Entbindung - KH will Bestätigung vom AMS?

bearbeitet 2. 03. 2015, 16:05 in Geburt
Hallo!
Ich hoffe, es gibt hier andere Mamis, die vielleicht in einer ähnlichen Situation waren und mir im Bürokratiedschungel den Weg weisen können! :)

Es geht darum: Mein Geburtstermin naht und ich packe jetzt schon mal die Kliniktasche und fülle allen Papierkram aus, den das KH bei der Aufnahme so will. Da gibt es auch ein Formular "Vormerkschein zur Geburt", das ich zur Aufnahme ausgefüllt mitnehmen soll. Unter anderem muss man darauf Beruf und Dienstgeber bzw. "arbeitslos seit" und zuständiges AMS angeben. Dann steht da noch "bei Arbeitslosigkeit bitte unbedingt Bestätigung vom Arbeitsmarktservice mitbringen".

Nun zu meiner diesbezüglichen Situation: Ich bin im Sommer während eines befristeten Dienstverhältnisses schwanger geworden. Als das Dienstverhältnis Ende August ausgelaufen ist, habe ich mich beim AMS angemeldet und war von Anfang September bis Mitte Oktober arbeitslos, seit Mitte Oktober bin ich aber im individuellen Beschäftigungsverbot (=vorzeitigen Mutterschutz) und beziehe kein Arbeitslosengeld mehr sondern Wochengeld von der WGKK. Mit dem AMS habe ich also seither nichts mehr zu tun.

Was wollen die also für eine Bestätigung vom AMS??? Ich habe alle Unterlagen durchgesehen, die ich damals vom AMS bekommen habe, aber da gibt es nicht einmal eine Bestätigung à la "Hiermit bestätigen wir, dass Sie bei uns arbeitslos gemeldet sind", nur die Betreuungsvereinbarung, die Mitteilung über den Leistungsanspruch und so, aber das kann das KH ja eigentlich nicht interessieren. Muss ich beim AMS nun eine Bestätigung anfordern, dass ich bis zum Beginn meines Mutterschutzes arbeitslos gemeldet war? Oder wie funktioniert das?

Bin gerade dezent verwirrt und meine blöden Schwangerschaftshormone lassen es erscheinen, als wäre das alles ein Riesenproblem und es macht mich total fertig :´( . Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit dem Ablauf "Arbeitslose - Mutterschutz - Entbindung" und kann mir sagen, was genau diese ominöse Bestätigung ist und wo ich die herbekomme. Ich wäre sehr dankbar!!!

Kommentare

  • Hallo....
    na ich würde einfach vom AMS so eine bestätigung holen wo du arbeitslos warst(zeit) und es eben nicht mehr beziehst,.
  • Versichert bist du ja über das AMS oder?
  • Wenn du ein eAMS Konto hast, kannst du dir einen Auszug von den "Versicherungszeiten" beim AMS ausdrucken. Schätze mal das sowas gemeint ist?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 3. 03. 2015, 10:02
    Ich denke dass sie diese Bestätigung brauchen, um den versicherungsschutz zu überprüfen, sprich ob wer da ist, der deinen Aufenthalt zahlt.
    Dh du rufst am ams an, sagst ihnen deine versnr. und sagst ihnen, dass du eine Bestätigung fürs Krankenhaus (wegen geburt eines kindes) über den versicherungsschutz brauchst.

    Die frage die du dir stellst ist, da du ja im vorzeitigen mutterschutz bist zahlt die KK, aber meines wissens bleibst du trotzdem übers ams versichert, auch wenn die wgkk zahlt.
    aber das kann dir nur das ams beantworten.
    Sollte das ams diese Bestätigung nicht ausstellen, so giltst du nicht als arbeitslos und somit brauchst diese Bestätigung auch nicht.
  • @rdb2011 deinen 2. Absatz versteh ich nicht :\">
    So wie ich das letztes Jahr verstanden habe, ist man bei der WGKK versichert ab dem Wochengeldbezug. Musste mich damals nämlich extra noch vom AMS abmelden bzw. hab ich extra nochmal dort angerufen und mich versichert, dass ich angemeldet bin, nicht, dass ich quasi "doppelt" beziehe. Dass das so anders ist, wenn man frühzeitig im mutterschutz ist??
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 3. 03. 2015, 10:05
    Das weiß ich eben nicht.
    Wenn du in einem aufrechten Dienstverhältnis schwanger wirst ist das so, da sie aber aus ALG kommt weiß ich es nicht, vor allem weil sie sich selbst ja als arbeitslos sieht.
    deswegen hab ich ja geschrieben, dass wenn das ams sie nicht versichert sie auch nicht arbeitslos ist und somit diese Bestätigung auch nicht braucht.
    Es gibt ja menschen die keinen Anspruch auf Wochengeld haben.
  • Danke für die vielen Antworten! <3<br>
    Ich bin mir eben auch ziemlich sicher, dass der Versicherungsschutz ab Beginn des Mutterschutzes nicht mehr über das AMS läuft sondern direkt über die WGKK - somit wäre ja keine Mutter zum Zeitpunkt der Geburt übers AMS versichert, weil der Mutterschutz ja spätestens 8 Wochen vor GT - und in manchen Fällen wie meinem noch früher - beginnt. Damit wäre aber diese Bestätigung, die da eingefordert wird, völliger Powidl, wenn ihr wisst, was ich meine...

    Ich werd mal dem AMS ein Mail schreiben, nachdem ich telefonisch irgendwie nicht durchkomme. Ansonsten frag ich bei der GKK, ob die mir was ausstellen können. De facto ist das ja alles total unnötig - die müssen ja einfach nur meine e-card stecken und dann sehen sie eh, dass ich versichert bin!!! Hab ich schon mal erwähnt, dass ich Bürokratie hasse?
  • Nicht jede mama bekommt wochengeld und somit tritt nicht automatisch der Übergang der Versicherung ein!
    Zb Studenten, notstanddhilfeempfänger, arbeitslose die nicht genug versicherungszeiten etc haben bekommen kein wochengeld - daher Versicherung über ams und nicht wie bei wochengeldbeziehern über die kasse!
  • @rdb2011: Ah, okay... das heißt also, wenn ich KEIN Wochengeld bezöge, wäre ich weiterhin übers AMS versichert. Da ich aber Wochengeld beziehe, bin ich über die WGKK versichert, gelte daher nicht als arbeitslos und benötige damit auch diese Bestätigung nicht. Hab ich das richtig verstanden? Toll, dass du dich da so gut auskennst! Arbeitest du in dem Bereich oder so?
  • Zumindest ist das meine Auffassung.
    Ich arbeite im rechtswesen, zwar mit asvg und alvg aber leider hat das ams einen "Sonderstatus" mit ihren Statuten.

    Rechtlich unterscheidet man zwischen:
    Arbeitslosen/notstanddhilfeempfänger, wochengeldbeziehern, vertragsbediensteten/beamten, arbeitern, Angestellten, pensionisten und div selbstständigen.
    Im kbgg gibts noch zusätzlich Definitionen wie bezieherinnen von kbg.
  • Alles klar. Vielen Dank für die große Hilfe!
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