Hallo,
Unsere 1. kleine ist seit September 2013 auf der Welt.
Meine Frau war nun 2 Jahre in Karenz und hat jetzt beim Arbeitgeber um ein 3. Jahr verlängert
Nun ist sie wieder schwanger, Termin Mai 2016
Hat sie nun überhaupt Anschpruch auf Wochengeld oder KBG?
lg
Kommentare
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anspruch auf wochengeld - hängt nicht von der karenz ab sondern vom kinderbetreuungsgeld. wie lang hat sie geld bezogen?
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Familienbeihilfe haben wir bereits
KBG hatten wir das einkommensabhängige, also 12+2?
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das KBG gibts dafür dann ab Geburt.
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