber dann in der Karenz geht es dann?
Glg und Danke im Vorraus !
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Die Voraussetzung für das kbg ist die FamilienBeihilfe, wenn du diese Kriterien erfüllst dann kannst du auch das kbg beantragen.
Du hast jedoch keinen Anspruch auf wochengeld oder das eakbg.
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da ist hier ein guter Link dafür wo genauer steht was du wann und wieviel bekommst:
http://wiki.babyforum.at/wochengeld
für das Kinderbetreuuungsgeld musst du nicht gearbeitet haben (bei den Pauschalvarianten) aber du musst die voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllen - dann ist kbg auf keinen Fall ein Problem!
@dudu schieß los mit deinen Fragen - wir helfen hier gern!
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Ich habe eine Frage
Ich bin nur seit zwei Jahren in Österreich und im September 2018 bin ich schwanger geworden und 25 November habe erstes Mal hier in Österreich mit der Arbeit angefangen aber habe ich 2,5 Monaten gearbeitet und dann bin ich in vorzeitiger Schwangerschaftsschutz gegangen,da es wirklich Probleme hatte
Mein frage ist,ob ich Anspruch auf karenzgald habe oder nicht??????
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Auf die pauschalen Varianten vom Kinderbetreuungsgeld hast du immer Anspruch wenn du die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllst. Anders gesagt: wenn du Familienbeihilfe bekommst dann bekommst du auch Kinderbetreuungsgeld.
Das einkommensabhängige KBG steht dir allerdings nicht zu und Wochengeld wirst du halt auch nicht bekommen.
Die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe kannst du googeln. Bin jetzt ehrlich gesagt zu faul um den Link rauszusuchen.
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Ich mein vorzeitiger Mutterschutzgeld
Ich habe vor einer Woche vorzeitigermutterschutz Dokument von meinem Arzt bekommen aber der problem ist dass ich nur 2,5 Monaten gearbeitet habe.
Meine Arzt hat gesagt,ich bekomme weiter Geld von gkk aber er wusste nicht dass ich nur 2,5 Monaten in Österreich gearbeitet habe und glaube ich dass reicht nicht um Anspruch auf Wochengeld zu haben
Jetzt warte ich seit einer Woche auf gkk Antwort aber habe ich noch kein Antwort bekommen
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Ruf doch am Besten mal bei der GKK an und erkundige dich nach dem Status. Hab ich damals auch gemacht, waren alle sehr freundlich und hilfsbereit!