Gehaltsrückforderung bei Doppelzahlung mit Wochengeld

bearbeitet 8. 07. 2015, 10:47 in Smalltalk
Kennt sich jemand rechtlich aus? Ich hab zwar nächste Woche einen Termin bei der AK deswegen, aber vielleicht hat das von euch jemand auch schon erlebt?
Ich ziehe in den nächsten 1,5 Monaten in eine Wohnung und wollte um Wohnbeihilfe ansuchen. Das führte dazu, dass ich von meiner Firma einen Lohnzettel von 2014 anfordern musste, zur Berechnung der Förderung.
Nun überrascht und schockt es mich zugleich, dass ich eine Gehaltsrückforderung von meiner Firma bekam, die sich auf 2257€ beläuft, weilich das nicht bemerkt habe und meine Personalchefim offensichtlich rechtlich auch zu unwissend war, dass sie mir etwas mehr als 2 Monatsgehälter mehr überwiesen hat, für Februar und März und die Apriltage bis zum errechneten Geburtstermin am 5.4.2014 meines Sohnes (der am11. kam).
Die Rückforderung entsteht, weil ich zu dieser Zeit für Februar und März Wochengeld von der KK bekam.
Ich glaubte aber blauäugig, dass meine Chefin schon richtig informiert sei und alles richtig ausrechnete, ich habe meinen gesamten Urlaub verbraucht und auch das aliquote Weihnachtsgeld, weil ich nicht wusste, ob ich nach der Karenz wieder nach Wien arbeiten fahren würde.
Heute denk ich mir, wenn es möglich ist, würd och gern für die Firma weiterarbeiten, aber in Heimarbeit mit Zuschnitt und Änderungen...
Nur irgendwie seh ich auch nicht ein, warum ich so viel Geld zurückzahlen soll, wenn sie Personaverrechnung und so gelernt hat und ich als Uninformierte sie auf ihren Fehler hinweisen soll.
Ich hab schon nachgesehen...man kann sich auf "Entreicherung" berufen, wenn der Geldbetrag für Lebenserhaltungskosten schon draufging, es ist 14 Monate her, seit ich das Geld bekam, allerdings war der Geldbetrag ja auch hoch und demnach hätte es mir auffallen müssen.
Meine Beziehung bröckelte damals aber schon enorm und ich hatte psychisch viel Stress und auch keinen Kopf dafür, dass mir die Überbezahlung meiner Firma auffiel.....

Hat jemand von euch schon ähnliches erlebt?
LG

Kommentare

  • @sakuranoLaila also ich kann dir nur sagen wie es rein gesetzlich her aussieht - nur ein gutgläubiger verbrauch kann nicht zurückgefordert werden. Allerdings wie du selbst schon festgestellt hast sind 2.257 Euro eine hohe Summe die dir auffallen hätte müssen.
    das ist wie wenn man Geld auf seinem Bankkonto hat was einem offensichtlich nicht gehört und meldet nix der Bank... das kann sogar zu Strafen führen.
    wenn du zb nachweislich die Firma diesbezüglich gefragt hättest ob das passt und keiner reagiert - dann wäre der Fehler ebenfalls nicht bei dir und du müsstest nichts zurückzahlen.
    Da du Gehalt und Wochengeld gleichzeitig bezogen hast, sieht das schlecht aus für dich, das hätte dir wie gesagt auffallen müssen.
    Ich habe allerdings in meinem Arbeitsrechtskurs am WIFI einen lustigen Vortragenden gehabt der gemeint hat dass Frauen in der Schwangerschaft unter Umständen als nicht zurechnungsfähig gelten (da ging es um einen Vorfall bei dem eine schwangere ihren Chef eine gescheuert hatte und vor Gericht als unzurechungsfähig galt aufgrund der Hormone, war aber wohl eher eine lustige Anekdote und ein Einzelfall)

    es ist gut dass du einen Termin bei der AK hast, die haben da bestimmt Praxis-Erfahrung und auch Rechtsberater, und können dir am ehesten sagen was und wie nun weiter zu machen ist.
    mehr kann ich dir dazu leider auch nicht sagen ...

  • Okay, dankeschön. Mir war eh rgendwie klar, dass ich das Geld zurückgeben muss, nur frag ich mich, ob ich das "auf einmal" muss oder in Raten zurückgeben kann..
    Notfalls muss ichs von meinem Bausparer nehmen v . V
    Geht mir nur auch auf die Nerven, weil ich dadurch zuviel verdient habe 2014, um mehr Wohnbauförderung zu bekommen. Hoffe, das kann korrigiert werden, wenn ich in 2 Monaten ausgezogen bin.
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