Meine Tochter ist schon 10 Wochen und ich habe den Antrag noch immer nicht weggeschickt da ich hin und her überlege für welche Variante ich mich entscheide - ich bin 24 Monate in Karenz bin aber am überlegen ob ich die Einkommensabhängige Variante nehme wo ich 80% bekomme (vom Mutterschutzgeld - wo auch Urlaub und so mit gerechnet wird, oder) sind dann 12 Monate oder ob ich lieber die 20 Monatsvariante nehme mit die rund 630€ monatlich
Kommentare
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Eakbg mal 10
oder die pauschalvariante mal 18
und dann überleg ob du ein Mensch bist der sich das Geld gut einteilen kann, damit eben für die restlichen Monate was auf der Seite ist auch wenn man nix bekommt
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da komm ich auf 470€ pro monat was du zur verfügung
wieviel wochengeld bekommst du denn?
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Bei welcher wgkk stelle muss man die ausgefuellten zettel vom mutterkindpass in wien vorlegen? Bei der niederlassung andreasgasse im 3. Bezirk od is es egal wo? Und bis wann sollte das sein damit das kbg nicht gekuerzt wird?
Mein mini is ja jetzt 7 monate ein schreiben dazu habe ich noch nicht bekommen. die ersten zwei zettel aus dem mu.ki.pass sind schon voll.
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Kannst aber auch in deiner bezirksstelle abgeben
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also in dem moment wo du zum arbeiten anfängst darfst auch schwanger werden, dann geht sich alles aus ;-)
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Darf i di als Expertin was fragen - angenommen - fange ab jaenner wieder zu arbeiten an - bis dahin bin ich arbeitsrechtlich in karenz - kbg beziehe ich allerdings seit heute keines mehr. Wie ist das wenn ich im jaenner wieder schwanger waere? Reichen 3mo arbeiten fuern bezug von mutterschutz? Und koennte ich dann nochmal das ekbg beziehen? (erste kind wurde am 10.6.14 geboren)
Ist schon etwas kompliziert das ganze.
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also angenommen du bist bis 31.12.2015 in Karenz und würdest mit 1.1.2016 wieder zu arbeiten beginnen, schaffst die 6 Monate aber nicht weil du zb schon im September 2015 wieder schwanger bist dann gilt folgendes:
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
das heißt vereinfacht:
wenn du vor der Geburt des ersten Kindes den Anspruch auf eakbg hattest und noch immer das gleiche Dienstverhältnis hast (Karenz ist ja keine Unterbrechung) dann gilt die Zeit der Karenz (nur die bis vor den 2. Geburtstag des ersten Kindes) als "Ersatzzeit" deiner Erwerbstätigkeit und somit kannst du auch wenn du diesmal keine 6 Monate schaffst wieder das eakbg nehmen.
Gilt auch wenn man von Karenz direkt in den neuen Mutterschutz übergeht.
Allerdings natürlich nicht mehr in der gleichen Höhe wie vorher ;-)
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Das Einkommensabhängige KBG hat eine 6 Monatige Erwerbstätigkeit als Grundlage (wobei Karenzen bis zum 2Lj. eines ersten Kindes Angerechnet werden), berechnet wird da nach 2 Varianten: 1. anhand des Wochengeldes oder 2. der Einkünfte aus jedem Kalenderjahr in dem KEIN KBG bezogen wurde (d.h. Wenn Baby Nr. 2 2016 zur Welt kommt und du 2015 Noch KBG für Baby 1 gekriegt hast, dann wird 2014 herangezogen, wenn du da auch KBG hattest wird das Jahr 2013 herangezogen - sie gehen aber Max. 3 Jahre zurück, d.h. Es kann dann sein, dass du für Baby 2 das gleiche Kriegst wie Baby 1, weil immer der höhere Tagessatz genommen wird).
Kennst dich aus? Du kannst aber immer bei der GKK anrufen oder in die Beratungsstellen gehen und dich ganz genau beraten lassen.
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Ja ist ja sowieso erstmal hypothetisch - aber beruhigend zu wissen das es theoretisch moeglich waere. Da faellt mir irgendwie schon ein Stein von Herzen - mag ja net komplett finanziell abhängig sein ;-)
Und wenns dann wirklich soweit ist - werd ich mich sowieso noch ganz genau schlaumachen muessen!
Aber danke - ihr seit da einfach spitze "ins licht ins Chaos bringen" find das nämlich schon etwas kompliziert (achja das ganze natuerlich nur insoweit Gueltig als das nicht das ganze kbg wiedermal komplett umgedeht wird ;-)
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