Hallo,
ich habe mich im Juni getrennt und wir haben zwei gemeinsame Kinder. Wir waren zwar nicht verheiratet, haben allerdings so ein Schreiben ausgefüllt, bzgl. gemeinsamen Sorgerecht.
Ich hab bei der Trennung zu ihm gesagt, dass wir die Alimente vom Jugendamt berechnen lassen, da ich auf die vollen Alimente angewiesen bin, da ich noch in Karenz bin.
Ebenso hab ich ihm gesagt, dass er die Kinder jederzeit sehen bzw auch öfter mitnehmen kann, als jedes zweite Wochenende.
Die erste Zeit lief ganz gut, er hat sie so 2 mal die Woche für 2-3 Stunden geholt, Dienstag haben sie bei ihm übernachtet und jedes zweite Wochenende auch.
Dann meinte er plötzlich, dass er einen Herabsetzungsantrag stellen wird.
Mittlerweile weiß ich, dass das nach einem halben Jahr möglich ist. Somit hab ich zu ihm gesagt: So leid es mir tut, ich hab dir alle Türen offen gelassen, aber du erpresst mich mit den Alimenten. Dann kannst du die Kinder nur mehr jedes zweite Wochenende abholen und jeden Dienstag zusätzlich (da bin ich arbeiten). Ansonsten kannst du die Kinder besuchen, aber nicht mehr mitnehmen.
Darauf hat er gesagt, dass er sich erkundigen wird und da wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben, möchte er mehr Zeit und dafür weniger Alimente durchbringen.
Ist das möglich, oder komme ich ihm nicht ohnehin schon genug entgegen, indem er die Kids jederzeit besuchen kann zusätzlich?
Lg und danke
Kommentare
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also wenn gemeinsame Obsorge besteht, darf der KV alle Vertretungshandlungen gleichberechtigt mit der KM setzen. Das sind z.B. Ausstellung eines Reisepasses beantragen, Einwilligung zu ärztlicher Behandlung erteilen, An- und Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, An- und Abmeldung des Schulbesuchs, Abholen von der Schule, dem Hort, dem Ferienlager, den Großeltern (seine oder ihre Eltern), Ausstellen von Entschuldigungsschreiben, Auskunft über den Schulerfolg einholen, etc.etc.etc eben alles, was auch miteinander verheiratete Eltern alleine tun dürfen.
So ziemlich das einzige, was nicht geht, ist den "vorwiegenden Aufenthalt" (d.h. Hauptwohnsitz) zu bestimmen, das steht dem Teil mit "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zu.
Man geht bei der gemeinsamen Obsorge ja grundätzlich davon aus, dass Absprachen in welcher Sache auch immer funktionieren - habt ihr eine Besuchsregelung irgendwo schriftlich festgehalten?
Und um ehrlich zu sein, das ist jetzt nur meine Meinung - ich verstehe dass du das Geld als Alleinerziehende brauchst, aber die Kinder als Druckmittel zu nehmen finde ich den völlig falschen Weg ! Die können am wenigsten dafür dass sich Mama und Papa nimma verstehen und sollten, sofern keine groben Sachen vorgefallen sind, von ihrem Papa egal wieviel er zahlt, zeitlich soviel haben dürfen wie sie wollen. Außerdem bin ich der Ansicht, dass du dadurch sicher viel erreichst aber nicht, dass er mehr zahlt... und aus der Sicht des Vaters versteh ich natürlich, dass es finanziell für ihn auch nicht leicht ist...ich glaub bei zwei Kindern sind es knapp 33% des Gehaltes als Alimente, oder? Wenn er sie dann noch recht oft sieht auch, hat er ja auch finanziellen Aufwand an den Tagen zusätzlich.. ich mag mir keine Feinde machen hier, weil ich weiß dass man auf jeden cent angewiesen ist, aber ich find man muss fair bleiben. und das jugendamt steht was die alimente angeht ja eh meistens hinter der KM, weil auch sie wissen dass es alleine schwer zu stemmen ist...
ich würd versuchen nochmal mit ihm zu sprechen und ihm deine Situation zu erklären - vielleicht lässt er sich darauf ein erst nach deiner Karenz wenn du wieder arbeiten bist, die Herabsetzung zu beantragen?
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Es sind auch seine Kinder und ihr habt das gemeinsame Sorgerecht, sie wohnen lediglich bei dir; ihr könnt auch Doppelresidenz vereinbaren, dann teilt ihr euch alles 50:50.
der Kindesunterhalt hat absolut gar nichts damit zu tun, wie oft dein Ex SEINE eigenen Kinder sehen sollte!!!!!!!!
der Vater muss nur Kindesunterhalt zahlen, den du auch nur für die Kinder verwenden darfst, es ist kein Unterhalt für deine Bedürfnisse. Wenn du noch in Karenz bist und KBG bekommst, dann kannst du die Beihilfe beantragen, außerdem hast du wahrscheinlich Anspruch auf Wohnbeihilfe und bekommst auch noch die FBH für die beiden Kinder, evtl sogar Mindestsicherung.
du gehtst am Dienstag arbeiten - da darf dein Ex die Kinder nehmen, somit hast du einen gratis Babysitter! Da ist es dir schon recht, wenn er die Kinder abholt? Rechne dir mal aus, was ein Babysitter kostet, wenn er am Dienstag nicht mehr zur Verfügung steht!
Ich bin auch alleinerziehend und weiß dass es schwierig ist, das ist so ziemlich bei allen alleinerziehenden so. Ich geh arbeiten und bekomme absolut überhaupt keine finanziellen Beihilfen, außer der FBH und die bekommt jeder.
Mein Kindesunterhalt und die FBH decken gerade mal die Kinderbetreuungskosten pro Monat ab! Ich könnte mehr Unterhalt verlangen, aber derzeit bin ich sehr froh, dass er ihn einmal die Woche vom Kiga abholt, über Nacht behält und ihn am nächsten Tag in den Kiga bringt, weil ich nur so auf meine Arbeitsstunden komme.
Du hast einen Ex der gerne Vater sein möchte - sei doch bitte froh darüber und mach ihm und vor allem deinen Kinder nicht das Leben schwer, nur damit du etwas mehr Geld bekommst.
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Ich nehme an, Du beziehst Dich auf das OGH 2006/02/17, 10 Ob 11/04x
Pauschal lässt sich das so nicht sagen mit den 10% Kürzungen. Da ist schon von "außergewöhnlich oft" die Kindesbetreuung übernehmen die Rede - und das ist dann nochmal Auslegenssache.
Also nicht, dass hier mitlesende Mütter anfangen, Panik zu schieben, der Kindsvater würde da so ganz nach Belieben Unterhalt kürzen können, wenn er sich mal etwas mehr als ein Wochenende alle 14 Tage oder so kümmert.
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wenn er die Kinder jeden Dienstag abholt und bei sich übernachten lässt, während die Mutter arbeiten geht, dann wird er mit einer Unterhaltskürzung sicher durchkommen.
schließlich ist dieses Arrangement auch von Vorteil für die Mutter, die deswegen keinen Babysitter zahlen muss.
Finde ich persönlich aber auch gerechtfertig - denn auch die regelmäßigen Besuchen kosten etwas (abholen, bringen, essen, ensprechende Ausstattung der Wohnung,....)
und in diesem Fall, möchte der Vater ja (außergewöhnlich) oft Kontakt zu den Kindern haben.
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Mit dem "sicher" wär ich vorsichtig, dazu ist Familienrecht zu komplex.
Und jedes zweite Wochenende plus Dienstags ist nicht "außergewöhnlich oft".
Es ist einfach nicht korrekt, zu sagen, die Unterhaltskürzung von 10% kann in jedem Fall in Kraft treten, wenn der Vater (oder in den selteneren Fällen halt die Mutter) plötzlich mehr Zeit mit dem Kind verbringen will (und quasi "weniger zahlen" dagegen tauschen möchte).
Ja, es gibt diese Regelung im Einzelfall, kann sein, dass die im vorliegenden Fall geltend gemacht werden könnte, aber bei @Sunsel klang es, als wäre das immer so. Nö, isses nicht.
Ob das Arrangement für die Mutter von Vorteil ist, ist letztlich auch irrelevant (ich sage nicht fair, ich sage nur, dass es wurscht ist). Auch kann nicht einfach indirekt gegengerechnet werden, dass sie ja dadurch eigenes Geld verdient. Der Vater ist ja nicht ihr gegenüber unterhaltspflichtig, sondern dem Kind.
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Er kann seine Kinder jederzeit SEHEN. Er kann jeden Tag vorbeikommen, nur find ich es zum einen nicht gut, wenn dir Kinder einen ständigen Wechsel haben bei wem sie übernachten. Zumal er sie nicht in den Kindergarten bringt, sondern ich sie um 07.00 Uhr in der Früh in der Stadt, nahe seiner Arbeit, abholen soll, und sie dann weder gefrühstückt haben, noch Zähne geputzt. Weil ihm das morgens zu stressig ist.
Und zum anderen: Ich hab ihm die Türe immer offen gelassen, aber es geht finanziell nicht anders. Und in den Alimenten ist nicht nur Gewand und Schikurs eingerechnet, sondern auch Mietanteil für die Kinder, Essen, usw. (Kann man jederzeit am Jugendamt nachfragen). Wenn er mich mit Mietminderung erpresst, obwohl er keine Mehrkosten hatte, da ich ihm die Kinder gebracht habe, geholt habe, Windeln, Feuchttücher, ALLES mitgegeben habe, dann muss ich die Tür ein Stück zumachen und sagen: Zusätzlich nur mehr besuchen.
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@julimama
du willst ihm den Kontakt mit den Kindern einschränken, bzw sie ihm nicht mehr über Nacht mitgeben, wenn er dir nicht den vollen Unterhalt zahlt - sorry, aber das ist Erpressung!
Kindesunterhalt und Besuchsrecht haben rein gar nichts miteinander zu tun - das wird dir auch ein vernünftiger Familienrichter erklären.
ich bekomm 100€ Unterhalt und muss auch damit auskommen, mein Ex holt unseren Sohn 1x pro Woche, am Wochenende bring ich ihn zu ihm, hole ihn wieder ab, ich kaufe Windeln, etc; weil er im Kiga auch einiges braucht, muss ich fast alles 3fach kaufen (Gummiestiefel, etc) und ich schaff das auch; mit einem Vollzeitjob und täglich 2x1,5h pendeln.
und wenn mein Ex meint, dass er heute spontan Zeit hat ihn zu holen, dann sag ich ok , passt. und freu mich, dass mein Sohn einen zusätzlichen Papatag hat.
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Alle anderen wollten entweder niemand der in karenz ist, kleine kinder hat oder beides zusammen.
Von dem her, kann den kindern von meinem Geld eher nicht so schnell mal was kaufen und bin wirklich auf die alimente angewiesen!
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das is nebensächlich ob das für ihn stressig is-das versteh ich unter KIND VERSORGEN. ich mein entweder will er oder er will nicht
das würd dir @julimama auch einiges ersparen.
und @mami 100 euro unterhalt bzw alimente-is aber schon wenig?wieso ist das so?wie wird das berechnet? verdient dein ex so wenig oder wie?
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wenn du noch KBG bekommst, dann kannst du als Alleinerziehende auch den Zuschuss beantragen, das sind nochmal 182€ pro Monat und wenn du arbeiten gehst, dann bekommst du doch sicher auch ein Gehalt?
wenn ich jetzt beim Unterhalt ca vom Regelbedarf ausgehe, dann kommt da schon etwas zusammen,
(Gehalt+FBH+Unterhalt sind bei mir sicher weniger als dir bleibt und meine Wohnkosten sind sogar noch etwas höher, den Sprit zum in die Arbeit fahren noch nicht eingerechnet)
ich denke, dass bei euch noch sehr viel zwischen euch steht und ihr deshalb wohl nicht in der Lage seid, euch alleine auf die Elternebene zu konzentrieren. Frühstück für die Kinder sollte jedenfalls drin sein. Hat er vor der Trennung solche Dinge übernommen, oder war das nie ein Thema? Daran könnte es nämlich auch liegen, dass er einfach keinen Plan hat, wie das im Alltag unterzubringen ist; Zähneputzen wird bei meinem Ex wahrscheinlich auch meist ausgelassen, weil Junior es nicht mag und mein Ex den Kleinen einfach nicht dazu zwingen will (und nein, mich macht das nicht glücklich)
@BiKa
ich denke du meinst mich?
wir haben uns ohne Jugendamt darauf geeinigt, mir ist ein freiwillig gezahlter Betrag lieber als ein erstrittener; da er ihn vom Kiga abholt und am nächsten Tag bringt, kann ich die Stunden arbeiten die notwendig sind, würde ich mehr Geld verlange, dann würde er sich diese Fahrerei sicher nicht mehr antun, ich bräuchte eine weitere kostenpflichtige Kinderbetreuung. und letztendlich würde nur mein Sohn darunter leiden.
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Er hat früher schon mit den kids gefrühstückt aber er findet es morgens zu stressig! er findet es nicht der mühe wert, ein bisschen früher aufzustehen.
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dann werdet ihr darüber reden müssen, und eine Lösung finden müssen.
Das ist aber unabhängig von den Alimenten. und er wird da kaum engagierter sein, wenn du ihm drohst, oder die Tür immer dann ein Stücken zumachst, wenn er nicht zahlt oder ihm die Kinder nicht geben willst.
wobei ich ehrlich gesagt sowieso nicht verstehe, warum es dir lieber ist, wenn er bei euch/dir zu Besuch ist und 3h in deiner Wohnung verbringt, als wenn er die Kinder mit zu sich nachhause nimmt.
436 KBG + 182 Beihilfe + 350 FBH + 260 Wohnbeihilfe + 80 Gehalt = 1308€/Monat dann kommt noch der Kindesunterhalt dazu, je nach dem wie hoch der ist.
und evtl hast du auch noch Anspruch auf Mindestsicherung.
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Er kann mit den Kindern auch bei mir in der Siedlung auf Spielplätze gehen oder spazieren gehen, nur wenn sie was brauchen, muss er kommen. Es geht mir nur darum, dass er keine Mehrkosten hat.
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achso ist das bei euch. ich hab da nämlich schon von summen gelesen,die da manche väter zahlen, deswegen dacht ich mir grad 100 euro is aber sauber wenig. aber wenne r natürlich das kind oft holt,rumfährt usw is was andres
@julimama also das ihn nicht freut da 15min eher aufzustehen und um ein schnelles frühstück zu organisieren, ist aber ne sauerei.verlangt ja keiner das er da morgens ein 5 gänge menü aufkocht. das würd ich jedenfalls mal mit ihm in ruhe besprechen, dass das schon er machen kann,genauso wie kurz in den KIGA bringen. das kann ja nicht so schwer sein und es würde dich auch entlasten. wenn er sagt er will weniger zahlen-um wieviel handelt es sich denn? viell. könnts einen kompromiss finde oder so?
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anhande dessen was im ersten Post gestanden ist, und das was ich bei meinem Praktikum beim Familiengericht erlebt hab, gehe ich schon davon aus, dass der Vater mit einer Herabsetzung des Unterhaltes gute Chancen hat.
vor allem wenn er die Kinder sehr viel öfter sehen will und abholen will, als nur jedes 2.Wochenende;
außer dass die Mutter nicht will, dass der Vater die Kinder öfter abholt, spricht ja nichts dagegen, dass er es tut.
All das was @julimama anspricht (Frühstück, etc) hat ja mit dem Unterhalt an sich nichts zu tun, sondern ist sowieso zu regeln (wobei es hier auch eine Rolle spielt, ob der Vater in der Beziehung solche Sachen schon machen musste, oder eben nicht - meiner Erfahrung nach, tun sich viele Väter damit schwer und brauchen zeit soetwas zu "lernen"; Väter die den Kindern zB nie die Zähne geputzt haben, bzw nie putzen mussten, werden das nach der Trennung auch nicht so schnell drauf haben)
was mir so sauer aufstößt ist ihre Aussage, dass sie ihm eh mit den Kindern entgegen kommt und er deshalb auch weiter zahlen soll. Sie wirft ihm vor, dass er sie erspresst, macht selber aber das gleiche.
hier gehts auch um die Kinder, die vielleicht gerne Zeit alleine mit dem Papa verbringen wollen - schließlich ist eine Trennung ohnehin schon schwer genug.
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Der großen ist das auch einfach zu viel.
Lg
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ist das jetzt dein Thread oder der von @julimama?
oder ist das ein zweiter Username?
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@Admin was ist hier passiert