Wie geht es weiter? Alleinerziehend, Job, ...

minchenminchen

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bearbeitet 9. 11. 2015, 21:34 in Karenz & Rechtliches
Hallo, ich hoffe hier Hilfe zu finden!
Seit langem frage ich mich wie es für mich finanziell weiter gehen soll. Ich bin alleinerziehende Mama eines Kindes und bekomme momentan mein karenzgeld (20+4)+Zuschuss(109,- bis nächsten Monat)+Familienbeihilfe und etwas Geld vom kindsvater da er ams gemeldet ist.
Wie geht es weiter wenn ich meine Arbeitsstelle verliere (nach der 10. Woche schwanger) und keinen Job finde da ich ein Kopftuch trage und dies sehr schwer ist. 4 Monate ohne Einkommen und Wohnung zahlen Nahrung etc.

Kommentare

  • Hast du eine Ausbildung oder Beruf?
  • Ja modefachschul Abschluss und hak ohne Matura arbeite in der scs
  • Und da kündigen sie dich?
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 9. 11. 2015, 20:54
    wenn du gerade in Karenz bist und wieder schwanger, darfst du nicht gekündigt werden (wenn du vor mutterschutzantritt in der scs beschäftigt warst)... Aber eigentlich bräuchten wir dafür mehr Infos!

    Diskriminierung wg einem Kopftuch ist verboten - Kündigung kann angefochten werden.

    Kündigung während einer Schwangerschaft: Arbeitgeber muss bei Gericht um "Genehmigung" der Kündigung ansuchen, weil du ja einen Kündigungsschutz hast.

    Wenn du bereits dein dienstverhältnis aufgelöst hast vor der 2. SS, dann arbeitslos melden. AMS prüft dann deinen alg-Anspruch.

    Aber am besten du lässt dich in der arbeiterkammer kostenlos beraten!
  • Nein, vl hab ich mich falsch ausgedrückt! Ich bin nicht schwanger aber als meine Firma erfahren hat dass ich es sein könnte wollten sie mich kündigen hatte aber ein 1A Zeugnis und hatten daher keinen Grund meinen Vertrag nicht zu verlängern. Da sie es schon vorher versucht haben rechne ich daher mit der Kündigung nach der Rückkehr aus der Karenz. Ich darf mein Unternehmen leider nicht nennen. Bitte um Verständnis
  • @minchen und elternteilzeit wäre keine Option?
  • Da fehlen mir ca 2 monate
  • @minchen trotz fast 2 Jahre karenz?
  • @minchen zunächst hast du einmal 1 Monat Kündigungsschutz (je nach KV). Wenn sie dich tatsächlich kündigen, dann hast du auch noch eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss (solange du nicht entlassen wurdest).
    Grundsätzlich brauchen sie keinen Grund nennen um dich zu kündigen. Wenn Sie aber sagen, dass das wg dem Kopftuch ist oder wg der Befürchtung einer erneuten SS, kannst du dagegen vorgehen. Dabei hilft dir die AK.
    Wenn Sie "klug" sind, geben sie dir nur die Kündigung und sagen nichts dazu. Falls sie sagen warum, dann unbedingt auf die genaue Wortwahl achten und gleich schriftlich notieren.
  • _Kathrin_ schrieb: »
    @minchen zunächst hast du einmal 1 Monat Kündigungsschutz (je nach KV). Wenn sie dich tatsächlich kündigen, dann hast du auch noch eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss (solange du nicht entlassen wurdest).
    Grundsätzlich brauchen sie keinen Grund nennen um dich zu kündigen. Wenn Sie aber sagen, dass das wg dem Kopftuch ist oder wg der Befürchtung einer erneuten SS, kannst du dagegen vorgehen. Dabei hilft dir die AK.
    Wenn Sie "klug" sind, geben sie dir nur die Kündigung und sagen nichts dazu. Falls sie sagen warum, dann unbedingt auf die genaue Wortwahl achten und gleich schriftlich notieren.

    am 02.12.2013 hab ich laut KV begonnen d.h. mit 02.12.16 könnte ich elterntz beantragen. am 29.09.16 kehre ich in die firma zurück arbeite einen monat laut kündigungsschutz und mir fehlt dann ein monat und paar tage das werden sie nie durchgehen lassen! :(
  • yzwlp0bbokns.png
    kann es stimmen dass ich dann noch 6 wochen kündigungsfrist einhalten muss?
  • Wir kennen nicht deinen Dienstvertrag und wissen auch nicht, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist. Am besten du rufst morgen in der telefonischen Rechtsberatung der AK an und fragst nach, wie es in deinem Fall auSschaut!
  • Danke für die Hilfe
    Was ich eigentlich wissen wollte ist was für eine Unterstützung ich erwarten kann wenn das karenzgeld für 4 Monate entfällt und ich keinen vorübergehenden Job finde?
    Habe ich da Anspruch auf ams Geld oder sogar auf andere Zuschüsse? Ich war nämlich nie am ams gemeldet
  • Ich halte grad meinen Vertrag in der Hand unterschrieben wurde er am 6.11.13 es steht aber §1 Anstellung
    Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber befristet für die Zeit vom 7.12.13-06.03.14 eingestellt. Was gilt jetzt?
  • Kündigungsfrist 6 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 9. 11. 2015, 22:58
    Ich würde wie gesagt eine Beratung in Anspruch nehmen, dann weißt du alles und kannst dir wichtige Sachen notieren.

    Wenn deine Karenz aus ist, musst du dich arbeitslos melden. Wenn das AMS den arbeitslosengeldanspruch positiv geprüft hat, erhältst du Arbeitslosengeld (alg).
    Dafür müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein - das weiß aber dein AMS Berater/in.

    Ruf einfach morgen früh in der arbeiterkammer an, die können dir alles ganz genau sagen. Ein posting im Forum ersetzt keine ordentliche Rechtsberatung!
    minchen
  • Was die Juristen in der AK von dir wissen wollen:
    1) seit wann arbeitest du dort?
    Angestellter/Arbeiter? Welcher Kollektivvertrag? Handel (weil du scs geschrieben hast)?
    2) Befristeter/unbefristeter Vertrag?
    3) wurdest du während der Befristung schwanger?
    4) wurde der Vertrag nach Ablauf der Befristung verlängert?
    5) wann würdest du schwanger?
    6) ab wann Mutterschutz?
    7) wie lange wurde karenz vereinbart?
    .....
    Da gibt es einiges zu beachten, darum bitte an die AK wenden, damit du eine korrekte Rechtsauskunft zu deiner Situation bekommst!
    minchen
  • Danke Kathi du warst mir eine große Hilfe meine liebe! Ich mach mir morgen gleich einen Termin aus! Vielen Dank und eine gute Nacht
    _Kathrin_
  • Aber bist du jetzt schwanger oder hast du ein Kind?
  • so wie ich das verstanden hab hat sie ein kind und ist nicht schwanger zur zeit @cora86
  • Habe ein Kind und bin momentan nicht schwanger
  • @minchen hast du die fachschule beendet oder abgebrochen?
  • Hast du keine mindestsicherung oder wohnbeihilfe oder sonstiges?
  • BiKa schrieb: »
    @minchen hast du die fachschule beendet oder abgebrochen?

    Modefachschule abgeschlossen und hak ohne matura
  • anni1988 schrieb: »
    Hast du keine mindestsicherung oder wohnbeihilfe oder sonstiges?

    Ich war nie arbeitslos und kenne mich daher nicht mit dem AMS aus. Sicher hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld aber da alle Mütter die ich kenne panik schieben und sofort nen Job suchen für die paar Monate ohne Karenzgeld dachte ich man bekomme selbst das nicht!! Klar Suche ich nach einer neuen Firma in verschiedenen Bereichen hab auch ECDL Schein und super englisch Kenntnisse hab auch in der Buchhaltung gearbeitet aber ich stelle es mir schwer vor wieder so schnell in das Berufsleben einzusteigen mit Kind, alleinerziehend und mit Kopftuch!
  • @minchen ich würd mal dein zuständiges AMS anrufen und um ein Beratungsgespräch bitten. die werden dir dann auch sagen können ob du wirklich arbeitslosengeld usw kriegst.
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