Wochengeld + Einkommenersatzsystem? (Karenz) - wie lange?

Hallo,

trotz Recherchen konnte ich nicht herausfinden von wann bis wann das Karenzgeld bzw. Einkommenersatz bezahlt wird.
Also Wochengeld 8 Wochen davor und danach, soviel weiss ich.
Aber wird das Wochengeld dem Karenzgeld angerechnet? Also die Laufzeit gekürzt, oder wird es zusätzlich die gesamte Laufzeit ausbezahlt?
Sprich 16 Wochen Wochengeld + 12 Monate Einkommenersatz? bzw. 16 Wochen Wochengeld + 30 Monate Karenz???
Oder wird das dann gekürzt??? Bei eine gefundenen Rechner im Netz stimmt mir das nämlich nicht überein?

Danke für Eure Hilfe...

Kommentare

  • Vielleicht hat ja auch jemand einen geeigneten Link wo ein korrekter Online-Rechner zu finden ist.
  • @Papa2016 hallo! Ich nehm an mit einkommenersatz meinst das KBG? Also das wird “gekürzt“ - man erhält es jeweils dem alter des kindes entsprechend, dh bei 12 bekommt man es bis zum 12. Lebensmonat usw.
    Lg
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 5. 09. 2015, 22:30
    (Du vermischt hier den arbeitsrechtlichen Begriff Karenz mit Kinderbetreuungsgeld. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Karenz ist einfach die Zeit, die frau vom Arbeitgeber freigestellt ist, aber Rückkehrgarantie in den Job und Kündigungsschutz hat.)

    Wochengeld, sofern Anspruch darauf besteht (Schülerinnen, Studentinnen, nicht berufstätige Frauen, Beamtinnen z.B. haben meist keinen Anspruch) läuft von 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Es sei denn, es war z.B. eine Mehrlingsgeburt oder ein Kaiserschnitt. Dann verlängert sich der Bezug nach Geburt auf 12 Wochen. Kommt Kind zu früh, also vor Ablauf der errechneten 8 Wochen vor Geburt, wird der nicht konsumierte Anspruch nach der Geburt dran gehängt. (Bedenken: Wochengeldmonate haben immer 28 Tage)

    Frauen ohne Anspruch auf Wochengeld können ab Geburt Kinderbetreuungsgeld beziehen, Frauen mit Anspruch auf Wochengeld beziehn Kinderbetreuunggeld erst dann, wenn der Wochengeldanspruch vorbei ist.

    Laufzeit Kinderbetreuungsgeld wird aber immer ab Geburt gerechnet, egal ob Wochengeldanspruch besteht oder nicht.

    Das gilt für alle 5 KBG-Bezugsvarianten.

    Modell 12+2 z.B. läuft immer nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, die plus 2 gibt es nur, wenn der Partner für diese 2 Monate in Karenz geht.
    Variante 30+6 läuft immer nur bis zum vollendeten 30. Lebensmonat des Kindes bzw. bis zum 36, wenn der andere Elternteil 6 Monate in Karenz geht.

    Bei Wochengeldanspruch ist es also in Wahrheit so, dass z:b. bei Modell 12 Monate nur 10 Monate KBG bezogen wird, weil 2 Monate der Bezugsdauer durch das Wochengeld abgedeckt sind. Amtsdeutsch: Das Kinderbetreuungsgeld ruht während des Wochengeldbezuges.


    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html

    Höhe des monatlichen KBG, egal welche Variante, richtet sich übrigens nach der tatsächlichen Anzahl an Tagen im Monat, schwankt also um a paar Netsch. Wochengeld wird immer mit 28 Tagen/Monat gerechnet, richtet sich nach dem Verdienst und ist etwa 17% höher als der Nettolohn , weil anteilsmäßig Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingerechnet sind.
  • @ChaosDeluxe
    Ah, dann hab ichs eh richtig verstanden.
    Ab wann lohnt sich eigentlich das Einkommensersatzsystem? Kann man das Pauschal sagen? (ab 1200 nettoeinkommen, ab 1500, oder .......)
    Und was sind die Nachteile vom Einkommensersatzsystem?
  • Wie meinst Du das? @Papa2016
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 5. 09. 2015, 22:27
    Wochengeld ersetzt das Einkommen, weil Frau 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt auf keinen Fall arbeiten darf.

    Kinderbetreuungsgeld ist nunja…nennen wir es staatliche Subvention und gesellschaftliche Investition für`s Kinderkriegen, das ohne Förderung für sehr viele Menschen kaum leistbar wäre.
    Aber weder ist Kinderbetreuungsgeld kostendeckend, noch ersetzt es ein volles Gehalt noch die beruflichen Nachteile, die Frauen durchs Kinder kriegen kriegen. Es ist halt ein "Besser als nix".

    Meinst Du eventuell die Einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes? Die sich aus 80% der letzten Einkünfte (bei den meisten Frauen also das Wochengeld) berechnet?
    Die zahlt sich am ehesten aus, wenn der Mann 12 Monate in Karenz geht, weil der tragischer-, aber realistischerweise meistens mehr verdient - wobei es eine Deckelung gibt. Mehr als ca. 2000 Euro/Monat kriegt man nicht, selbst wenn man(n) 7.000 verdient hätte.

    Ansonsten zahlt sich`s vermutlich bei Gehältern ab ca. 1.400 Euro aus, dann kommt zumindest ein bisserl mehr raus, als bei der Pauschalvariante 12+2 (bei der gibt es knapp an die 1.00 Euro/Monat).

    Aber die Einkommensabhängige Variante läuft eben auch nur bis zum vollendeten 12. Lebensmonat des Kindes. Danach gibt`s kein Geld mehr und Kranken- und Pensionsversicherung ist auch futsch, wenn frau nicht wieder arbeiten geht - oder sich zumindest beim Partner krankenversichern lässt.

    Fieserweise gibt es beim Kinderbetreuungsgeld nicht immer gleich viel Geld, also je nach Variante in unterschiedlich hohen Teilbeträgen über mehr oder weniger Monate ausbezahlt, sondern bei den Bezugsvarianten sind schon a paar Tausender Unterschied drin. Insofern macht es vielleicht Sinn, sich z.B. bei der AK beraten zu lassen.
    (Gerade wenn man Deinen Thread zum Haushaltsbudget im Hintergrund bedenkt.)
  • jessejesse

    149

    bearbeitet 5. 09. 2015, 22:32
    @Papa2016 es heißt Kinderbetreuungsgeld (KBG) und davon gibt es eine einkommensabhängige Variante (ekBG) die sich mit einem Tagsatz von 80% vom Wochengeld berechnet (ich gehe davon aus, dass Anspruch besteht.

    Du kannst dir leicht ausrechnen welche Variante sich besser auszahlt indem du den Tagsatz auf den Zeitraum hochrechnest.

    Die Pauschalvarianten kommen in Summe alle etwa auf 10.000 €

    Man kann mit dem eKGB auf die doppelte Summe kommen, wenn man zuletzt etwa 3500 € Brutto (ca. 2140 netto) verdient hat. Das gibt einen Tagsatz von 66€ und dort ist das eKGB gedeckelt.

    Ein großer Unterschied zw. eKBG und KBG ist die Zuverdienstgrenze, man kann beim KBG wesentlich mehr nebenbei arbeiten ohne den Anspruch zu verlieren.

  • http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf

    hab einen geeigneten Rechner gefunden.
    Demnach kommt für uns weiterhin nur die 30 Monatige Variante in Frage.
    Bzw. sind es also in Wirklichkeit 28 x 436 Euro.
    Danke für Eure Hilfe - ihr seid immer Turboschnell..
  • @Papa2016

    Nein, es sind ca. 28 Monate mal 14,53Euro mal Tage des Monats. Also zwischen 406,84 Euro im Februar und 450,43 im August z.B.
    Papa2016
  • Stimmt zwar was @ChaosDeluxe sagt, aber im Mittel kommst du ganz gut hin, wenn du mit 436 rechnest.
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 5. 09. 2015, 22:56
    Im Mittel natürlich… @jesse
    Und man kann`s, wie ich, schon auch übertreiben mit der Aufschlüsselei ;) , aber ich erwähn sowas insofern gern, weil ich mir denk z.B. bei Familien, die ohnehin ziemlich rechnen müssen, kann des schon echt weh tun, wenn man mit dem Mittelwert rechnet und dann weniger kriegt. Für viele mag es i-Tüpferlreiterei sein, für manche isses ein Wocheneinkauf.

    Und auch bei den Pauschalvarianten macht es - für manche Familien - einen sehr großen Unterschied, ob ich insgesamt rund 10.000 Euro krieg, oder 12.000.
  • Hab da auch mal eine Frage. Wie berechnet man das Wochengeld? Nettolohn + 17%?
    Ich möchte gerne 2 Jahre zuhause bleiben und ich glaube dass die einkommensabhängige Variante am besten für mich wäre, auch wenn ich im 2 Jahr nichts bekomme. Müsste mir halt im ersten Jahr immer die Hälfte zur Seite legen. Da komm ich auf mehr als bei der Pauschalvariante. Kann das sein?
  • @Maria_89 wenn du eher gut verdienst, dann ist das meist das beste System - vom Gesamtbezug her gesehen :-)

    das Wochengeld berechnet sich aus den letzten 3 vollen Netto-Bezügen, aber Achtung - nur laufender (also regelmäßiger) Gehalt (keine Sonderprämien oder Sonderzahlungen) plus einen 17% Zuschlag für 2 Sonderzahlungen.
    wenn du das nun durch die Anzahl der Tage dividierst hast einen Tagsatz (also angenommen Juli August und September - sind 92 Tage) und dieser Tagsatz mal 80% ergibt den ea-kbg Tagsatz
    ChaosDeluxe
  • Da kommt bei mir 47,16 raus. Auch nicht viel mehr als bei der anderen Variante.. Aber wenigstens ein bisschen
  • @Maria_89
    das sind dann ca. 1450 pro Monat x 10 = 14.500,--€ die du kriegst.
    Ist also doch um einiges mehr als beispielsweise 436 x 28 = 12.208,--€

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, musst Du Dich nach diesen 10 Monaten selbst versichern? Oder?
  • @Papa2016 nach auslaufen des kbg muss man sich - wenn man länger Zuhause bleibt - entweder selbst versichern oder beim partner mitversichern
  • Ja werd mich bei meinem Freund mitversichern lassen, wenn das so einfach geht?
  • In Vorarlberg kann man sich kostenlos mitversichern, sofern man die letzten 6 Monate zusammen gewohnt hat.
  • Frage zum Thema WG und eKBG:
    gewählte Variante: eKBG
    Mann (ich): eKBG ab Geburt (1.06.2016) des Kindes für 12 Monate
    Frau: bezieht WG und bezieht ab 01.06.2017 für 2 Monate eKBG

    Ist es in dem Fall möglich das während der ersten 8 Wochen ich eKGB beziehe und meine Frau WG?

    Danke für euer Antworten
  • @christian_ ich hatte diesen Fall noch nicht ;-)

    konnte jetzt aber nachlesen:
    da es hier um das gleiche Kind geht - nein ein gleichzeitiger Bezug von Wochengeld und KBG ist nicht möglich (auch wenn es 2 Elternteile sind - aber es ist ein und das selbe Kind)
    diese Regelung mit gleichzeitigem Bezug geht nur dann wenn du zb für Kind1 in Karenz bist mit kbg bezug und deine Frau mit kind2 in Mutterschutz mit neuerlichen Wochengeld - dann kann beides bezogen werden weil es 2 Kinder sind.

    hier nachzulesen:
    https://www.svb.at/portal27/sec/portal/svbportal/content/contentWindow;jsessionid=D8FF078B3156154828E4604C2082D9D6.jbport_271_esvportal_a?contentid=10007.718422&action=2&viewmode=content
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