Hallo Mädels...vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen denn entweder hab ich ein Brett vor dem Kopf oder ähnliches aber ich check's grad nicht...
Also, wenn ich zur einkommensbezogenen Variante 6400 jährlich dazuverdienen darf, WARUM entspricht das der Geringfügigkeitsgrenze? Diese ist doch 2015 bei 405 Euro (mal 14 ergibt 5670 Euro)--- da fehlen dann ja noch 730 Euro. Die 6400 sind doch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, also abzüglich Sonderzahlungen etc. d.h für mich doch dass ich um einiges über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen darf, oder nicht?!?!
Biittte, hat wer Erfahrung und kann mir das erklären?
Kommentare
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die Berechnung ist nämlich ein bissal kompliziert.
es gibt aber ein tolles Infoblatt wo es ganz genau erklärt wird wie das mit der Berechnung des Zuverdienstes funktioniert (vor allem weil ja viele unter dem Jahr mit kbg bezug beginnen und nicht pauschal per jahresanfang)
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=FO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-KinderbetreuungsgeldInfoblatt_2009
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bzw sag ich immer - man kann nicht alles wissen, man muss nur wissen wos steht!
wenn du noch fragen hast dazu dann kannst mir gern schreiben!
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Wenn ich mir die Zuverdienstgrenze aber genau ausrechne (mit dem Formular) dann könnte ich auch 500 Euro Brutto verdienen im Jahr 2015 verdienen ohne sie zu überschreiten.
ABER: bei 500 Euro brutto bleiben mir nur mehr 425 netto, da ich dann schon sozialversicherungspflichtig bin. Jetzt zur Frage: Das zahlt sich dann doch gar nicht aus, oder kann man sich das SV-Geld zurückholen? Denn im Endeffekt zahl ich dann ja doppelt...denn übers Kinderbetreuungsgeld bin ich ja voll sozialversichert.
Sprich: Ich hätte mehr Stunden zu arbeiten für 20 Euro netto mehr! Das ergibt keinen Sinn, da bleib ich lieber bei der geringfügigen Variante.
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da sich das aber definitiv nicht ausgeht - nein darauf hast du kein anrecht.
das ist eben der vorteil einer geringfügigen beschäftigung (und vermutlich auch der grund warum immer nur von dieser geredet wird) weil netto dann so ziemlich das gleiche übrigbleibt.
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