Elternteilzeit

13567

Kommentare

  • @kathy90 die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternteilzeit sind ganz einfach:
    Du musst zum antritt länger als 3 Jahre im betrieb sein und deine Firma muss mehr als 20 Mitarbeiter haben.
    sind beide Bedingungen erfüllt so hast du Anspruch auf Elternteilzeit!
    Sobald nur eine davon nicht erfüllt ist kannst du Elternteilzeit nur vereinbaren, hast aber keinen Anspruch drauf.
  • @claudsch1980 achso da hab ich ein bisschen zu Kompliziert gedacht! Bei mir trifft beides zu also habe ich einen Anspruch darauf- sehr gut!

    Wenn ich das richtig gelesen haben (einige Post weiter oben) dann muss mir meine Chefin die von mir zb geforderten 20Std geben es sei denn sie kann begründen warum sie mich nicht für soviel std zurücl nehmen kann (zb wir sind überbesetzt) seh ich das richtig??

    Vielen lieben Danke für die schnelle Antwort
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 9. 04. 2015, 22:56
    @kathy90 genau, bei Anspruch drauf muss sie (rein rechtlich) mit deinem Vorschlag einverstanden sein. Sie kann dir einen Gegenvorschlag machen den du aber nicht annehmen musst.
    Sollte keine Einigung zu Stande kommen müsste sie dich vor Gericht klagen. Dort müssen beide Seiten ihre Begründung vortragen und dann entscheidet das Gericht.
  • @Claudsch1980 Wahnsinn das ich das jetzt erst erfahre, meine exArbeitskolleginn wollte so gerne mehr arbeiten hat aber nur ganz wenig stunden bekommen und hatte aber rechtlich anspruch auf ETZ und hat schlussendlich sogar gekündigt weil sie einfach mehr std brauchte...traurig und es wusste keiner besser

    Also ich danke Dir!! Schönen Abend noch!
  • ja "leider", also es steht drinnen das er mich überall hinschicken kann

    blöd:( @claudsch1980
  • @mikkii nein das steht Standard mäßig in den meisten dienstverträgen ... Wie gesagt es kommt halt dann drauf an wo hin er dich schicken mag, nicht jede Versetzung ist dann auch erlaubt.

    @kathy90 naja das Problem ist meist dass die Firmen nicht wissen wohin mit den Leuten, Anspruch haben und den auch durchsetzen können ist leider nicht immer einfach ... Denn wer will noch bei einem dienstgeber arbeiten mit dem man vor Gericht gestanden ist ...

    Ich wollte auch eigentlich nur von mo-do arbeiten, mein Chef sagte dann müsse er mich in eine andere Abteilung geben denn er braucht wen für alle Tage ... Also kannst du dann abwiegen was das kleinere übel ist :-)
  • @claudsch1980 muss vorab mal einfach danke sagen!! Deine Beitraege sind immer so hilfreich und ich finds toll, dass du dein Wissen immer teilst! DANKE!
    und jetzt haett ich auch noch eine Frage... (sorry :-) ) bzgl der Mitarbeiteranzahl... kann man die eigentlich wo ofiziell erfragn (wko oder so)? In meiner Firma wechselt die Anzahl dauernd, dann gibts manche die nur Praktikavertraege haben, andere nur Diplomarbeit schreiben, andere nur geringfuegig usw... ca. Sind es wuerd ich mal sagen meist zw 18 und 25...
    Ahja und zur Voraussetzung "zum Antritt laenger als drei Jahre im Betrieb", dh es zaehlt da auch die Karenzzeit (bis 2Jahre)?
  • @kkathrinn bitte gern :-)

    Uj die mitarbeiteranzahl ... Am ehesten müsste das die gkk wissen, wobei ich nicht weiß ob sie mit der Info rausrücken, müsstest du mal anrufen und fragen.
    Und bezüglich Jahre - ja da zählt auch die Karenzzeit dazu da dein Dienstverhältnis aufrecht bleibt.
  • miKkiimiKkii

    6,895

    bearbeitet 10. 04. 2015, 09:03
    ich kann dir gern...falls ok ein foto schicken wie es drinnen steht.Kannst du es dan heraus lesen ob die das dürfen?? @claudsch1980
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 10. 04. 2015, 09:53
    @mikkii schau mal hier in dem Link
    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130601_OTS0020/ak-rechtsberatung-firma-will-mutter-in-elternteilzeit-loswerden

    Versetzung ist schon erlaubt, es darf nur nicht zu einer drastischen Verschlechterung führen
  • @claudsch1980 ja hast recht das wirkt sich sicher auch negativ aufs Arbeitsklima aus. Ich hoffe bei mir rennt alles gut!!!

  • ok Danke. obs jetzt eine verschlechterung ist....puhhh kA. ich schreib dir mal kurz Pn @claudsch1980
  • keakea

    6,893

    bearbeitet 1. 11. 2015, 09:05
    ich war beim ersten Kind in Elternteilzeit (24h), jetzt bin ich mim zweiten in Karenz. Unser Plan is dass mein Mann nach mir 3 Monate in Karenz geht, wobei wir uns einen Monat überschneiden.

    1. Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich nach meiner Karenz vollzeit zurückgehen? Stimmt das? Oder is "vollzeit" jetzt 24h?

    2. Frage: Nach den 3 Monaten Karenz von meinem Mann würde ich wieder Elternteilzeit gehen. Muss ich da jetzt weniger Stunden (23h) machen als in der 1. Elternteilzeit? Oder kann ich mehr Stunden machen weil ich ja dazwischen 2 Monate vollzeit gearbeitet hab?

    3. Frage: mein Kündigungsschutz besteht aber auch während der zwei Monate wo ich vollzeit bin weil 4 Monate vor Beginn der Elternteilzeit ein Kündigungsschutz besteht, ist das richtig? Mir is der Punkt am wichtigsten, meine Firma wurde gerade verkauft und wer weiß was da passiert.

    @claudsch1980 du bist der Profi bei so was, darf ich dich nochmal fragen? Danke im Voraus! :-)
  • @kea
    1. Du hast das recht vollzeit zurückzukehren.
    2. Wenn du dann vollzeit arbeitest kannst du jede xbeliebige neue std Anzahl für die neue etz wählen.
    3. Genau. Du bist ab Abgabe der neuen etz Kündigungsgeschützt. Maximal 4 Monate vor antritt bzw spätestens 3 Monate vor antritt musst du sie abgeben.

    Und falls man dich fragt warum du nicht gleich etz gehst hast eine gute "ausrede" da dein partner in Karenz ist darfst du erst nach Ablauf seiner karenz in etz gehen.
  • Ich habe hier auch noch Fragen, ihr seid einfach ein Wahnsinn hier :)
    Ich habe einkommensabhängig, ich bin bis zum 1. Geb daheim und dann mein Mann 2 Monate. Die Firma würde mir in den 2 Monaten Teilzeit genehmigen.
    1) Hat es irgendwelche Nachteile für mich wenn ich in den 2 Monaten 30 Std machen und danach in ETZ gehe mit 20 Std?
    2) Kann ich danach wieder auf Vollzeit zurück?
    3) Ich würde gerne nur ein Stundenbudget pro Woche vereinbaren ohne fixe Tage/Arbeitszeiten - war die Idee von meinem Chef. Geht das?
    4) Wäre es möglich dass ich für Teilzeit und ETZ 20 h vereinbare, aber in der TZ 30 h arbeite und diese Mehrstunden dann in den Folgewochen der ETZ als Zeitausgleich abbaue?

    Hat jemand noch gute Tipps? Außer alles schriftlich festhalten...

    Vielen lieben Dank schon mal
  • @Sheep84
    1. Nein ist kein Nachteil. Du musst die Vereinbarung für etz ja eh spätestens 3 Monate vorher abgeben und bist dann dadurch Kündigungsgeschützt.
    2. Im Normalfall heißt es "nach etz das recht auf Rückkehr in das frühere ausmaß" das könnte dann in deinem Fall auch nur Teilzeit sein. Das würd ich also in der etz Vereinbarung unbedingt schriftlich festhalten wenn du danach wieder vollzeit arbeiten willst.
    3. Grundsätzlich heißt es - Die Modalitäten der Elternteilzeit (Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit) sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zu vereinbaren.
    Das heißt das die Lage auf jeden Fall zu vereinbaren wäre. Wenn aber einvernehmlich von beiden Seiten das so ok ist dann wirds auch passen. Wenn du dir da unsicher bist ruf Villeixht sicherheitshalber bei der ak an.
    4. Etz heißt Herabsetzung der bisherigen Arbeitsleistung. Du wirst also nicht für beides 20h vereinbaren können. Außer wie schon bei Punkt3 - im einvernehmen kann man fast alles vereinbaren. Und grundsätzlich spricht nichts gegen einen Abbau der gutstunden als zeitausgleich. Aber auch dieser muss vereinbart werden (wie Urlaub).
    Sheep84
  • ich hätt auch mal a frage. wenn ich nach der karenz in etz geh und dann wieder schwanger werd, wird das wochengeld dann nach dem etz geld berechnet oder nach meinem vorherigen verdienst ?
  • Super DANKE!!!!!
  • @minimi Wochengeld wird immer nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 vollen Monate berechnet, also in deinem Fall dann das von etz.
  • danke ! :)
  • Muss man denn direkt im Anschluss an die Karenz in Elternteilzeit?

    Bei mir ist der konkrete Fall jetzt so:
    Habe 07.01.14 in der Firma angefangen, meine Tochter kam am 28.12.14 zur Welt. Ich bin volle 2 Jahre in Karenz. Dh erst ca. 10 Tage später wären die 3 Jahre komplett :-P

    Hab ich da jetzt einfach Pech gehabt? Oder kann ich erst ab zB Februar in ETZ gehen?
    Es wär jetzt bei mir, in meiner Branche.. kein Beinbruch, aber interesannt zu wissen..
  • @BeLa Nein etz kannst du jederzeit antreten. Muss man nicht gleich nach der karenz machen :-)
  • @claudsch1980
    Danke für die Info, muss zugeben mit dieser Antwort habe ich nicht gerechnet Oo.
    So dann frag mich gleich nochmal, für meinen konkret etwas ungünstigen Fall:

    Ich würde am 27.12.16 wieder anfangen zu arbeiten (ich schätze mal, dass ich dann im Jänner Vollzeit einfach durchdrucken muss?) und dann ab Februar kann ich in ETZ gehen? Ich schätz mal nicht, dass ich dass dann ab zB Mitte Jänner kann? (Stichtag 3J Firma ist der 7.1.17)
    Dh ich muss dass mit meinem Chef wie vereinbaren? Ab Sommer/Herbst, erst Vollzeit dann Teilzeit - und das ist mein gutes Recht?
  • @BeLa wenn dein Chef kein problem damit hat kannst du gleich Teilzeit anfangen.
    Oder deine karenz bis Beginn etz verlängern (wenn Chef einverdtanden)
    Den Antrag für etz musst du spätestens 3 Monate vor gewünschtem antritt abgeben. Als Beginn ist auch Mitte eines Monats möglich.
    Welches Verhältnis hast du zu deinem vorgesetzten? Ein gutes? Dann würd ich das einfach mal mit ihm besprechen welcher Lösungsweg für beide Seiten der beste ist.
  • Darf ich mich hier mal auslassen: ich finde diese neuen Elternteilzeitregeln die die Regierung beschlossen hat eine komplette Frechheit. Vor allem dass man seine Stunden um 20 Prozent reduzieren muss is ein Witz. Bei mehreren Karenzen hintereinander muss man jedes mal von neuen um 20 Prozent reduzieren!! So werden 1. Frauen aus dem Berufsleben gedrängt und 2. verhindert man dass Mama und Papa jeder ein bisschen reduzieren. Was aus meiner Sicht gesellschaftspolitisch ideal wäre...

    Mich ärgert wirklich dass sich hier die Wirtschaftslobby durchgesetzt hat und ich frag mich warum hier niemand die Interessen der Familien vertritt!
  • @kea ist es nicht trotzdem so das wenn man sich das mit der Firma einvernehmlich ausmacht "egal" ist?

    Aber du hast schon recht - ich finde es jetzt schon schwierig alles "rechtens" zu machen und alle fristen einzuhalten. Denke es wir immer alles so dermassen verkompliziert
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 14. 12. 2015, 21:06
    @kea ich versteh deinen ärger.
    Aber das Problem an der ursprünglichen Regelung war dass manche in etz gingen ohne ihre std zu reduzieren da eine bloße Abänderung der Lage gereicht hatte und die Leute dann "ewig" Kündigungsgeschützt sind.
    Mit dem neuen System ist sowas dann nicht mehr möglich.
    Und wenn beide Eltern vollzeit arbeiten waren bedeutet eine Reduzierung von zb 38.5 minus 20% auf 30 std. Was ja passen würde als echteTeilzeit Beschäftigung.
  • kann die gemeinde einfach sagen sie übernehmen mich nicht wenn ich in etz geh ? ich hab heute bei der gemeinde angerufen und die hat gemeint, da muss ich dann an antrag stellen und das müssen sie erst genehmigen.
  • @doppeljackpot_83 sicher, einvernehmlich geht alles. Aber wenn eine Firma eine Teilzeitmitarbeiterin nicht will dann hat sie jetzt ein gutes Druckmittel in der Hand - oder die frau bekommt halt kein zweites/drittes Kind. Soviel Stunden reduzieren zu können muss man sich mal leisten können.
    Und: das is genau das Gegenteil von dem was man mit Elternteilzeit erreichen wollte - nämlich dass die Frauen früher aus der Karenz zurück kommen und mehr Stunden arbeiten!

    @claudsch1980 nur weil der eine oder andere eine Regelung ausgenutzt hat muss man nicht alle anderen bestrafen! Immerhin musste die Abänderung der Lage sachlich gerechtfertigt sein und konnte nicht einfach so beantragt werden.
    Ich finde 20% schon ziemlich gravierend. Man arbeitet mit 38,5h ja meistens nicht 38,5h sondern eher 45h. Da is eine Reduktion auf zB 35h schon eine ziemlich große Hilfe. Oder vielleicht passt es einem ins Konzept dass beide Elternteile 32h arbeiten - das is jetzt alles nicht mehr möglich.
    Und wie gesagt - nach der dritten Karenz arbeitet man (frau) dann nur mehr 19h... Ob das politisch gewünscht ist ist sehr zu hinterfragen.
  • Hat man nicht nach jeder etz recht wieder voll zu arbeiten? Dann muesste man ja nur bevor man fuer 2/3 kind in mutterschutz geht kurzzeitig aufstocken und dann gings ja wieder? Oder ist da dann wieder wo ein hacken??

    Naja ich bin da in spezialfaellen net bewandert und bin froh das ich durch claudsch1980 mittlerweile eine ungefaegre ahnung habe.

    Aber ich denke "schlupfloecher" wird man immer finden und auch das neue System wird man so gestalten koennen das man nicht nur noch 10h arbeitet - denke das das die Betriebe ja auch nicht brauchen koennen?

    Aber gut, ich red mich hier vielleicht einfach, da es in meiner brache generell einen mangel an kraeften gibt und ich somit keine jobprobleme hab bzw haben werde.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 15. 12. 2015, 06:39
    @minimi das hängt von der Größe ab und wi lang du dort schon arbeitest. Wenn es mehr als 20 dienstnehmer sind und du mehr als 3 Jahre dort gearbeitet hat musst du deinen Arbeitgeber nur rechtzeitig informieren (durch Antrag) dieser hat dann 4 Wochen Zeit drauf zu reagieren muss aber eine Ablehnung rechtfertigen.
    Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen kannst du nur auf entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen. Denn dann hast du keinen Anspruch drauf.

    @kea ich muss gestehen dass ich mich in diese neue Regelung noch nicht eingelesen habe da sie mich noch nicht betrifft. Die Frage ist ob immer von der Teilzeit erneut reduziert werden muss oder ob man immer vom ursprünglichen Dienstverhältnis ausgeht!?
    Falls immer von Teilzeit reduziert werden muss will man vielleicht auch erreichen dass Frauen die kinder in kürzeren Abständen bekommen. Also dazwischen nicht arbeiten gehen. ... aber wie gesagt ich hab mich noch nicht eingelesen und werde das dementsprechend tun. :-)
    Hast du diesbezüglich Unterlagen?
  • Auf die Gefahr hin, dass ich mich total blamiere, aber das ist echt komplett an mir vorbei gegangen... @kea und @claudsch1980 welche Neuregelung? Wann tritt die in Kraft? Ich hab jetzt auf die Schnelle auch im Internet nix dazu gefunden...
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 15. 12. 2015, 07:28
    @jara da findet man leider auch noch nix dazu deswegen konnte ich mich auch noch nicht einlesen. Ich habs bisher nur gehört dass diese Neuregelung ab 2016 angedacht ist aber wie gesagt ich hab noch nix offizielles diesbezüglich gelesen.

    Edit: ist in Begutachtung, also noch nicht 100% fix http://www.sozialministerium.at/site/Startseite/News/Vereinbarkeit_von_Beruf_und_Familie_wird_verbessert
  • Danke @claudsch1980 den link hab ich den Moment entdeckt.... also nur Begutachtung...
    @kea da drin steht 20% Reduktion von der Normalarbeitszeit! Dh du müsstest nicht von der Elternteilzeit nochmals reduzieren...
  • @jara ja jetzt ist die frage was gilt bei neuerlicher etz als normalarbeitszeit. Die ursprüngliche Anstellung oder die reduzierte normalarbeitszeit von der ersten etz. Das steht hier meiner Meinung nach nicht eindeutig ...
  • @claudsch1980 die Normalarbeitszeit ist gesetzlich definiert auf 40h/Woche und kann nur kollektivvertraglich gekürzt werden (zb 38,5)
  • Hmmm... also mich verwirrt diese ev. neue Regelung auch ziemlich.
    War bis vor der Schwangerschaft bzw auch jetzt in der Schwangerschaft 32std arbeiten... wenn ich davon 20% reduzieren müsste, wäre das eine finanzielle Katastrophe.
    Also ich bin da mal seeeeehr gespannt wie, ob und wann diese Regelung wirklich umgesetzt wird.
  • Soviel ich weiß sind die neuen Regeln letzte Woche in Parlament beschlossen worden. Ich hab's aber nur in der Presse gelesen - gedruckt - und im Internet find ichs jetzt auch nicht.

    @doppeljackpot_83 du hast recht, du kannst dazwischen vollzeit arbeiten. Allerdings kann das nicht jeder - da muss der Partner in Karenz gehen oder du findest mal schnell eine vollzeit-Kinderbetreuung.
  • @jara ich weiß schon dass das gesetzlich definiert ist. Für Teilzeit Arbeitskräfte gilt das aber nicht und da bleibt eben die frage wie das dann genau definiert wird. Ob man in diesen Fällen von der normalarbeitszeit ausgeht oder von ner vorangegangenen Teilzeit Arbeit (gibt da diesbezüglich einen passus auf den mich die wko mal hingewiesen hat)
    @kea wir werden wohl warten müssen bis es offiziell ist. Nicht mal auf der HP der ak findet man diesbezüglich etwas. Was tragisch is wenns tatsächlich mit 1.1. In Kraft treten soll.
  • Mit der Novelle wird festgelegt, dass zukünftig ein Anspruch auf Elternteilzeit nur
    dann vorliegt, wenn neben den schon bisher notwendigen Voraussetzungen
    (Beschäftigung in Betrieb mit mehr als 20 AN; Mindestbeschäftigungsdauer von
    drei Jahren) das Ausmaß der begehrten Teilzeit mindestens 12 Stunden/Woche und
    höchstens die um 20% reduzierte Normalarbeitszeit (somit max. 32 Stunden bei
    vorher 40-Stunden-Woche bzw. 30,8 Stunden bei vorher 38,5-Stunden-Woche)
    beträgt. Eine außerhalb dieser Grenzen liegende Teilzeitbeschäftigung kann
    vereinbart werden; einen durchsetzbaren Anspruch darauf gibt es aber nicht.
    Inkrafttreten: 01.01.2016 und anwendbar auf Geburten ab diesem Zeitpunkt.

    Hier ist es nun ganz offiziell :3
    Grad den Steuer news Letter bekommen!
    Sheep84
  • Danke @claudsch1980 anwendbar auf Geburten an diesem Zeitpunkt - das wusste ich nicht. Macht für mich zwar keinen Unterschied aber für eine Freundin.

    Abgesehen von dem nicht ganz klaren - was is normalarbeitszeit - ärgert mich der gesellschaftspolitische Hintergrund einfach. Aber das hab ich eh schon oben geschrieben.
  • @kea laut Aussage ak zählt die Arbeitszeit vor der ersten karenz.
    Also ist das Problem mit dauernder Verkürzung ja vom Tisch. Wenigstens was :-)
  • @claudsch1980 danke du bist aber fix unterwegs :-). Ich hoff mal das sehen andere stellen auch so wie die ak
    (Jetzt is natürlich wieder blöd dass die Leute deren Kinder schon geboren sind sehr wohl noch "verkürzt" werden.)
  • @claudsch1980
    Das heißt ich müsste 32std um 20% reduzieren wenn ich in elternteilzeit gehen will? Und wenn ich weiter 32std arbeiten will, dann nur "normal" und ohne Kündigungsschutz und ohne Wahl meiner Arbeitszeit???
  • @zero laut Aussage ak - ja es gilt die Arbeitszeit von vor der ersten karenz, also dem ursprünglichen Dienstverhältnis.
    Theoretisch musst du diese ab dem nächsten Jahr um 20% verkürzen.
    Es wird aber festgehalten dass im einvernehmen jede andere std Regelung zulässig ist. Also wenn dein Chef kein problem damit hat kannst du weiterhin die 32std arbeiten (schriftlich festhalten)
  • Danke @claudsch1980 aber das bedeutet ich bin vom goodwill meines AG abhängig und wenn der nicht darauf eingeht, verdiene ich entweder sehr viel weniger oder verzichte auf Kündigungsschutz ect.
    Und wo ist da jetzt die Verbesserung?! :/
  • @zero aber du arbeitest ja jetzt auch 32 std ohne Kündigungsschutz. Wo ist denn dann später der unterschied?
  • Naja, es ist ja nicht nur der Kündigungsschutz... man kann sich bei elternteilzeit ja auch die Arbeitszeiten/-tage einteilen und das würde dann ja wegfallen.
    Und da ich ja auch Nachtdienste habe und an Wochenenden arbeite und mein Mann ebenso, wäre das ein Spaß da eine Betreuung fürs Kind zu finden. Gibt wohl nicht viele Kindergarten, wo man das Kind um 4 Uhr früh bringen kann^^" Ich habe über 10 verschiedene Dienste mit unterschiedlichen Beginn-/Endzeiten :s
    @claudsch1980

    Na mal abwarten wie das alles dann wirklich läuft und ob es bis dahin nicht wieder Änderungen gibt.
  • @zero ja das machts natürlich schwieriger. Leider ist nicht jede Neuregelung eine Besserung.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum