@claudsch1980 ja eh. Die rahmen hab ich ja bereits gehabt. Nur die Gläser wurden ausgetauscht und die haben eben 200euro gekostet. Ich hab ja nur von den Gläsern die Rechnung. Kann ich es dann so angeben?
@stolze_mami wie gesagt es bleibt die frage ob es sich "am ende des tages" auswirkt, wie @rdb2011 schon angedeutet hat ... aber das kannst du dir bei der online vorberechnung ganz einfach anschauen
@stolze_mami die Brille ist im Lohnsteuerausgleich eine "außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt"
Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet, hängt von deinem jährlichen Einkommen ab, und die gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen muss diesen Selbstbehalt übersteigen - dann wird sie anerkannt
vereinfacht gesagt heißt das - auf jeden fall reinschreiben, alles was du darfst, und dann schauen ob es sich auswirkt - entweder schon per online vorberechnung oder dann am bescheid vom finanzamt schauen, da wirds in den begründungen angeführt wenn es nicht anerkannt wurde (weil zu gering)
Was kann man eigentlich alles in den lohnsteurtausgleich rein gebn sobald man ein Baby hat. ? Mir fällt Zusatz kranken u Unfallversicherung ein. Was sonst noch ?
Naja "nur" die Tatsache ein baby zu haben wirkt sich nicht auf die veranlagung aus... man muss halt trotzdem lohnsteuer oder sozial steuerpflichtiges einkommen haben.
aber was zb alles möglich ist, wären:
Alleinverdiener/alleinerzieher
kinderfreibetrag
betreuungskosten
freiwillige weiterversicherung der kinder
Krankheitskosten der kinder
unterhaltsabsetzbetrag
Sagt mal, wisst ihr kann man die Kosten einer Hochzeit des Kindes auch abschreiben bei den außergewöhnliche Belastungen? Mein Schwiegervater hat das tatsächlich gemacht und ich kann mir das nicht vorstellen.....
Wie schon oft erklärt bedeutet außergewöhnliche Belastung folgendes:
* zwangsläufig erwachsen
* außergewöhnlich
* deutlicher finanzieller Mehraufwand
Per Definition bedeutet das:
Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist, dass zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands hatten.
Zwangsläufig entstehen die Aufwendungen, wenn sie aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermieden werden können.
Außerdem müssen die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Die genaue gesetzliche Definition finden ist in § 33 EStG zu finden.
man ist belastet, wenn ein besonderes Ereignis einem zu Ausgaben zwingt, die man selbst endgültig zu tragen hat.
Somit ist die Hochzeit egal ob die eigene oder die vom kind aus mehreren Gründen nicht abschreibbar.
Warum es "länger" dauert kann mehrere Gründe haben:
Fehlende lohnzettel, gkk bescheide etc.
fehlerhafte angaben - der pc selektiert vor, dh wenn du 2 bezugsauszahlende stellen reinshreibst aber nur 1 hast, hängt dein antrag bis zum 30.april in einer warteschlange, gleiches gilt für Pendlerpauschale, betriebsratsumlage und ähnlichen Beiträgen.
Genauso ists, wenn man irgendwas erstmals beantragt, zb ein kind da ist, erstmals Pendlerpauschale beantragt wird, etc.
oder Beträge zum vorjahr sehr abweichen, zb 2013 0€ sonderausgaben und 2014 3700€
oder man wird "gezogen", dh im schnitt wird jeder alle 1-3 jahre tatsächlich händisch kontrolliert. Da wird dann alles geprüft
oder man hat das Formular nicht leserlich ausgefüllt, diese werden je nach Kapazität dann hinten angestellt, weil sie nicht gescannt werden können und somit händisch eingegeben werden umd wenn man weiß, dass die angaben nicht stimmen, so muss ich sie genauso eintragen, und die Erklärung kommt dann aber wieder auf eine bearbeitungsliste.
oft liegts aber auch daran, dass Unterlagen fehlen/gefordert werden weil die Leute nicht in ihre databox schauen...
@angelSophia@moni_86 habt ihr denn überhaupt schon einen Bescheid erhalten?
wenn nein - das ist durchaus normal dass es in Frühling länger dauert, da hier die meisten Anträge ins Haus flattern und das Finanzamt alle Hände voll zu tun hat ...
aber wie @rdb2011 schon geraten hat, bitte auch die Databox checken bzw wenn irgendwas neu beantragt wurde dauerts einfach länger
@AngelSophia das wage ich jetzt mal anzuzweifeln, da die Zahlung und der Versand des Bescheides automatisch generiert wird... in vielen Fällen ist das geld sogar schon vorm bescheid da, wenns via post versendet wird....
Redest du wirklich vom bescheid oder von der vorberechnung?
@AngelSophia aso, kriegt ihr das mit Postanweisung? puh dann unbedingt mal auf deinem Postamt nachfragen bzw eben dem Finanzamt sagen dass da noch kein Brief bei euch ist - die müssen nachforschen!
Boah postanweisungen sind immer schwierig - aus mehreren Gründen:
Benachrichtigungen werden nicht zugestellt (gehen verloren), viele postpartner stellen kein geld zu, abholungen gehen meist nur bei hauptbanken...
@claudsch1980 nein ich habe noch keine Bescheid erhalten. ich bin letztes Jahr im Juli in Mutterschutz gegangen. bei der Vorberrechnung ist eine sehr hohe Summe raus gekommen. ich denke das wird jetzt genau überprüft. ich warte einfach noch.
@rdb2011: Super, dass ich da mal wem vom Fach hab! Hätte da auch ein paar Fragen:
1) Geh mit meinen Kindern immer zu einer Privaten Ärztin und reiche die Rechnung dann bei der Krankenkasse ein, kann ich den Rest der Kosten Abschreiben bzw. Die Rechnungen wie Impfungen die ich nicht bezahlt bekomme?
2) Kann man auch die Rezepte die man beim Arzt bekommt abschreiben? bzw. Was ist mit meiner Brille?
3) wie ist das mit den Kinderbetreuungskosten, zählt da der Gemeindekindergarten dazu?
@nina2403 Das mit dem Kiga kann ich dir auch sagen. Du kannst die Betreuungskosten und Essenskosten absetzen (ich mach das schon seit 4 Jahren so und hat immer gepasst. Also man kann Kiga, Tagesmutter oder andere pädagogisch ausgebildete und angemeldete Personen absetzen (wurde mir damals erklärt).
@nina2403
1) das was zu zahlst abzüglich dem was du von der kasse bekommst kannst abschreiben. impfungen nur, wenn sie lt. impfplan vorgeschrieben sind, dh zb zecken oder auslandsimpfungen nicht, die müssen selbst bezahlt werden.
2) brille ists ähnlich, brille kannst abschreiben (im härtefall kann ein augenarztattest verlangt werden), solltest du von irgendwo was bekommen (krankenkasse, betriebsrat, etc) musst das auch wieder abziehen, gleiches gilt für alles (auch homöopathie) wo du ein rezept bekommst. was nicht geht sind zb. wundcremen, oder auch mama aua produkte.
3) Kinderbetreuung:
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
Die Kosten kann der Partner (Kindesvater - nicht neuer LG) nur dann absetzen, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und die Rechnung auf ihn lautet.
@rdb2011 kann ich auch die Cremen/Salben für meine Kleine wegen ihrer Neurodermitis reinnehmen, die sind natürlich ohne Rezept, meist sauteuer und beim Durchprobieren, welche wirklich hilft, kommen schon einige zusammen. Die private Krankenversicherung zahlt die nämlich nicht, weils kein "Heilmittel" ist sondern ein Pflegeprodukt.
Kann ich die Honorarnote vom Homöopathen (abzüglich dem was ich von der privaten KV bekomme) auch reinnehmen?
@girl1974 als heilmittel soll es schon deklariert sein... vl bringst du deinen behandelnden arzt dazu, dass er dir es als freies rezept schreibt. sonst gehts leider nicht. denn es gibt ja spezielle salben für neurodermitis, die auch auf rezept gehen. leider sonst gehen die nicht.
was die honorarnote angeht, so scheiden sich die geister in der gesetzesauslegung. die einen sagen ja, weil ja auch verschriebene homöopathische präparate abgeschrieben werden dürfen, andere sagen nein, weils kein arzt ist...
ich sag dir jetzt mit vorgehaltener hand, versuch es, mehr als einen nachweis verlangen und dann nachh herzeigen der rechnung sagen, nein, kann nicht passieren. wichtig ist, dass du es nach "besten wissen und gewissen" gemacht hast. argumentieren kannst ja mit die private hat einen teil anerkannt.
@Rdb2011: Danke, das hilft mir bei meinem nächsten Steuerausgleich sehr weiter. Merke gerade, dass mir da bisher sehr viel entgangen ist, aber für die Zukunft weiß ich es besser!
Noch eine Frage: wie ist das mit einem Kredit für Wohnraumschaffung? Kann man da auch was Absetzen oder die Baumaterialien?
Hast du vielleicht noch ein paar Tipps, was man noch von der Steuer absetzen kann, auf das die meisten Leute vergessen?
wie das genau mit der wohnraumschaffung ist, hab ichein paar seiten weiter vorn schon mal genau erklärt und was da genau absetzten kann... vorausetzung ist eine es muss von einer firma gemacht sein (pauschal gesagt) sonst bitte nachlesen ich post auch gleich nochmal den link zur kleinen steuerfibel. @nina2403
Die häufigsten Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich,etc.) genannt:
Ab wann kann ich ihn machen und wie lange?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 01.01. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Dh für 2014 kann ich ihn am 1.1.2015 machen.
Bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Dh den Antrag für 2014 kann ich bis zum 31.12.2019 abgeben (Postweg beachten)
Wo bekomm ich den Antrag her?
Entweder man holt sich das Fomular am Finanzamt oder man holt sich einen Zugang für Finanzonline (der auch den Vorteil bietet, dass wenn mein Lohnzettel vom AG übermittelt wurde ich eine Vorberechnung sehen kann – sprich ich seh was ich bekomme –vorausgesetzt die Angaben sind richtig)
Muss ich dem Antrag gleich Rechnungen oder Bestätigungen beilegen?
Nein, sollte das Finanzamt irgendwelche Unterlagen brauchen, so meldet es sich schriftlich entweder per Post oder bei finanzonline in der Databox (nachschauen nicht vergessen)
Wie lange muss ich dann auf das Geld warten bzw. warum bekommt mein Mann, Bruder, Vater, etc. vor mir Geld?
Meistens liegt es am Arbeitgeber. Der hat bis 25.2.Zeit die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt euch eine Nachfrist von einem in Härtefällen auch zwei Monaten. Dh aller aller spätestens ist auch der letzte Lohnzettel am Finanzamt eingegangen. Von dort weg kann es sehr schnell gehen oder 1 Monat und mehr. – wenn es solang dauert, liegt es meistens daran, dass Unterlagen fehlen! Deswegen in die Databox schauen, im Zweifelsfall auch ins Finanzamt anrufen. – aber bitte nicht vor 16.3., denn davor ists relativ sinnlos.
Warum ganz einfach: der AG schickt die Lohnzettel exakt am 25.2. zwei Wochen Bearbeitungszeit vor allem bei Erstanträgen, Änderungen (zb. Erstmaliger Antrag von Pendlerpauschale, etc) sind mehr als normal, da alles händisch überprüft werden muss.
Hat man aber einen AG der die Lohnzettel sehr schnell abgibt, zb. Am 20.1. und alle Eingaben sind gleich geblieben und glaubwürdig bzw überprüft, so ist der Bescheid am 22.1. fertig und das Geld am 26.1. bereits am Konto.
Wann ist es sinnvoll, wenn ich einen Steuerausgleich mache?
Wenn ich keine steuerfreie Leistungen beziehe. Dh zahl ich keine Steuer, kann ich auch bringt es sich nichts, wenn ich einen Ausgleich mache.
Steuerfreie Leistungen sind: Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, sowie Kinderbetreuungsgeld
Was kann ich alles angeben?
Sonderausgaben:
Bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit haben, Beiträge zu Pensionskassen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (Achtung nur bestimmte Leistungen), Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, div Spenden an anerkannte Vereine
Anmerkung meinerseits: bei den Versicherungen fragt bitte den, bei den ihr sie abgeschlossen habt, ob sie wirklich gehen…
Werbungskosten:
Jedem AKTIVEN Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132€ zu die automatisch berücksichtigt werden. Es bringt sich also nur was, wenn man über diese 132€ ausgegeben hat. In die Werbungskosten fällt (wenn nicht vom Arbeitgeber bezahlt: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Betriebsratsumlage, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, und ähnliches…
Außergewöhnliche Belastungen:
Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen – soweit der Gesetzestext.
was heißt das?
Was ist außergewöhnlich? – was was nicht jeder hat, zB eine Behinderung
was ist zwangsläufig erwachsen? – ich hatte keine Schuld daran
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit? – dh ich hab Aufwendungen, die mir viel Geld kosten
das häufigste sind Krankheitskosten.
Darf mein Mann/Partner was von mir absetzen?
Grundsätzlich sind Krankheitskosten von dem erkrankten selbst zu tragen. Werden Krankheitskosten für den Partner gezahlt, stellt das nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen den erkrankten so sehr belasten würde, dass er unter das steuerliche Existenzminimum von 11.000€ fällt (Achtung – keine steuerpflichtigen Einkommen = kein Existenzminimum)
Was sind Krankheitskosten? – Außergewöhnliche Belastungen MIT Selbstbehalt
Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt z.B. auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe,Hörgeräte usw.), Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen), Entbindungskosten
Allfällige Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen.
Sonderregelungen gibt es für krankheitsbedingte Diäten und Behinderungen. Da bitte einen Experten im Finanzamt, der AK, etc. fragen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen OHNE Selbstbehalt?
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
div. Voraussetzungen, eine davon ist, dass diese Berufsausbildung in der Nähe nicht möglich ist
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
sowie Behinderungen ab 25% und Unterhaltsleistungen an Kinder im Ausland
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag kann entweder einer – dann 220€ oder beide Elternteile je 132€ absetzen. – Mein Tipp: wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, soll der Partner (sofern gemeinsamer Haushalt) die 220€ nehmen.
Alleinverdiener/Alleinerzieher:
Voraussetzungen:
>6 Monate Familienbeihilfebezug
>6 Monate getrennt (Alleinerzieher) bzw gemeinsamer Wohnsitz (Alleinverdiener)
Partnereinkommen <6000€ (Alleinverdiener)<br />Maßgeblich für die 6000€ sind die steuerpflichtigen Einkünfte und das Wochengeld (genaue Berechnung mach das Finanzamt gern, sofern beide LZ schon übermittelt sind)
Wer jetzt sagt boaaaaaaaaaaaaaaaaah ich bekomm nie soviel, dem sei noch gesagt, dass es Beträge gibt, die direkt die Steuer kleiner machen (wie zb. Der Alleinverdiener) und Beträge die die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern (zb. Kinderbetreuung).
Ich hoff ich hab jetzt alle relevanten Fragen die vor allem Mamas trifft beantwortet.
Jetzt hab ich auch mal eine Frage, wenn ich beim Steuerausgleich für 2014 online eine Vorberechnung machen möchte, steht da, dass es nicht möglich ist weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (zb Lohnzettel wurde noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Wenn ich bei den Lohnzetteln reinschaue stehen beide Stellen drin von denen ich Geld bekommen habe (meine Firma und die KK), aber bei der KK steht bei der Summe 0€. Kann das daran liegen dass die Berechnung nicht funktioniert? Warum steht da bei der Summe 0, da müsste doch die Summe vom Wochengeld drin stehen, oder?
@angelwings jap das ist meist das problem auch wenn man zb krankengeld bekommen hat, da ist das problem meist das gleiche.
Du kannst die vorberechnung etwas austricksen in dem du die bezugsauszahlenden stellen änderst. Aber aufpassen beim abschicken.
Das "problem" mit dem wochengeld ist, dass es nicht in jede Berechnung einfließen darf.
@Rdb2011: wie ist das mit der Werbekosten pauschale von 132 €, darf die jeder Arbeitnehmer absetzen? auch wenn man keine direkten Ausgaben für die Arbeit hat wie Arbeitsbekleidung?
Und wie ist das genau mit den Arztkosten? War letztes Jahr doch recht häufig mit meinen Kindern bei einer Privaten Kinderärztin, hab aber am Dienstag schon den Steuerausgleich online abgeschickt, kann ich das noch ändern?
Lg
@nina2403 ja die werden automatisch berücksichtigt und steht jedem Arbeitnehmer zu. Wenn man mehr als die 132 hat dann muss man das zusätzlich geltend machen.
Schwer weil du musst warten bis das bearbeitet ist und dann Berufung einlegen weil blabla und das vermute ich würd sich nicht rentieren, weil da ja der selbstbehalt bleibt.
@rdb2011 ok danke, das heißt das ist kein Fehler und machen kann ich den Steuerausgleich trotzdem schon?
Stimmt, wenn ich die bezugsauszahlenden Stellen auf 1 ändere dann funktioniert die Vorberechnung.
@angelwings ja kannst du, es wird aber sicher ein wenig dauern, da es händisch nachbearbeitet werden muss... hat dein Mann/LG alleinverdiener beantragt? dann müssts da auf die grenze aufpassen, nicht dass es ihr dann nachzahlen müsst.
@rdb2011 nein hat er eh nicht, eben weil ich noch ein Monat normales Gehalt und dann Wochengeld bekommen hab. Das geht sich mit der Grenze nicht aus. Aber danke für den Hinweis und deine Antwort
@rdb2011: Hab noch ein paar fragen zum Steuerausgleich
1. Wenn auf meinem Lohnzettel die Betriebsratsumlage drauf ist, kann man das nicht mehr absetzen oder?
2. Bei den spenden an die Feuerwehr zb, wie muss man das nachweisen?
3. Wir haben uns vor fünf Jahren ein Sommerferienhaus gekauft und renoviert bzw. Sind noch dabei (wohnen ganzjährig drin) und möchten demnächst einen Kredit aufnehmen für einen zubau. Was kann ich da alles absetzen?
@rdb2011
hallo ich hab ein wenig mitgelesen ich bin voll fertug bezüglich meines Lohnsteuerausgleichs die kurzfassung:
ich hab alles eingetragen beide ivfs behandlungen alle kosten das waren gesamt 3048€, mit Pendler und allem anderen bekomme ich laut VORBERECHNUNG 1160€ zurück kanns das geben?? kann ich die Km an KLinikfahrten irgendwo einfügen bitte um Hilfe ich bin so weit das ich Ihn gar nicht abschicken will weil ich madenkdas zahlt sich gar nicht aus ;-(
@Rdb2011: Hallo, hab mir die ganzen Infos die du geschrieben hast (auch das Steuerbuch) genau durch gelesen, aber ich versteh noch immer nicht den Teil mit der Wohnraumschaffungund Sanierung bzw. das mit der Kreditrate (hat die AK in ihrer Zeitschrift geschrieben, das man die auch absetzen kann aber keine genaueren Infos dazu).
In meinem Fall geht es um einen Bausparkredit. Wir haben den für ein altes Renonovierungsbedürftiges Haus einen Bausparkredit genommen und dann gleich in Eigenleistung eine Heizung eingebaut, da keinevvorhanden war und die Geburt meiner Tochter vor der Tür stand. Kann ich irgendwas dafür absetzten? Bräuchte die Info bitte so bald als Möglich, da sonst die Einspruchsfrist abläuft. DANKE!
@Schnudzi bitte mich jetzt nicht falsch verstehen, aber der durchschnittliche Österreicher bekommt ca 220€ zurück...
wenn du also der meinung bist, 1160€ zahlen sich nicht aus, dann schick es nicht ab und schenk das geld vater Staat. (Zum vergleich eine Person mit dauerhafter Behinderung mit ausgaben von 3500€ an Krankheitskosten und heilbehelfe im Jahr in der niedrigsten Steuerklasse bekommt max 1500€ zurück).
Was die ifvs angeht, bis vor ein paar jahren konnten die gar nicht geltend gemacht werden, dh man musste alles selbst tragen... Krankheitskosten, etc sind Ausgaben mit selbstbehalt, dh man bekommt je nach dem was man verdient und was man für ausgaben hat etwas steuermindernd zurück... Sprich und wennst 100000€ ausgaben hast, bekommst keine 100000 sondern nur einen kleinen Anteil. Ich kann dich teilweise nachvollziehen, aber 1160€ sind echt nicht wenig!! - wennst hier im forum 2 findest, die auch so viel bekommen bist gut...
Sorry wenn ich meine Kommentare immer Bearbeite, muss zwischendurch immer telefonieren! @Rdb2011: ja bitte, wär super wenn ich da mal durchblicke. Bin zwar durch meine Arbeit (bin bei der PVA) dieses kauderwelsch gewohnt, versteh aber trotzdem nicht immer alles!
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Kommentare
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Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet, hängt von deinem jährlichen Einkommen ab, und die gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen muss diesen Selbstbehalt übersteigen - dann wird sie anerkannt
vereinfacht gesagt heißt das - auf jeden fall reinschreiben, alles was du darfst, und dann schauen ob es sich auswirkt - entweder schon per online vorberechnung oder dann am bescheid vom finanzamt schauen, da wirds in den begründungen angeführt wenn es nicht anerkannt wurde (weil zu gering)
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aber was zb alles möglich ist, wären:
Alleinverdiener/alleinerzieher
kinderfreibetrag
betreuungskosten
freiwillige weiterversicherung der kinder
Krankheitskosten der kinder
unterhaltsabsetzbetrag
@ilovemybaby
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Schau mal hier, da kannst mehr dazu lesen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080720.html
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* zwangsläufig erwachsen
* außergewöhnlich
* deutlicher finanzieller Mehraufwand
Per Definition bedeutet das:
Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist, dass zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands hatten.
Zwangsläufig entstehen die Aufwendungen, wenn sie aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermieden werden können.
Außerdem müssen die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Die genaue gesetzliche Definition finden ist in § 33 EStG zu finden.
man ist belastet, wenn ein besonderes Ereignis einem zu Ausgaben zwingt, die man selbst endgültig zu tragen hat.
Somit ist die Hochzeit egal ob die eigene oder die vom kind aus mehreren Gründen nicht abschreibbar.
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Wie lange hat es bei euch gedauert bis das Geld kam.
Bei uns ist es jetzt fast schon die dritte woche
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Fehlende lohnzettel, gkk bescheide etc.
fehlerhafte angaben - der pc selektiert vor, dh wenn du 2 bezugsauszahlende stellen reinshreibst aber nur 1 hast, hängt dein antrag bis zum 30.april in einer warteschlange, gleiches gilt für Pendlerpauschale, betriebsratsumlage und ähnlichen Beiträgen.
Genauso ists, wenn man irgendwas erstmals beantragt, zb ein kind da ist, erstmals Pendlerpauschale beantragt wird, etc.
oder Beträge zum vorjahr sehr abweichen, zb 2013 0€ sonderausgaben und 2014 3700€
oder man wird "gezogen", dh im schnitt wird jeder alle 1-3 jahre tatsächlich händisch kontrolliert. Da wird dann alles geprüft
oder man hat das Formular nicht leserlich ausgefüllt, diese werden je nach Kapazität dann hinten angestellt, weil sie nicht gescannt werden können und somit händisch eingegeben werden umd wenn man weiß, dass die angaben nicht stimmen, so muss ich sie genauso eintragen, und die Erklärung kommt dann aber wieder auf eine bearbeitungsliste.
oft liegts aber auch daran, dass Unterlagen fehlen/gefordert werden weil die Leute nicht in ihre databox schauen...
An irgendwas von den dingen wirds liegen.....
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wenn nein - das ist durchaus normal dass es in Frühling länger dauert, da hier die meisten Anträge ins Haus flattern und das Finanzamt alle Hände voll zu tun hat ...
aber wie @rdb2011 schon geraten hat, bitte auch die Databox checken bzw wenn irgendwas neu beantragt wurde dauerts einfach länger
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Wor warten auf das Geld schon 3 wochen
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Redest du wirklich vom bescheid oder von der vorberechnung?
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Müsste an der post liegen.
Wir habens jetzt das erste mal per post
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Benachrichtigungen werden nicht zugestellt (gehen verloren), viele postpartner stellen kein geld zu, abholungen gehen meist nur bei hauptbanken...
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1) Geh mit meinen Kindern immer zu einer Privaten Ärztin und reiche die Rechnung dann bei der Krankenkasse ein, kann ich den Rest der Kosten Abschreiben bzw. Die Rechnungen wie Impfungen die ich nicht bezahlt bekomme?
2) Kann man auch die Rezepte die man beim Arzt bekommt abschreiben? bzw. Was ist mit meiner Brille?
3) wie ist das mit den Kinderbetreuungskosten, zählt da der Gemeindekindergarten dazu?
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3,390
1) das was zu zahlst abzüglich dem was du von der kasse bekommst kannst abschreiben. impfungen nur, wenn sie lt. impfplan vorgeschrieben sind, dh zb zecken oder auslandsimpfungen nicht, die müssen selbst bezahlt werden.
2) brille ists ähnlich, brille kannst abschreiben (im härtefall kann ein augenarztattest verlangt werden), solltest du von irgendwo was bekommen (krankenkasse, betriebsrat, etc) musst das auch wieder abziehen, gleiches gilt für alles (auch homöopathie) wo du ein rezept bekommst. was nicht geht sind zb. wundcremen, oder auch mama aua produkte.
3) Kinderbetreuung:
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
Die Kosten kann der Partner (Kindesvater - nicht neuer LG) nur dann absetzen, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und die Rechnung auf ihn lautet.
ich hoff dass beantwortet alle deine fragen
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Kann ich die Honorarnote vom Homöopathen (abzüglich dem was ich von der privaten KV bekomme) auch reinnehmen?
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was die honorarnote angeht, so scheiden sich die geister in der gesetzesauslegung. die einen sagen ja, weil ja auch verschriebene homöopathische präparate abgeschrieben werden dürfen, andere sagen nein, weils kein arzt ist...
ich sag dir jetzt mit vorgehaltener hand, versuch es, mehr als einen nachweis verlangen und dann nachh herzeigen der rechnung sagen, nein, kann nicht passieren. wichtig ist, dass du es nach "besten wissen und gewissen" gemacht hast. argumentieren kannst ja mit die private hat einen teil anerkannt.
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@Rdb2011: Danke, das hilft mir bei meinem nächsten Steuerausgleich sehr weiter. Merke gerade, dass mir da bisher sehr viel entgangen ist, aber für die Zukunft weiß ich es besser!
Noch eine Frage: wie ist das mit einem Kredit für Wohnraumschaffung? Kann man da auch was Absetzen oder die Baumaterialien?
Hast du vielleicht noch ein paar Tipps, was man noch von der Steuer absetzen kann, auf das die meisten Leute vergessen?
Lg
3,390
3,390
Ab wann kann ich ihn machen und wie lange?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 01.01. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Dh für 2014 kann ich ihn am 1.1.2015 machen.
Bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Dh den Antrag für 2014 kann ich bis zum 31.12.2019 abgeben (Postweg beachten)
Wo bekomm ich den Antrag her?
Entweder man holt sich das Fomular am Finanzamt oder man holt sich einen Zugang für Finanzonline (der auch den Vorteil bietet, dass wenn mein Lohnzettel vom AG übermittelt wurde ich eine Vorberechnung sehen kann – sprich ich seh was ich bekomme –vorausgesetzt die Angaben sind richtig)
Muss ich dem Antrag gleich Rechnungen oder Bestätigungen beilegen?
Nein, sollte das Finanzamt irgendwelche Unterlagen brauchen, so meldet es sich schriftlich entweder per Post oder bei finanzonline in der Databox (nachschauen nicht vergessen)
Wie lange muss ich dann auf das Geld warten bzw. warum bekommt mein Mann, Bruder, Vater, etc. vor mir Geld?
Meistens liegt es am Arbeitgeber. Der hat bis 25.2.Zeit die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt euch eine Nachfrist von einem in Härtefällen auch zwei Monaten. Dh aller aller spätestens ist auch der letzte Lohnzettel am Finanzamt eingegangen. Von dort weg kann es sehr schnell gehen oder 1 Monat und mehr. – wenn es solang dauert, liegt es meistens daran, dass Unterlagen fehlen! Deswegen in die Databox schauen, im Zweifelsfall auch ins Finanzamt anrufen. – aber bitte nicht vor 16.3., denn davor ists relativ sinnlos.
Warum ganz einfach: der AG schickt die Lohnzettel exakt am 25.2. zwei Wochen Bearbeitungszeit vor allem bei Erstanträgen, Änderungen (zb. Erstmaliger Antrag von Pendlerpauschale, etc) sind mehr als normal, da alles händisch überprüft werden muss.
Hat man aber einen AG der die Lohnzettel sehr schnell abgibt, zb. Am 20.1. und alle Eingaben sind gleich geblieben und glaubwürdig bzw überprüft, so ist der Bescheid am 22.1. fertig und das Geld am 26.1. bereits am Konto.
Wann ist es sinnvoll, wenn ich einen Steuerausgleich mache?
Wenn ich keine steuerfreie Leistungen beziehe. Dh zahl ich keine Steuer, kann ich auch bringt es sich nichts, wenn ich einen Ausgleich mache.
Steuerfreie Leistungen sind: Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, sowie Kinderbetreuungsgeld
Was kann ich alles angeben?
Sonderausgaben:
Bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten, Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit haben, Beiträge zu Pensionskassen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (Achtung nur bestimmte Leistungen), Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, div Spenden an anerkannte Vereine
Anmerkung meinerseits: bei den Versicherungen fragt bitte den, bei den ihr sie abgeschlossen habt, ob sie wirklich gehen…
Werbungskosten:
Jedem AKTIVEN Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132€ zu die automatisch berücksichtigt werden. Es bringt sich also nur was, wenn man über diese 132€ ausgegeben hat. In die Werbungskosten fällt (wenn nicht vom Arbeitgeber bezahlt: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Betriebsratsumlage, Computer, Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Fachliteratur, und ähnliches…
Außergewöhnliche Belastungen:
Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen – soweit der Gesetzestext.
was heißt das?
Was ist außergewöhnlich? – was was nicht jeder hat, zB eine Behinderung
was ist zwangsläufig erwachsen? – ich hatte keine Schuld daran
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit? – dh ich hab Aufwendungen, die mir viel Geld kosten
das häufigste sind Krankheitskosten.
Darf mein Mann/Partner was von mir absetzen?
Grundsätzlich sind Krankheitskosten von dem erkrankten selbst zu tragen. Werden Krankheitskosten für den Partner gezahlt, stellt das nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen den erkrankten so sehr belasten würde, dass er unter das steuerliche Existenzminimum von 11.000€ fällt (Achtung – keine steuerpflichtigen Einkommen = kein Existenzminimum)
Was sind Krankheitskosten? – Außergewöhnliche Belastungen MIT Selbstbehalt
Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt z.B. auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe,Hörgeräte usw.), Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen), Entbindungskosten
Allfällige Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen.
Sonderregelungen gibt es für krankheitsbedingte Diäten und Behinderungen. Da bitte einen Experten im Finanzamt, der AK, etc. fragen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen OHNE Selbstbehalt?
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
div. Voraussetzungen, eine davon ist, dass diese Berufsausbildung in der Nähe nicht möglich ist
Kinderbetreuungskosten bis max 2.300 €/jährlich bis zum 10. LJ
abgesetzt werden können nur tatsächlich bezahlte Beträge!
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (keine Verwandten), abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld.
Wie müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?
Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, Rechnungsempfänger, Ausstellungsdatum, gortlaufende Rechnungsnummer, Zeitraum der Kinderbetreuung, bei öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, bei privaten Einrichtungen zusätzlich den Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, b ei pädagogisch qualifizierten Personen, Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und den Nachweis der pädagogischen Qualifikation und den Rechnungsbetrag
sowie Behinderungen ab 25% und Unterhaltsleistungen an Kinder im Ausland
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag kann entweder einer – dann 220€ oder beide Elternteile je 132€ absetzen. – Mein Tipp: wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, soll der Partner (sofern gemeinsamer Haushalt) die 220€ nehmen.
Alleinverdiener/Alleinerzieher:
Voraussetzungen:
>6 Monate Familienbeihilfebezug
>6 Monate getrennt (Alleinerzieher) bzw gemeinsamer Wohnsitz (Alleinverdiener)
Partnereinkommen <6000€ (Alleinverdiener)<br />Maßgeblich für die 6000€ sind die steuerpflichtigen Einkünfte und das Wochengeld (genaue Berechnung mach das Finanzamt gern, sofern beide LZ schon übermittelt sind)
Wer jetzt sagt boaaaaaaaaaaaaaaaaah ich bekomm nie soviel, dem sei noch gesagt, dass es Beträge gibt, die direkt die Steuer kleiner machen (wie zb. Der Alleinverdiener) und Beträge die die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern (zb. Kinderbetreuung).
Ich hoff ich hab jetzt alle relevanten Fragen die vor allem Mamas trifft beantwortet.
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als ebook und als pdf
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html
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Vielen Dank für deine Hilfe!
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Du kannst die vorberechnung etwas austricksen in dem du die bezugsauszahlenden stellen änderst. Aber aufpassen beim abschicken.
Das "problem" mit dem wochengeld ist, dass es nicht in jede Berechnung einfließen darf.
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Und wie ist das genau mit den Arztkosten? War letztes Jahr doch recht häufig mit meinen Kindern bei einer Privaten Kinderärztin, hab aber am Dienstag schon den Steuerausgleich online abgeschickt, kann ich das noch ändern?
Lg
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Schwer weil du musst warten bis das bearbeitet ist und dann Berufung einlegen weil blabla und das vermute ich würd sich nicht rentieren, weil da ja der selbstbehalt bleibt.
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Stimmt, wenn ich die bezugsauszahlenden Stellen auf 1 ändere dann funktioniert die Vorberechnung.
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1. Wenn auf meinem Lohnzettel die Betriebsratsumlage drauf ist, kann man das nicht mehr absetzen oder?
2. Bei den spenden an die Feuerwehr zb, wie muss man das nachweisen?
3. Wir haben uns vor fünf Jahren ein Sommerferienhaus gekauft und renoviert bzw. Sind noch dabei (wohnen ganzjährig drin) und möchten demnächst einen Kredit aufnehmen für einen zubau. Was kann ich da alles absetzen?
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hallo ich hab ein wenig mitgelesen ich bin voll fertug bezüglich meines Lohnsteuerausgleichs die kurzfassung:
ich hab alles eingetragen beide ivfs behandlungen alle kosten das waren gesamt 3048€, mit Pendler und allem anderen bekomme ich laut VORBERECHNUNG 1160€ zurück kanns das geben?? kann ich die Km an KLinikfahrten irgendwo einfügen bitte um Hilfe ich bin so weit das ich Ihn gar nicht abschicken will weil ich madenkdas zahlt sich gar nicht aus ;-(
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In meinem Fall geht es um einen Bausparkredit. Wir haben den für ein altes Renonovierungsbedürftiges Haus einen Bausparkredit genommen und dann gleich in Eigenleistung eine Heizung eingebaut, da keinevvorhanden war und die Geburt meiner Tochter vor der Tür stand. Kann ich irgendwas dafür absetzten? Bräuchte die Info bitte so bald als Möglich, da sonst die Einspruchsfrist abläuft. DANKE!
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wenn du also der meinung bist, 1160€ zahlen sich nicht aus, dann schick es nicht ab und schenk das geld vater Staat. (Zum vergleich eine Person mit dauerhafter Behinderung mit ausgaben von 3500€ an Krankheitskosten und heilbehelfe im Jahr in der niedrigsten Steuerklasse bekommt max 1500€ zurück).
Was die ifvs angeht, bis vor ein paar jahren konnten die gar nicht geltend gemacht werden, dh man musste alles selbst tragen... Krankheitskosten, etc sind Ausgaben mit selbstbehalt, dh man bekommt je nach dem was man verdient und was man für ausgaben hat etwas steuermindernd zurück... Sprich und wennst 100000€ ausgaben hast, bekommst keine 100000 sondern nur einen kleinen Anteil. Ich kann dich teilweise nachvollziehen, aber 1160€ sind echt nicht wenig!! - wennst hier im forum 2 findest, die auch so viel bekommen bist gut...
@nina2403 wenn ich am pc sitz erklär ichs dir.
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@Rdb2011: ja bitte, wär super wenn ich da mal durchblicke. Bin zwar durch meine Arbeit (bin bei der PVA) dieses kauderwelsch gewohnt, versteh aber trotzdem nicht immer alles!