seit kurzem ist es so, dass man auch als Arbeitslose in Karenz gehen kann und Anspruch auf Wochengeld hat. Frühzeitig wirst wohl kaum Chancen haben oder Freistellung, wovon denn auch. Denk ich mir zumindest so. Also 8 Wochen vorm EET kannst dann Mutterschutz gehen und dann ganz normal Karenz
Aber am Besten ists halt doch, wennst mit jemandem vom AMS und der GKK redest.
hallo mamita
was ich mitbekommen habe kann man in mutterschutz gehen solang man ams ist aber man bekommt keinen mutterschutz wenn man schon im notstand ist
da läuft der normale notstand weiter bis die karenz anfängt
aber informier dich doch noch mal genauer beim ams und gkk so wie malinarco schon gesagt hat
lg viki
Im Falle einer Schwangerschaft kann die Notstandshilfe bis zum Beginn des Mutterschutzes (8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) weiterbezogen werden. Sollte aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder sonstigen medizinischen Gründen vom Arzt eine Freistellung vorgenommen werden, wird die Leistung des Arbeitsmarktservice längstens bis zu diesem Zeitpunkt gewährt. Der Eintritt einer Schwangerschaft ist dem Arbeitsmarktservice bekanntzugeben. Der Umstand einer Schwangerschaft führt bei der Berechnung der Notstandshilfe zur Erhöhung der Freigrenze und sohin zu einer geringfügigen Erhöhung der Notstandshilfe.
xxxxxxxxxxxxxx
Soweit meine Information,seitens der AK
xxxxx
BERATUNGSSTELLE:
Im Normalfall beträgt das vorzeitige Wochengeld 180% der Höhe der Notstandshilfe.
xxxxxx
DAS SAGT ABER WIDERUM DIE AK DAZU:
Ebenso erhalten Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieherinnen Wochengeld, das um 80 Prozent höher ist, als die zuvor bezogene Leistung. Wenn jedoch in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Beginn des Wochengeldes der Wechsel vom Arbeitslosengeld zur Notstandshilfe erfolgte, gebührt Bezieherinnen von Notstandshilfe das Wochengeld in Höhe des Leistungsbezuges der letzten 3 vollen Kalendermonate, falls dies günstiger ist. Letzteres ist vor allem für nicht alleinstehende Notstandshilfebezieherinnen günstiger.
xxxxxxxxxx
WAS DENN JETZT?
WEISS ES JEMAND VON EUCH;WEIL AKTUELL IN DIESER LAGE?
ZUR INFORMATION:
ICH BIN NICHT SCHWANGER
ICH ÜBERLEGE NUR "WAS WÄRE WENN"
Also als ich Karenz ging wars fas das selbe (bezog bildungskarenz): Auf der einen Seite die 180% auf der anderen die letzten 3 Monate. Bekommen habe ich die 180%
wenn ich die beiden Texte so durchlese
Wochengeld:
- 180% der vorherigen Leistung und 80% Erhöhung - heißt das gleiche...
Bsp: Leistung: 100 Euro Notstand
Wochengeld: 100 x 180% = 180;
100 + 80 (d.s.80% von 100) = 180
und der 2. Text - eine Arbeit Begünstigung von Notstandhilfebezieherinnen bei der Berechnung, die einen Partner haben (weil das Einkommen des Partner ja bei der Notstandshilfe eingerechnet wird) UND die erst kürzlich von der Arbeitslose in den Notstand gekommen sind - und diese Berechnung dann günstiger ist - halt eine Sonderklausel
_
"Der Umstand einer Schwangerschaft führt bei der Berechnung der Notstandshilfe zur Erhöhung der Freigrenze und sohin zu einer geringfügigen Erhöhung der Notstandshilfe." - beim AMS nachfragen,
_
nehme an, wird wahrscheinlich individuell berechnet und kommt auf die Höhe des Notstandes an...
bei dieser Sonderklausel denke ich: das werden u.a. die Schwangerern sein, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt haben, und wo die Bekanntgabe einer Schwangerschaft den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freistellung (individuelles Beschäftigungsverbot) NICHT gehemmt hat - die sind dann arbeitlos geworden - und die haben dann max. 20 Wochen Anspruch auf Arbeitslose und dann eventuell Notstand... - und dann gibt es diese Sonderberechnung...
also ich hab das auch grad hinter mir, nur bin ich direkt von arbeitslosengeld in mutterschutz übergegangen.
mir wurde das alles so erklärt (und ich hab nicht locker gelassen, bis ich eine gscheite erklärung hatte)
Wenn man arbeitslosengeld bezieht:
dann gehts direkt über in mutterschutz. da erhält man 180% vom durchschnittlichen einkommen der letzten drei monate.
anschließend bekommt man kinderbetreuungsgeld, hab allerdings keinen anspruch auf karenz (karenz ist eine auszeit einer angemeldeten arbeitsstelle) man kann allerdings genauso ein modell der pauschalvarianten vom kindergeld wählen und dieses beziehen.
Zusätzlich hat man eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro im Jahr (Urlaubs und Weihnachtsgeld miteinberechnet)
Da gibts dann wieder zwei Varianten:
1. Man geht gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und schaut dass man unter 16.200 euro dazuverdient (ich mach das zum beispiel als tagesmutter dann)
2. Man meldet wieder arbeitslosengeld an, dann hat man aber eine geringfügigkeitsgrenze von ca. 374 euro.
Das heißt man bekommt das Kinderbetreuungsgeld + Arbeitslosengeld und kann dann noch ca 374 euro dazuverdienen.
Wenn man notstandshilfe bezieht:
hat man keinen anspruch auf mutterschutz bzw. wochengeld sondern bekommt weiterhin notstandshilfe.
vl hängts ein bisschen damit zusammen, weil das eher die wenigsten so erwischt. normal wird ma kündigt und hat dann 20 wochen anspruch auf arbeitslosengeld, und wenn man in der zeit schwanger wird, dann geht sichs eh nicht aus, dass man direkt in mutterschutz geht, sondern bezieht nach 20 wochen notstandshilfe und dann steht man blöd da und hat nix. kein wochengeld, nur kbg und notstandshilfe.
es geht nur gut, wenn man so wie ich vorher schwanger wurde, es nicht merkte, gekündigt wird und dann erst erfährt dass man schwanger wird, wenn man die kündigung nicht mehr rückgängig machen kann. dann geht sichs mit den 20 wochen auch aus, dass man in mutterschutz gehen kann
bzw hats schon einen großen nachteil: wenn man anspruch auf KARENZ hat, dann wird die zeit dazugezählt zu den jahren bis zur pension. wenn man sich aber nach dem mutterschutz wieder arbeitslos melden muss, dann fehlen dir die jahre
nö ich hab grad gelesen dass eben NICHT angrechnet wird auf der AK seite, find ich ziuemlich arg!
ja ich meine is ja nicht so wie wenn ichs wem nicht gönnen würd, aber dann würd ich nich auch lieber arbeitslos melden, weis eh nicht wie ich mit dem bisserl KBG überd runden kommen soll kann aber auch erst wieder nebenbei hakln wenn i nimma still! verstehst was ich mein?
doch doch wenn ma anspruch auf karenz hat, wirds einem ganz sicher angrechnet.
und kbg ändert sich ja nicht durch die arbeitslosigkeit, sondern nur das wochengeld (mutterschutz) also die 16 wochen.
wieviel bekommst du wochengeld?
arbeitslos melden nach dem Mutterschutz - arbeitslos gemeldete Personen haben viele Pflichten - so einfach ist das nicht - ja, hast du jemanden der auf das Kind aufpasst - und das heißt, dass du dann sofort auf einen Job von mind. 16 Wochenstunden vermittelt werden sollst bzw. einen wöchentlichen Vermittlungskurs von 16 Wochenstunden besuchen musst (Fahrzeiten dahin natürlich nicht eingerechnet) - Ziel vom AMS ist die Vermittlung auf einen regulären Job - dh. Job, der über die Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wird - dann bekommt du keine "Arbeitlose" mehr -
und dieser ganze Stress sofort das sofort nach dem Mutterschutz - wenn du das wirklich anstrebst.... du mußt dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen....
"Kinderbetreuungsgeldzeiten" werden bei der Pension angerechnet - dh - wenn man KBG bekommt - die PVA gibt da Auskunft
"arbeitsrechtliche Karenzzeiten" - na - die Folge wäre ja eine Doppelanrechnung - man bekommt ja durch die KBG-Bezug schon was bei den Pensionszeiten angerechnet
man muss sich natürlich nach dem Mutterschutz nicht mehr "arbeitlos" melden - sondern einfach "nur" Kinderbetreuungsgeld erhalten und soweit die Möglichkeit sich bietet, zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen;
eine Rückkehrmöglichkeiten zum bisherigen Arbeitsplatz, so wie die "karenzierten Arbeitnehmerinnen" bis zum 2. Geburtstag es haben, gibt es natürlich nicht...
und ich frage mich, ob sich dieses Modell wirklich rechnet? Ich glaube nicht, dass man zusätzlich Geld für die außerhäusliche Kinderbetreuung bekommt, während man auf einem Vermittlungskurse ist - man hat doch das "Kinderbetreuungsgeld" - und damit soll man die notwendige Kinderbetreuung (Krippe, Tagesmutter etc) bezahlen - und diese haben natürlich auch ihren Preis. Und rechnet man die beiden Werte Kinderbetreuungsgeld und AMS-Leistung zusammen und zieht man das ab, was man selbst für die außerhäusliche Kinderbetreuung bezahlt, kommt da noch was "unterm Strich" raus?
-
wie so oft:
Theoretisch sicher denkbar, praktisch aber oft nicht wirklich durchführbar
na ich geh jetzt mal nicht davon aus, dass das jemand macht, weil er glaubt, dass sich das modell auszahlt, sondern weils einfach blöd gelaufen ist.
man meldet sich nach dem mutterschutz dann auch nicht "arbeitslos" sondern "arbeitsunfähig" oder so. und es gibt dann eine ausnahme, dass man nicht gleich wieder vermittelt wird, weil man laut ams dann als "nicht vermittelbar" eingestuft wird.
aber man muss sich beim ams melden oder sich privat versichern, denn alleine vom kbg bist du nicht krankenversichert sowie pensionsversichert wurde mir von der ak gesagt!
also ich wurde selbst arbeitslos und schwanger, und bin nun in mutterschutz. mein weg nach dem mutterschutz wird folgendermaßen aussehen:
ich beginne danach als tagesmutter und werd dabei ca. 800 euro verdienen (bin somit unter der zuverdienstgrenze von 16200 euro im jahr) und zusätzlich kbg bekommen.
diesen weg würde ich jeder arbeitslosen schwangeren empfehlen, denn somit hat man nach dem mutterschutz keinen stress wie es denn nun weitergehen soll und finanziell ist es auch ok.
ich geh zeitungaustragen... steh da in der früh auf und geh da meine 1-2 stunden austragen und verdien auch a schönes geld dazu brauche dieses geld auch weil ich die 30er nehme
@nici1990 sag mal wie machst du das mit der tagesmutter, da braucht man ja eine ausbildung! hast du die?
weil mich würd das auch intressieren weil mein job nicht flexibel genug ist als dass ich ihn neben der karenz ausüben könnte!
ich hab die ausbildung zur dipl. sozialpädagogin, jedoch wird die nicht zu 100% angerechnet und jetzt mach ich im mutterschutz noch ein paar stunden übers bfi die mir fehlen ( Rechtliche Grundlagen einer Tagesmutter, Kindernotfallkurs, usw.) 16 stündigen Erste Hilfe Kurs spar ich mir auch, da ich Rettungssanitäterin bin. ABER ich glaub, dass es prinzipiell auch möglich ist den gesamten Tagesmütterkurs + EH- Kurs in der SS zu machen.
Ist aber von Bundesland zu Bundesland gaaaaaaaaaaaanz unterschiedlich.
Ich mach das über einen Verein für Tagesmütter.
Da bin ich dann auch vollzeit angestellt, inkl. Anspruch auf Urlaub sowie Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Solltest du aus oö sein, dann schreib mir eine pn, dann kann ich dir weiterhelfen
NATÜRLICH bist Du den Bezug von Kinderbetreuungsgeld krankenversichert - da braucht sich niemand selbst krankenversichern - vor 2002 war es anders - wir haben aber nun 2012! und pensionsversichert ist man durch den Bezug von KBG auch!
Und die AMS-Variante, die da beschrieben wurde, gibt es auch schon Jahre - nicht mehr - eine Kollegin hat mir davon berichtet, dass sie diesen "Sondernotstand" damals in Anspruch (bei ihrem Kind vor 20 Jahren) genommen hat - jetzt gibt es den auch nicht mehr - der war in den 1990er Jahren sehr beliebt - und wurde dann abgeschafft...
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Kommentare
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seit kurzem ist es so, dass man auch als Arbeitslose in Karenz gehen kann und Anspruch auf Wochengeld hat. Frühzeitig wirst wohl kaum Chancen haben oder Freistellung, wovon denn auch. Denk ich mir zumindest so. Also 8 Wochen vorm EET kannst dann Mutterschutz gehen und dann ganz normal Karenz
Aber am Besten ists halt doch, wennst mit jemandem vom AMS und der GKK redest.
Grüße Malinarco
1,113
was ich mitbekommen habe kann man in mutterschutz gehen solang man ams ist aber man bekommt keinen mutterschutz wenn man schon im notstand ist
da läuft der normale notstand weiter bis die karenz anfängt
aber informier dich doch noch mal genauer beim ams und gkk so wie malinarco schon gesagt hat
lg viki
7,306
1,113
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xxxxxxxxxxxxxx
Soweit meine Information,seitens der AK
xxxxx
BERATUNGSSTELLE:
Im Normalfall beträgt das vorzeitige Wochengeld 180% der Höhe der Notstandshilfe.
xxxxxx
DAS SAGT ABER WIDERUM DIE AK DAZU:
Ebenso erhalten Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieherinnen Wochengeld, das um 80 Prozent höher ist, als die zuvor bezogene Leistung. Wenn jedoch in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Beginn des Wochengeldes der Wechsel vom Arbeitslosengeld zur Notstandshilfe erfolgte, gebührt Bezieherinnen von Notstandshilfe das Wochengeld in Höhe des Leistungsbezuges der letzten 3 vollen Kalendermonate, falls dies günstiger ist. Letzteres ist vor allem für nicht alleinstehende Notstandshilfebezieherinnen günstiger.
xxxxxxxxxx
WAS DENN JETZT?
WEISS ES JEMAND VON EUCH;WEIL AKTUELL IN DIESER LAGE?
ZUR INFORMATION:
ICH BIN NICHT SCHWANGER
ICH ÜBERLEGE NUR "WAS WÄRE WENN"
mit freundlichen Grüssen,
Mamita
7,306
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Wochengeld:
- 180% der vorherigen Leistung und 80% Erhöhung - heißt das gleiche...
Bsp: Leistung: 100 Euro Notstand
Wochengeld: 100 x 180% = 180;
100 + 80 (d.s.80% von 100) = 180
und der 2. Text - eine Arbeit Begünstigung von Notstandhilfebezieherinnen bei der Berechnung, die einen Partner haben (weil das Einkommen des Partner ja bei der Notstandshilfe eingerechnet wird) UND die erst kürzlich von der Arbeitslose in den Notstand gekommen sind - und diese Berechnung dann günstiger ist - halt eine Sonderklausel
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"Der Umstand einer Schwangerschaft führt bei der Berechnung der Notstandshilfe zur Erhöhung der Freigrenze und sohin zu einer geringfügigen Erhöhung der Notstandshilfe." - beim AMS nachfragen,
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nehme an, wird wahrscheinlich individuell berechnet und kommt auf die Höhe des Notstandes an...
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also ich hab das auch grad hinter mir, nur bin ich direkt von arbeitslosengeld in mutterschutz übergegangen.
mir wurde das alles so erklärt (und ich hab nicht locker gelassen, bis ich eine gscheite erklärung hatte)
Wenn man arbeitslosengeld bezieht:
dann gehts direkt über in mutterschutz. da erhält man 180% vom durchschnittlichen einkommen der letzten drei monate.
anschließend bekommt man kinderbetreuungsgeld, hab allerdings keinen anspruch auf karenz (karenz ist eine auszeit einer angemeldeten arbeitsstelle) man kann allerdings genauso ein modell der pauschalvarianten vom kindergeld wählen und dieses beziehen.
Zusätzlich hat man eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro im Jahr (Urlaubs und Weihnachtsgeld miteinberechnet)
Da gibts dann wieder zwei Varianten:
1. Man geht gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und schaut dass man unter 16.200 euro dazuverdient (ich mach das zum beispiel als tagesmutter dann)
2. Man meldet wieder arbeitslosengeld an, dann hat man aber eine geringfügigkeitsgrenze von ca. 374 euro.
Das heißt man bekommt das Kinderbetreuungsgeld + Arbeitslosengeld und kann dann noch ca 374 euro dazuverdienen.
Wenn man notstandshilfe bezieht:
hat man keinen anspruch auf mutterschutz bzw. wochengeld sondern bekommt weiterhin notstandshilfe.
Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
Liebe Grüße
Nici
7,306
aber ich finds komisch, hast du keinen job bekommst mehr geld als wennst karenz gehst...
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es geht nur gut, wenn man so wie ich vorher schwanger wurde, es nicht merkte, gekündigt wird und dann erst erfährt dass man schwanger wird, wenn man die kündigung nicht mehr rückgängig machen kann. dann geht sichs mit den 20 wochen auch aus, dass man in mutterschutz gehen kann
bzw hats schon einen großen nachteil: wenn man anspruch auf KARENZ hat, dann wird die zeit dazugezählt zu den jahren bis zur pension. wenn man sich aber nach dem mutterschutz wieder arbeitslos melden muss, dann fehlen dir die jahre
lg
7,306
ja ich meine is ja nicht so wie wenn ichs wem nicht gönnen würd, aber dann würd ich nich auch lieber arbeitslos melden, weis eh nicht wie ich mit dem bisserl KBG überd runden kommen soll kann aber auch erst wieder nebenbei hakln wenn i nimma still! verstehst was ich mein?
lg
3,248
doch doch wenn ma anspruch auf karenz hat, wirds einem ganz sicher angrechnet.
und kbg ändert sich ja nicht durch die arbeitslosigkeit, sondern nur das wochengeld (mutterschutz) also die 16 wochen.
wieviel bekommst du wochengeld?
lg
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und dieser ganze Stress sofort das sofort nach dem Mutterschutz - wenn du das wirklich anstrebst.... du mußt dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen....
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"arbeitsrechtliche Karenzzeiten" - na - die Folge wäre ja eine Doppelanrechnung - man bekommt ja durch die KBG-Bezug schon was bei den Pensionszeiten angerechnet
653
eine Rückkehrmöglichkeiten zum bisherigen Arbeitsplatz, so wie die "karenzierten Arbeitnehmerinnen" bis zum 2. Geburtstag es haben, gibt es natürlich nicht...
653
-
wie so oft:
Theoretisch sicher denkbar, praktisch aber oft nicht wirklich durchführbar
3,248
man meldet sich nach dem mutterschutz dann auch nicht "arbeitslos" sondern "arbeitsunfähig" oder so. und es gibt dann eine ausnahme, dass man nicht gleich wieder vermittelt wird, weil man laut ams dann als "nicht vermittelbar" eingestuft wird.
aber man muss sich beim ams melden oder sich privat versichern, denn alleine vom kbg bist du nicht krankenversichert sowie pensionsversichert wurde mir von der ak gesagt!
also ich wurde selbst arbeitslos und schwanger, und bin nun in mutterschutz. mein weg nach dem mutterschutz wird folgendermaßen aussehen:
ich beginne danach als tagesmutter und werd dabei ca. 800 euro verdienen (bin somit unter der zuverdienstgrenze von 16200 euro im jahr) und zusätzlich kbg bekommen.
diesen weg würde ich jeder arbeitslosen schwangeren empfehlen, denn somit hat man nach dem mutterschutz keinen stress wie es denn nun weitergehen soll und finanziell ist es auch ok.
Lg
5,732
7,306
weil mich würd das auch intressieren weil mein job nicht flexibel genug ist als dass ich ihn neben der karenz ausüben könnte!
3,248
Ist aber von Bundesland zu Bundesland gaaaaaaaaaaaanz unterschiedlich.
Ich mach das über einen Verein für Tagesmütter.
Da bin ich dann auch vollzeit angestellt, inkl. Anspruch auf Urlaub sowie Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Solltest du aus oö sein, dann schreib mir eine pn, dann kann ich dir weiterhelfen
Lg
3,248
lg
7,306
lg
653
Zum Beweis auch der AK-Link (OÖ)
http://www.arbeiterkammer.com/online/kinderbetreuungsgeld-varianten-53313.html#E324303
Und die AMS-Variante, die da beschrieben wurde, gibt es auch schon Jahre - nicht mehr - eine Kollegin hat mir davon berichtet, dass sie diesen "Sondernotstand" damals in Anspruch (bei ihrem Kind vor 20 Jahren) genommen hat - jetzt gibt es den auch nicht mehr - der war in den 1990er Jahren sehr beliebt - und wurde dann abgeschafft...