Hallo, wieder mal eine Frage zum ekbg.
Meine Kleine ist am 5.1.15 geboren, d.h. das ekbg wird bis 4.1.16 ausbezahlt. Der Papa geht ebenfalls 2 Monate in Karenz - ab 5.1.16. Die Firma will aber, dass er von 1.1. weg geht. Aber das geht ja nicht, weil wir nicht gleichzeitig Kindergeld bekommen dürfen, oder? Auch wenns nur ein paar Tage sind.
Meines Wissens kann man die zwei Monate ja zu einem beliebigen Zeitpunkt machen - es muss nicht am Schluss sein. Das heißt, wenn er ein paar Tage früher geht bekommst anschließend du noch diese paar Tage KBG.
Gehst du in der Zeit arbeiten und danach auch oder bist du daheim? Denn wenn du ab Jänner arbeiten gehst, kannst du natürlich dann nicht für 4 Tage KBG bekommen.
@Corni
du vermischt gerade Karenz und KBG!
Karenz kann er schon ab 1.1. gehen - KBG bekommt er erst ab 5.1.
ihr könnt 1 Monat gemeinsam in Karenz sein, dann musst du wieder arbeiten gehen, er kann aber auch länger als 2 Monate in Karenz gehen, KBG gibts in eurem Fall halt nur bis zum 14.Monat
wenn er ab 1.1. in Karenz geht, dann solltet ihr aber abklären, wie er in diesen 4 Tagen versichert ist, falls du dann noch nicht arbeiten gehst.
@Gluecksmoment
KBG-Bezug muss zumindest 2 Monate dauern, ein paar Tage hintendran hängen geht leider nicht.
KBG bekommst sie jedenfalls bis zum 4.1. auch wenn sie wieder arbeiten geht
@maxi Mir gehts wirklich rein ums KBG. Er soll laut Firma von 1.1. bis 1.3. in Karenz gehn und in dieser Zeit auch das Kindergeld bekommen.
Und ja keinen Tag länger in Karenz ;-)
Ich bleib im Jänner noch daheim und versichere mich dann bei ihm mit.
Geh dann ab Februar wieder arbeiten.
@maxi Danke. Ja, das mit der Versicherung ist blöd, weil dann müsste er sich für die paar Tage bei mir mitversichern (sofern das geht) und dann ich bei ihm...
Keine Ahnung, warum die Firma ihn nicht einfach ab 5.1. "gehen lässt".
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Wochengeld und Sonderzahlungen:
Ich bekomme 1x jährlich einen "variablen Gehaltsbestandteil" ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von meiner individuellen Zielvereinbarung, jedoch sind mir 80% in jedem Fall garantiert. Wird diese Sonderzahlung bei der Berechnung der Höhe des Wochengeldes berücksichtigt? Aus meiner Sicht müsste das so sein, da ich die 80 % - sollte mein Dienstgeber die Auszahlung verweigern - auch gerichtlich einklagen kann.
@puma ... das hängt davon ab ...
Wird dir monatlich etwas akontiert? Dann ja - denn es ist ein laufender Bestandteil.
Wird es tatsächlich nur einmal jährlich bezahlt dann kommt drauf an ob dein eintritt in den Mutterschutz zu einer schmälern der Zahlung führen würde (dann eher ja) oder ob du es sowieso komplett bezahlt bekommst (dann wäre es eine doppelte Berücksichtigung und damit unerlaubter übergenuss)
Dazu gibt es ein ogh urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120503_OGH0002_010OBS00046_12F0000_000
@claudsch1980 danke! Ob ich den variablen Gehaltsbestandteil auch für die Zeit des Mutterschutzes bekomme, hab ich noch nicht herausgefunden. Ausbezahlt wird dieser nur einmalig, Akonto gibt's keines.
Termin bei der AK wollte ich sowieso vereinbaren, da ich aber schon Unterschiedliches über die Qualität der Aussagen der AK gehört habe, wollte ich mich mal vorab erkundigen.
Gibts sowas wie einen Wochengeldrechner bzw kann man sich das Wochengeld selbst ausrechnen, wenn man bereits den Verdienst der letzten drei Monate hat?
@puma dann müsstest du deinen Chef oder das personalbüro fragen ob dein Mutterschutz was an dieser Zahlung ändert. Aber das wird - nehm ich an - eine rückwirkende Auszahlung sein oder?
@racingbabe das sind die tage der monate von denen du das einkommen nimmst.
In deinem Fall wäre das das Einkommen und die tage von Juli, August und September... Also 92 Tage (immer die letzten 3 vollen monate)
Mit der Auszahlung würde ich so um den 6.11. Rechnen. .. sind immer 28 Tage plus ein paar für die Bearbeitung bzw falls Wochenende ist.
Hallo liebe Experten ( vor allem @claudsch1980)
Hab eine Frage zur Berechnung des Wochengelds...dachte das passt hier thematisch dazu, damit ich keinen neuen Thread aufmachen muss.
Wie wird Mehrarbeit für die Berschnung erfasst? Auf meinem Gehaltszettel wird mit dem Jänner Gehalt die Mehrarbeit/Überstunden für den Dezember abgerechnet.
Nimmt das die GKK auch so oder warten die dann noch auf die Mehrarbeit vom Jänner selber?
Zum Hintergrund: ich arbeite Teilzeit und mache in Absprache mit dem AG ein paar Stunden zusätzlich (Überstunden darf ich ja eh nicht machen). Kommt mir sehr gelegen, da das KBG bei TeilzeitEinkommen doch um einiges weniger ist als beim 1. Kind mit Vollzeit Gehalt. (Hoff ich hab da nix übersehen...bzw falls ich da einen Denkfehler hab oder falsch verstanden habe, bitte ich um Info...)
Nur wollte ich jetzt wissen wo das jetzt dazugerechnet wird, weil eben am Gehaltszettel die Mehrarbeit vom Vormonat drauf ist.
@antontschki das hängt davon an ob es "gerollt" wurde oder nicht. Aufrollen - also in das Monat reinberechnen wo die Std angefallen sind oder ob es so mit dem laufenden Gehalt ausbezahlt wird. Müsstest du aus dem lohnzettel rauslesen können.
Grundsätzlich werden die mehrstunden zur wochengeld Berechnung mit eingerechnet. Vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum passt eben.
@claudsch1980 Wow du bist schnell!! Vielen Dank!!!!!!##
Also laut Lohnzettel wird im Jänner die Mehrarbeit vom Dez abgerechnet. Dass heisst wenn meine 3 vollen Monate vor Mutterschutz Feb, März und April sind ist die Mehrarbeit auch nur bis März relevant für das Wochengeld (da diese mit dem April Gehalt abgerechnet wird)....
Hoffe ich hab das so richtig verstanden.
@claudsch1980 bis jetzt waren meine fragen eher theoretisch, aber nun ist es offiziell: ich bin wieder schwanger und hätte noch eine (ich hoff ich verschrei nix) frage zum thema ek-abh-modell: meine kleine kam am 30.03.2016 zur welt, mein ek-kbg läuft also in 1,5 monaten aus. arbeitsrechtlich habe ich noch bis oktober karenz, bin bis dahin bei meinem partner versichert. im september ist ET vom neuen würmchen und mutterschutz also ab juli. ich fall ja vermutlich ums wochengeld um (oder?), aber was wäre, wenn ich in der zeit vor dem mutterschutz angemeldet werden würde und meinen urlaub abbaue? das wären 3 wochen, reicht das als grundlage??
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Kommentare
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Meine Kleine ist am 5.1.15 geboren, d.h. das ekbg wird bis 4.1.16 ausbezahlt. Der Papa geht ebenfalls 2 Monate in Karenz - ab 5.1.16. Die Firma will aber, dass er von 1.1. weg geht. Aber das geht ja nicht, weil wir nicht gleichzeitig Kindergeld bekommen dürfen, oder? Auch wenns nur ein paar Tage sind.
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Gehst du in der Zeit arbeiten und danach auch oder bist du daheim? Denn wenn du ab Jänner arbeiten gehst, kannst du natürlich dann nicht für 4 Tage KBG bekommen.
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du vermischt gerade Karenz und KBG!
Karenz kann er schon ab 1.1. gehen - KBG bekommt er erst ab 5.1.
ihr könnt 1 Monat gemeinsam in Karenz sein, dann musst du wieder arbeiten gehen, er kann aber auch länger als 2 Monate in Karenz gehen, KBG gibts in eurem Fall halt nur bis zum 14.Monat
wenn er ab 1.1. in Karenz geht, dann solltet ihr aber abklären, wie er in diesen 4 Tagen versichert ist, falls du dann noch nicht arbeiten gehst.
@Gluecksmoment
KBG-Bezug muss zumindest 2 Monate dauern, ein paar Tage hintendran hängen geht leider nicht.
KBG bekommst sie jedenfalls bis zum 4.1. auch wenn sie wieder arbeiten geht
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Und ja keinen Tag länger in Karenz ;-)
Ich bleib im Jänner noch daheim und versichere mich dann bei ihm mit.
Geh dann ab Februar wieder arbeiten.
893
wie ich schon geschrieben hab, das KBG und die Karenz sind ja zwei unterschiedliche Dinge,
Karenz hat er von 1.1. bis 1.3.
das KBG bekommt er von 5.1. bis 4.3.
mit den Zuverdienstgrenzen sollte es dabei kein Problem geben,
da er von 1.1. bis 4.1. weder Gehalt noch KBG bekommt, solltet ihr aber abklären wie das mit seiner Versicherung ist.
3,737
Keine Ahnung, warum die Firma ihn nicht einfach ab 5.1. "gehen lässt".
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ich habe eine Frage zum Thema Wochengeld und Sonderzahlungen:
Ich bekomme 1x jährlich einen "variablen Gehaltsbestandteil" ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von meiner individuellen Zielvereinbarung, jedoch sind mir 80% in jedem Fall garantiert. Wird diese Sonderzahlung bei der Berechnung der Höhe des Wochengeldes berücksichtigt? Aus meiner Sicht müsste das so sein, da ich die 80 % - sollte mein Dienstgeber die Auszahlung verweigern - auch gerichtlich einklagen kann.
Hatte jemand von euch schon so einen Fall?
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Wird dir monatlich etwas akontiert? Dann ja - denn es ist ein laufender Bestandteil.
Wird es tatsächlich nur einmal jährlich bezahlt dann kommt drauf an ob dein eintritt in den Mutterschutz zu einer schmälern der Zahlung führen würde (dann eher ja) oder ob du es sowieso komplett bezahlt bekommst (dann wäre es eine doppelte Berücksichtigung und damit unerlaubter übergenuss)
Dazu gibt es ein ogh urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120503_OGH0002_010OBS00046_12F0000_000
Im Zweifelsfall mit der Arbeiterkammer abklären.
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Termin bei der AK wollte ich sowieso vereinbaren, da ich aber schon Unterschiedliches über die Qualität der Aussagen der AK gehört habe, wollte ich mich mal vorab erkundigen.
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Wann kann ich mit der ersten Zahlung rechnen?
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Brauchst dann nur mit deinen zahlen umrechnen. Einen Rechner gibt's nur für das kbg.
Die erste Zahlung gibt's im Normalfall ein Monat nach antritt des Mutterschutzes (Auszahlungsrythmus 28 Tage)
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Das heisst wenn ich seit 6.10. in vorzeitigem Mutterschutz bin, dann bekomm ich das Geld frühestens 28 Tage ab dem 6.10.?
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In deinem Fall wäre das das Einkommen und die tage von Juli, August und September... Also 92 Tage (immer die letzten 3 vollen monate)
Mit der Auszahlung würde ich so um den 6.11. Rechnen. .. sind immer 28 Tage plus ein paar für die Bearbeitung bzw falls Wochenende ist.
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Hab eine Frage zur Berechnung des Wochengelds...dachte das passt hier thematisch dazu, damit ich keinen neuen Thread aufmachen muss.
Wie wird Mehrarbeit für die Berschnung erfasst? Auf meinem Gehaltszettel wird mit dem Jänner Gehalt die Mehrarbeit/Überstunden für den Dezember abgerechnet.
Nimmt das die GKK auch so oder warten die dann noch auf die Mehrarbeit vom Jänner selber?
Zum Hintergrund: ich arbeite Teilzeit und mache in Absprache mit dem AG ein paar Stunden zusätzlich (Überstunden darf ich ja eh nicht machen). Kommt mir sehr gelegen, da das KBG bei TeilzeitEinkommen doch um einiges weniger ist als beim 1. Kind mit Vollzeit Gehalt. (Hoff ich hab da nix übersehen...bzw falls ich da einen Denkfehler hab oder falsch verstanden habe, bitte ich um Info...)
Nur wollte ich jetzt wissen wo das jetzt dazugerechnet wird, weil eben am Gehaltszettel die Mehrarbeit vom Vormonat drauf ist.
Daaaaaanke schon mal falls ihr hier Infos habt!
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Grundsätzlich werden die mehrstunden zur wochengeld Berechnung mit eingerechnet. Vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum passt eben.
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Also laut Lohnzettel wird im Jänner die Mehrarbeit vom Dez abgerechnet. Dass heisst wenn meine 3 vollen Monate vor Mutterschutz Feb, März und April sind ist die Mehrarbeit auch nur bis März relevant für das Wochengeld (da diese mit dem April Gehalt abgerechnet wird)....
Hoffe ich hab das so richtig verstanden.
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