Bitte um Info
im interet bekomme ich verschieden ergebnisse
Die AK sagt :
Ihre Familienbeihilfe beträgt monatlich:
€ 211,10
Familienbeihilfe *) € 152,70
Bmwfi sagt:
Familienbeihilferechner Ergebnis
1. Kind:€ 105,40 Gesamt€ 105,40
noch was: gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird - ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist - der Kinderabsetzabtrag - € 58,40 pro Kind und Monat ausbezahlt - also für das Baby : 105,40 + 58,40 = 163,80 pro Monat - dann Auszahlung für 2 Monate: 327,60 Euro
Ich habe eine Frage und wäre super dankbar wenn mir Jemand Rat geben könnte.Ich bin mit einer Ausländerin verheiratet und wir haben unser Baby im Ausland bekommen. Das Kind ist Statsbürger hat aber nie einen Mutter Kinder Pass oder änliches gehabt da wir im Ausland leben. Habe ich anspruch auf Kinderhilfe? An wem könnte ich mich wenden oder fragen. Danke
um in Österreich Anspruch auf Kindergeld zu haben muss man in der Regel einen Mutter Kind Pass mit allen Notwendigen bestätigten Untersuchungen vorweisen können.
Ich würd euch nahe legen den Wohnsitz da anzumelden wo ihr auch lebt, denn eigentlich ist das was ihr macht (zumindest in Österreich) strafbar
naja ich habe auch einen neben bzw. zweitwohnsitz.. also strafbar ist es nur wenn ihr ohne momentanen wohnen in Ö geld kassiert. achja du brauchst ja den muki pass...
jaaa zweitwohnsitz is was anderes aber du musst dich da wo du gemeldet bist auch aufhalten! oder umgekehrt, da wo du dich aufhältst musst gemeldet sein! ein paar aus meiner schulklasse hatten damals sogar mal die Polizei vor der tür stehn weils vergessen haben die schülerwohnung als zweitwohnsitz zu melden!
Gehen wir einfach mal davon aus das wir die ganze Zeit auf Reise sind und unser Hauptwohnsitz sehr wohl Wien ist, wir aber sehr selten nach Hause kommen. Das ist doch nicht Strafbar? Azserdem kassieren wir von niemanden Geld. Frage ist , haben wir Anspruch auf Familienhilfe ?!?
Wenn ihr die ganze zeit auf reisen seit wer hat den Ultraschall untersuchungen gemacht etc.. naja kinder/familienhilfe bekommen ist geldkassieren. karenzgeld bekommt hier eh nicht.. und familienbeihilfe auch nicht und familienhilfe/notstandsgeld auch nicht denn wenn ihr herum reisen könnt verdient ihr über die Verdienstgrenze
naja du brauchst einen muki pass dann die ganzen untersuchungen fürs kind.. aber frag am besten bei der ak nach.. außer es is etwas faul an deinen aussagen
Naja wenn ma sagt ma wohnt im ausland is das für mich kein "viel auf Reisen sein" aber egal, ich verkneif mir meine Meinung.
Wie schon gesagt um in Österreich anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu haben, benötigt man einen MuKi Pass mit allen notwendigen Untersuchungen, die im MuKi Pass bestätigt werden. Verpasst man nur 1 davon, hat man schon Probleme Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Hat man nicht mal einen MuKi Pass seh ich schwarz
Für Familienbeihilfe ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt zuständig - also einfach dort nachfragen bzw. die Hauptfrage klären lassen, in welchem Land der Hauptwohnsitz der Eltern und des KINDES ist - auch Finanzamt zuständig - ständige Wohnsitz heißt in etwa, dass man gewisse Tage in Ö gemeldet sein (Österreich hat ein Zentrales Melderegister!!) muss und tatsächlich anwesend sein muss- und Kontrollen sind da sehr wohl möglich, Postzusteller werden gefragt etc.
nicht zu vergessen die ganzen MU-KI-Passes Untersuchungen etc.
Nur die Info: das Kind ist Staatsbürger - nona: sicher Staatsbürger - aber welche? Österreich oder gar Doppelstaatsbürgerschaft aufgrund der Mutter ihrer Herkunft - ist da nie so eindeutig -
und ab wann hatte das Kind hier, wenn überhaupt, in Österreich seinen Hauptwohnsitz..... und wie lange noch, denn wenn das Kind längere Zeit aus dem Land (ö) ist, dann ist auch eine Rückzahlung von Familienbeihilfe (und auch Kinderbetreuungsgeld) möglich bzw. der Anspruch geht verloren....
naja wenns in hauptwohnsitz in Ö haben, habens dort wos wirklich wohnen ja keinen anspruch auf kinderhilfe, den anspruch hast da wost dein hauptwohnsizt hast und dich an die spielregeln hältst
Nun, man kann doch auch annehmen, wenn beide Wohnsitze als "Hauptwohnsitze" gesehen werden, dann ist doch doppelte Familienförderung für ein Kind (Ö und anderes Land) andenkbar
ma kann ja gar nicht 2 hauptwohnsitze gemeldet haben. auch nicht in einem anderen land für normal... außer der papa beziehts da und die mama wo anders gemeldet beziehts da, was aber an betrug grenzen würde!
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Kommentare
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Es stimmt also beides
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jetzt kenn ichmich aus *G*G
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Ich würd euch nahe legen den Wohnsitz da anzumelden wo ihr auch lebt, denn eigentlich ist das was ihr macht (zumindest in Österreich) strafbar
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Wie schon gesagt um in Österreich anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu haben, benötigt man einen MuKi Pass mit allen notwendigen Untersuchungen, die im MuKi Pass bestätigt werden. Verpasst man nur 1 davon, hat man schon Probleme Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Hat man nicht mal einen MuKi Pass seh ich schwarz
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nicht zu vergessen die ganzen MU-KI-Passes Untersuchungen etc.
Nur die Info: das Kind ist Staatsbürger - nona: sicher Staatsbürger - aber welche? Österreich oder gar Doppelstaatsbürgerschaft aufgrund der Mutter ihrer Herkunft - ist da nie so eindeutig -
und ab wann hatte das Kind hier, wenn überhaupt, in Österreich seinen Hauptwohnsitz..... und wie lange noch, denn wenn das Kind längere Zeit aus dem Land (ö) ist, dann ist auch eine Rückzahlung von Familienbeihilfe (und auch Kinderbetreuungsgeld) möglich bzw. der Anspruch geht verloren....
viele, viele Fragen, die es zu klären gibt
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Da müßtet Ihr doch dann Anspruch haben!
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