Wochengeld und eKBG

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Kommentare

  • Sorry .. ala man vorher verdient hat :)

    Achso .. da is also das urlaubs- und weihnachtsgeld mitgerechnet .. ?
  • @maria903 ja genau! da du ja von deinem Arbeitgeber für den Zeitraum des Mutterschutzes weder Gehalt noch Sonderzahlungen bekommst wird das von der GKK mit dem Wochengeld abgedeckt
  • Alles klar danke :)
  • @claudsch1980: dürfte ich dir per PN eine Frage zum Alleinverdienerabsetzbetrag stellen?
  • @sanra ja natürlich, hoff ich kann dir helfen :-)
  • Hallo :)

    Ich weiß das Thema wurde schon oft hier behandelt jedoch hab ich es für meinen Fall noch immer nicht ganz raus..

    Also.. ich bin seit Anfang der ss in vorzeitigen Mutterschutz dh seit ca. November mein ET ist am 2.7.

    Ich beziehe also seit Dezember das Wochengeld dass ja etwas mehr als das normale Gehalt ist..

    Nun möchte ich das eakbg wählen 12 Monate und dann noch 12 Monate daheim bleiben unentgeltlich.

    Meine große Verwirrung ist jetzt, muss ich die 80% vom Wochengeld berechnen dass ich seit Dezember bekomme oder 80% des letzten regulären Gehaltes?

    Bei der wgkk sagte mir mal eine Dame am Telefon dass es eben vom letzten regulären Gehalt berechnet wird daher "einkommensabhängiges" aber die Dame hat mir leider mehrere falschauskünfte gegeben darum weiß ich nun nicht ob dies in meinem Fall so ist wie sie meinte..

    wenn man schon so lang wochengeld bezieht wie ist das dann?

    Vlt kann mir dies jemand beantworten bitte..

    Danke schon mal.
    Lg
  • @mami_2015 also das eakbg wird mit 80% vom Wochengeld berechnet, ist bei allen normal angestellten so (beamten haben da zb eine Ausnahmeregelung)
    wobei aber dann eine Günstigkeitsrechnung gemacht wird, hierbei wird dein Verdienst aus dem Vorjahr (vom Lohnsteuer-Ausgleich) mit dem Wochengeld verglichen - es kann sich aber nur erhöhen, nicht verringern.
    maximal werden 3 Jahre rückwärts angeschaut.
  • ich hab heut das schreiben von der gkk bekommen. ich krieg ur viel geld. das zahlt sich schon aus. :)
  • Hallo Mädels (wahrscheinlich nur die aus Wien)
    Wisst ihr vl wie das bei der WGKK ist ... Ich bin seit 31.März freigestellt und bekomm jz Wochengeld . Letztes mal meinte eine Mitarbeiterin von dort dass das Geld alle 28 Tage ausbezahlt wird . Jetzt ist mir aber aufgefallen das es dieses Monat für 30 Tage ausbezahlt wurde und auch erst 30 Tage nach der letzten Auszahlung von ihnen überwiesen wurde . Kenn mich echt schon nicht mehr aus weil die Mitarbeiter dort immer was anderes sagen .
  • @biancae also eigentlich wird das Wochengeld (auch das für den frühzeitigen Mutterschutz) immer für 28 Tage ausbezahlt, also deinen Tagsatz mal 28.
    es wird aber natürlich immer paar Tage danach erst überwiesen bzw. "Bankweg" dauert halt bissl.
    so ist die Theorie ;-)
    aus der Praxis kann ich dir sagen dass ich bei meinem Wochengeld folgende Auszahlungsrythmen hatte:
    29 Tage, 27 Tage, 29 Tage und dann 35 Tage (weil mein Kind eine Woche zu spät auf der Welt war und sich dadurch das Wochengeld um eine Woche verlängert hatte)
  • bearbeitet 11. 06. 2015, 12:12
    Hätte eine ähnliche Frage dazu: wenn ich meinen Wochengeld Tagessatz x 28 Tage rechne, und dann 80% davon, müsste das die Höhe des eakbg sein, oder?
  • @SpeciaLk von deinem Tagsatz fürs Wochengeld 80% sind der Tagsatz fürs eakbg und das mal 30 bzw 31 ergibt dann das monatliche eakbg
  • Kurze Frage: ich bin ab 15.6 offiziell in Mutterschutz eigentlich müsste ich noch das volle Urlaubsgeld bekommen oder?! War ja auch bis zur Hälfte vom Jahr arbeiten.. Oder wird das mit dem Wochengeld irgendwie ausbezahlt und ich verlier einen Teil vom 13ten Gehalt? Ich bin mir eben nicht sicher aber ich glaube die Firma muss mir die Hälfte vom Monat plus das gesamte Urlaubsgeld bezahlen?! @claudsch1980 du kennst dich da sicher aus kannst du mir da eventuell weiterhelfen?
  • @libella also normalerweise sollte die abrechnung so funktionieren:
    das normale laufende gehalt - etwa die hälfte weil halbes monat
    die sonderzahlung sollte mit beginn mutterschutz aliquotiert werden, das heißt vom 1.1. bis 14.6.
    für den zeitraum des Mutterschutzes wird das Urlaubsgeld aliquot über das Wochengeld mitausbezahlt (das ist dieser 17% zuschlag)
    wenn du nach dem mutterschutz in karenz gehst - also nicht gleich wieder arbeitest, bekommst du von deiner firma auch aliquotes weihnachtsgeld für den zeitraum 1.1. bis 14.6.
  • @claudsch1980
    danke für feine Antwort . Also kann man nicht wirklich sagen wann es wirklich kommt oder wie ?
  • @biancae doch schon, nur halt nicht auf den Tag genau, ab dem Antritt des Mutterschutzes würd ich mit ca 30 Tagen rechnen, ein Tag auf oder ab falls Wochenende wäre
  • @claudsch1980
    Ok danke . Na bin gespannt wann ich es diesmal bekomm ..
  • @ claudsch1980 Danke für die Info.
  • laempilaempi

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    bearbeitet 15. 06. 2015, 17:00
    Ich hätte eine Frage zum einkommensabhängigen Kbg.
    Baby kam im August 2014, mit Karenzteilung mit Papa beziehe ich bzw Papa bis Oktober 2015 Kinderbetreuungsgeld. Bis Juni 2016 bleibe ich dann noch in Karenz, arbeite wieder ab Juli, allerdings halbtags.
    Falls wir ein zweites Kind wollen, bis wann müsste ich schwanger werden oder das Kind bekommen, damit als Grundlage für Kbg mein alter Vollzeitjob herangezogen werden kann und nicht der Teilzeitjob ab Juli 2016?
    Blöde Frage, ich weiß. Aber auch die Finanzen spielen eine Rolle in der Familienplanung :-)
  • @laempi euer zweites Kind müsste spätestens am 31.12.2016 geboren werden ... es werden max. Die letzten 3 Jahre angeschaut, es muss ein jahr ohne kbg Bezug sein, 2015 und 2014 fällt somit bei euch raus und es wird 2013 herangezogen
    suusi
  • Wennst Wochengeld auch noch vom Vollzeit-Gehalt magst musst noch innerhalb vom KBG-Bezug schwanger sein also Oktober 2015.
  • normalerweise sagt man, dass das zweite kind spätestens am zweiten geburtstag vom ersten kind auf der welt sein muss. zumindest war das bei meiner freundin so oder irr ich mich da? würde mich auch interessieren. @laempi ich versteh das voll, mir gehts auch so, dass sich das ekgb voll auszahlt.
  • Ja das mit dem 2. Geburtstag stimmt schon, aber es gibt auch noch die Günstigkeitsrechnung so wie claudsch erklärt hat also dass das drittletzte Jahr ohne KBG-Bezug herangezogen werden kann zur Berechnung, wenn das 2. Kind nach dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommt. Das gilt aber alles nur fürs KBG. Beim Wochengeld schauts eben anders aus.
  • @claudsch1980
    @Katja6
    @sunshine2013
    Vielen Dank für die Infos und den Zuspruch :-)
    2 Jahre sind ja schon knapp... Na mal sehen.
    Danke!!
  • @laempi im moment vor allem ist mir das ein bissi zu knapp. ich mein da hat man erst geboren und muss nach einem halben jahr wieder zu basteln beginnen und wenn man so eine schwangerschaft hatte wie ich wird das total mühsam. ich bin auch froh, wenn ich wieder meinen körper habe. :) klingt blöd, aber ich kann nicht mal gscheit schreiben ohne dass mir die finger einschlafen mit dem vielen wasser. :)
  • Hallo, hab auch eine Frage zum eKBG. Eigentlich haben wir geplant, dass wir die 12+2 Variante nehmen. Ich mit dem Papa gemeinsam das 13. Monat zuhause bleib (nat. unentgeltlich und bei ihm mitversichert). Das 14. Monat ich dann wieder Vollzeit arbeite und danach auf Teilzeit reduziere.
    ABER: Meistens kommt es anders als man denkt... Ich würd jetzt doch gern noch ein halbes Jahr Karenz dranhängen. Muss ich dann trotzdem den einen (14.) Monat Vollzeit arbeiten, wenn da der Papa in Karenz ist? Lt. AK JA - außer der Papa geht nicht in Karenz. Er freut sich aber schon so drauf...
    Urlaub hab ich leider keinen mehr (den "musste" ich vorher schon aufbrauchen).
    Viell. gibts eine andere Lösung?
    Wärs z.B. möglich, dass ich unbezahlten Urlaub nehme, oder mich die Firma freistellt? Oder geht das rechtlich net?
    Danke!
  • daarmadaarma

    3,794

    bearbeitet 21. 06. 2015, 12:49
    Ja @Corni, das geht. Bei mir hat das die Firma als "unbezahlten Urlaub" tituliert.
  • @corni Ja gesetzlich könnt ihr nicht gleichzeitig für das selbe Kind in elzernkarenz sein.
    Du kannst aber bestimmt mit deiner Firma einen unbezahlten Urlaub vereinbaren, den müssen sie dir zwar nicht genehmigen aber da du sonst nur ein Monat arbeitest und dann wieder in Karenz wärst wäre es wohl auch für deinen Arbeitgeber von Vorteil und er wird sich wohl drauf einlassen :-)
  • @daarma @claudsch1980 Danke!
    Und ich bleib dann einfach für die Dauer der Karenz bei meinem LG mitversichert, oder?
    Einen Monat voll arbeiten wär für die Firma wirklich blöd... Zum Einarbeiten und Eingewöhnen wärs ja net schlecht. Muss mir das nochmal überlegen und dann mit meiner Chefin reden. Das Problem is halt, dass sie sich net wirklich auskennt und alles zur Konzern-Personalabteilung weiterleitet und die sind meeega-kompliziert...
  • Meiner geht jetzt mit 4. Juli in Karenz @Corni und ich bin ab dann bei ihm mitversichert. Funkt also.
  • Hallo zusammen,

    Kann mir von euch jemand sagen, wenn ich jetzt 2 Monate überstunden ausbezahlt bekomme, ob das zum wochengeld dazu zählt?! (Beginn mutterschutz 21.8.)
    vielleicht @claudsch1980
    Danke schonmal für eure antworten!
  • @claudschgi wenn du sie noch jetzt im Juli ausbezahlt bekommst und es regelmäßige Überstunden waren - dann ja!
    suusi
  • @claudsch1980 Super, vielen dank!!!
  • Hallo! Ich hab eine Frage... Ich hab dieses Monat das erste Mal KBG bekommen. Meine Maus ist am 10.6. auf die Welt gekommen. Kann es sein, dass ich da dieses Monat noch nicht den vollen Betrag bekomm, weil ich bis zum 10. noch Wochengeld bekommen hab? Bin ein bisschen verwirrt... haben uns das so ausgerechnet, dass ich mit der eakg besser aussteigen und jetzt wärs aber nicht so... :/
  • Meiner ist am 2.6. gekommen. Hab noch das restliche Wochengeld bis Mutterschutzende bekommen und nur anteilig eakbg. Bin mir sicher, dass das passt. Hab ja von der Krankenkasse die Bestätigung über die Höhe des Bezuges bekommen. Also kannst sicher aufatmen :-)
  • @jay88
    Wieso solltest du mit dem eKBG jetzt schlechter aussteigen? Versteh i net - du bekommst so oder so einen tagessatz - 12 wo bekommst du anscheinend noch wochengeld (was ja im normalfall hoeher ist als KBG) und eben ab sep. bekommst du jetzt den tagessatz - also du bekommst jetzt net zyx euro pro Monat sondern pro TAG bezahlt (je nachdem wieviel tage der monat hat immer unterschiedlich!)
  • @Maxi01 Danke! Ich hoffs!
  • Hey.... Hab grad einen voll langen Post geschrieben und der wird nicht angezeigt... :angry:
  • @doppeljackpot_83 also nochmal... ich hoffe ich drück mich verständlich genug aus... Also Wochengeld hab ich ja das letzte mal auch weniger bekommen weils eben nur noch bis zum 10. In dem Monat ging, da sie am 10. geboren wurde und jetzt frag ich mich, ob ich eben das eakg in diesem Monat auch weniger bekomm weils ha erst mit den 10. beginnt und es kein volles Monat ist/war... Ich hoffe du/ihr versteht was ich meine...
  • @jay88 genau so ist es! Das Wochengeld hat wie das kbg einen tagsatz und wird je nachdem wieviele Tage es sind so ausgezahlt.
    Also in deinem Fall dann vom 1. Bis 10. Wochengeld und vom 11. Bis 31. Kbg.
    Das nächste Monat ist dann ein volles mit 30 tagsätzen.
    suusijay88
  • @claudsch1980 Danke fürs beruhigen! Hab mirs eh gedacht bzw gehofft :D
  • Ah sorry - hab wohl net verstanden wo dein problem war.

    Aber claudsch hat es schoen beschrieben.

    Meine sind auch am 10 juni geboren.

    Achja eins noch das wochengeld bekommst du exakt 12 wochen. Dh wenn dein baby am Mittwoch geboren ist - dann bis mitwoch 12 wochen spaeter (also bei KS ansonst 8wochen) ist dann der 3 sep. Oder so? Also nicht der 10 sep.
  • Hallo !! Weiß jemand von euch.... bekommt man während dem KBG sowas wie Urlaubsgeld, bzw. Weihnachtsgeld??
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gibts beim KBG nicht.
  • Hallo !! Weiß jemand von euch.... bekommt man während dem KBG sowas wie Urlaubsgeld, bzw. Weihnachtsgeld??
  • wieviel darf man ohne nachzahlung dazu verdienen weiss das jemand?
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