Hallo,
folgende Situation bei mir, bei der ich eure Hilfe brauche, da ich dazu nix konkretes im Netz finde:
Vor meiner Schwangerschaft habe ich mein damaliges Arbeitsverhältnis gekündigt, weil ich dort unzufrieden war und mich neu orientieren wollte. AMS hätte mir einen Kurs gezahlt für eine Umschulung, die nach ewig langem warten dann wegen zu wenig Teilnehmern nicht stattfand - blödes Pech. In der Zeit bin ich schwanger geworden. Habe nun 6 Monate Arbeitslosen und 3 Monate Notstand bezogen, bevor der Mutterschutz begonnen hat. Meine Tochter kam vor 3 Wochen zur Welt.
Das mal zur Vorgeschichte.
Meine Fragen:
1. Wie lange dauert die Karzen nun für mich, da ich ja kein Arbeitsverhältnis habe, wo ich nach 2 Jahre zurückkehren könnte? Dauert sie so lange wie die "Geldvariante", die ich wähle?
2. Was passiert nach der Karenz? Bin ich wieder beim AMS gemeldet, bekomme ich Notstand? Hängt das von der Kindergeldvariante ab?
3. Eine Freundin behauptet, ich solle das 12 Monate-Modell nehmen, da ich direkt danach wieder Notstand beziehen könnte, bis ich was gefunden habe und es daher insgesamt mehr Geld wäre auf 2 oder 3 Jahre gerechnet, als wenn ich eine längere Variante nehme. Hat sie recht??
4. Die Kinderbetreuung ist bei mir gesichert durch Angehörige, d.h. ich könnte dem AMS zur Verfügung stehen. Die Frage ist nur, ab wann kann man das?
Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich unendlich dankbar! Blicke einfach derzeit gar nicht durch und mein Fall ist scheinbar etwas speziell, habe dazu nichts gefunden.
Liebe Grüße
Berry
Kommentare
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Du solltest es halt abwiegen, wie siehts bei dir finanziell aus? Wie lange möchtest du daheim bleiben? Und hast du eine betreuungsmöglichkeit?
Was ich dir noch sagen kann, wenn du alleine wohnst/ alleinerziehend bist. Hast du wenn du die variante 20+4 oder 30+6 nimmst, anrecht auf kinderbetreuungsgeld-zuschuss für 1 jahr und dazu die Mindestsicherung. Dann kommst du im Monat auf bisschen mehr als 1000€ - + noch das kindergeld jedes monat
Hoff ich habs verständlich erklärt! sonst frag mich einfach nochmal wenn du was brauchst
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Zweites Kind ist bei uns auch geplant und bin nicht alleinerziehend.
@kathii_juliana92
Du hättest aber theoretisch auch die 12 Monate Variante nehmen können und dir dann das Geld einteilen oder?
Warum meinst du macht es keinen Sinn dazwischen arbeitssuchend zu sein? Klar, man ist quasi nicht vermittelbar, aber Geld bekommt man doch in der Zeit wo man dem AMS zur Verfügung steht oder bekommt man Notstand oder garnichts?
Hier ist eben der Punkt wo ich nicht durchblicke!
Eine Freundin von mir meint, ich soll mich doch einfach wieder arbeitslos melden nach 12 Monaten und dann am zweiten Kind basteln.
Wie gesagt, Kinderbetreuung ist gesichert.
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Zu deinen Fragen:
1. ohne Arbeitgeber hast du auch keine karenz, karenz ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Dies ist jedoch natürlich unabhängig von der kbg Variante! Da man problemlos dazuverdienen darf (Vorsicht zuverdienstgrenze) könntest du dir auch nach dem Mutterschutz gleich einen Job suchen... Rein theoretisch halt!
2. Mit Notstand kenn ich mich zum Glück nicht aus, weiß aber dass es auch darauf ankommt was der Partner verdient ... Sobald du für den Arbeitsmarkt bereit bist musst du dich beim ams wieder melden.
3. Du kannst somit die 1000 Euro Variante wählen, musst dir aber eben bewusst sein dass die mit dem Tag vor dem 1.Geburtstag endet und du dich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst da du sonst kein Geld hast.
4. Ich weiß leider nicht in wie fern man die Kinderbetreung nachweisen muss... Da du aber schon arbeitslos warst und Notstand bezogen hast musst du ja einen Betreuer beim ams haben, ich würde mir an deiner stelle einen Termin mit ihm ausmachen und all deine fragen klären (besser als auf eine freundin zu hören).
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Du bist gar nicht in Karenz. Karenz nennt man einfach den Zeitraum, in dem man bei bestehendem Dienstverhältnis quasi freigestellt ist - und wo man zu einem fix vereinbarten Termin dann wieder zu arbeiten beginnen kann, der Arbeitsplatz gewissermaßen für einen so lang reserviert bleibt und man nicht einfach sofort gekündigt werden kann, obwohl man dem Arbeitgeber ja nicht zur Verfügung steht.
Du bist…Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld, umgangssprachlich wird das aber gern als Karenz bezeichnet.
Man kann Notstandshilfe und Kinderbetreuungsgeld gleichzeitig beziehen - aber nur, wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und bereit wärst, mindestens 20Stunden/Woche zu arbeiten. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könntest Du im Grunde sofort nach Ablauf des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes, dem Mutterschutz - also im Normalfall nach 8 Wochen nach der Geburt.
Aufpassen müsstest Du auch darauf, dass Du nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr versichert bist, sofern Du keine AMS-Gelder etc beziehst. - es bestünde aber die Möglichkeit, dass Du Dich bei deinem Partner eine Weile mitversichern lässt.
Anspruch auf Mindestsicherung hättest Du nur, wenn Euer gemeinsames Haushaltseinkommen wirklich sehr gering ist - da gelten nochmal etwas andere Bestimmungen al bei der Notstandshilfe. Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist nicht gleich Notstandshilfe.
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Normalerweis bist du nach der 'Karenz' wieder beim Ams, bis dein Kind drei Jahre alt ist musst du (glaub ich, wurde mir erklärt) nur 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Findest du keine Betreuuung muss man glaub ich bis das Kind 3 ist nicht arbeiten, aber das lassens nicht wirklich durchgehen, zumindest bei uns.
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Du kannst natürlich die 12 monate nehmen. Das ist dir überlassen
Was willst du dann machen nach die 12 monate ? Einen kurs machen oder wie?
Bei mir war einfach klar das ich nicht zum AMS zurückgehen brauche, weil ich ja nicht vermittelbar bin in dem Sinne, weil ich ja jz mein 2. Kind gleich im Anschluss möchte! Und mich dann wenn das in den Kiga geht konzentrier ich mich auf die Arbeit und alles. War für mich halt die bessere lösung.
Du kannst alle 3 Varianten nehmen, musst dir halt überlegen. Reichen dir 12 monate daheim? Ganz ehrlich ich hätts nach 12 monaten nicht geschafft meinen kleinen für längere Zeit abzugeben. Aber da ist auch jeder anders.
Oder möchtest du länger zuhause bleiben und ein fixes einkommen , was vl weniger ist, aber eben 100%ig sicher. Was ja bei AMS und notstand nie so sicher ist.
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Ohne nachweisbare Kinderbetreuung kein AMS-Geld. Sonst könnten ja alle Mütter zusätzlich AMS-Leistungen beziehen und eben nicht arbeiten gehen. Wär ein leiwandes Zusatzeinkommen.
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Während dem kann man aber glaub ich Mindestsicherung beziehen, wenn das Gehalt vom Partner nicht zuviel ist.
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Das ist ja furchtbar! Wieviel hattet ihr dann zu leben wenn ich fragen darf? Das ist echt ein witz -./
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Wurde abgelehnt weil ich 'zu viel' im monat hab mit zu wenig fixkosten. Allein knapp 500€ waren fixkosten...
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Dir ist aber schon klar, dass Österreich noch immer eines der besten Sozialsysteme weltweit hat? Nicht zuletzt gerade auch was Mütter betrifft.
Und was das "nicht verdienen" anbelangt. Es gibt Zugangskriterien - wer die nicht erfüllt, kriegt nichts. Es kriegen nur die, die wirklich brauchen. Und in den Arsch geschoben kriegt kana was.
Aber ich vermute, Du denkst da in eine ganz bestimmte Richtung. Auch in die denkst Du sehr Kronenzeitung, aber wenig realitätsnah.
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Sorry, ansich geht es in dem Thread um etwas anderes, und ich verwässere den gerade, aber…
Ich frag nochmal - Euch ist schon klar, dass man - je nach Bundesland und Familiensituation - weniger haben muss, als z.b. Lovoly, um überhaupt was zu kriegen. Wieso soll dann z.b. jemand, der mehr hat, als eben eine - politisch festgesetzte Einkommensgrenze - Unterstützung kriegen im Gegensatz zu jemandem, der weniger hat? Und warum ist der mit mehr der Benachteiligte und der andere kriegt was in den Hintern geschoben? Wegen Herkunft? Man muss Österreichischer Staatsbüger oder gleichgestellt sein, um irgendwelche Ansprüche zu haben. "Jeder" kriegt überhaupt nix, falls hier Ängste vor den sozialschmarotzenden bösen fremden Horden kursieren.
Unfair oder beklagenswert ist wenn, dann die grundsätzliche Höhe von Unterstützungsleistungen - ja, es wird für manche extem knapp und für manche ist es wirklich bitter, wegen ein paar Euro zuviel überhaupt keine Ansprüche zu haben. Nur, das ist nicht die Schuld von irgendwelchen anderen Untersützungsbeziehern.
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Natürlich hängt Notstandshilfe zum Kinderbetreuungsgeld ja oder nein u.a. auch ein wenig von den jeweiligen Zuverdienstgrenzen der KBG-Variante ab.
Und, für Dich womöglich besonders relevant: wenn Du KBG beziehst, erhöht sich Euer Haushaltseinkommen, wenn Du mit Partner zusammen lebst - d.h. dann verlierst Du dadurch womöglich den Notstandshilfeanspruch wieder, weil ihr insgesamt "zuviel" Geld habt.
Ich würde an Deiner Stelle ganz unbedingt auch mit der Arbeiterkammer und der Krankenkasse telefonieren - Forum und AMS allein wär mir die Gefahr zu hoch, falsche Infos zu kriegen.