Hausrecht

TabbyMewTabbyMew

3,105

bearbeitet 22. 05. 2013, 21:55 in Karenz & Rechtliches
Hätte eine Frage:
Das Kleingartenhaus plus Grundstück läuft auf meinen Namen, da ich es von meinem Vater geerbt habe.
Deswegen habe ja auch ich das Hausrecht und darf entscheiden, wer mein Grundstück betreten darf und wer nicht.
Mein Freund meinte, dadurch dass er aber auch hier gemeldet ist, darf auch er entscheiden, wer rein kommen darf und wer nicht.
Diskussionspunkt war, dass ich seine Schwester nichtmehr auf meinem Grund sehen möchte. Er meinte, das kann ich nicht machen, weil er es ihr ja erlauben würde.

Wer hat da recht? Hat er wirklich auch die Macht über das Hausrecht zu bestimmen, obwohl er nur dazu gemeldet ist?

Kommentare

  • Ich kenn mich bei rechtlichem leider ned so gut aus.

    Aber i denk ma mal wenns auf deinen namen läuft dann is es dein recht zu entscheiden was wann und wer.

    Dein freund is ja dann sozusagen 'nur' untermieter.
  • Bin zwar kein Jurist, aber mein Hausverstand sagt NEIN. Im Grundbuch stehst ja nur du als Eigentümer, oder?! D.h. dass auch nur du fü das Grundstück haftsest und somit du alleine das "Eigentumsrecht" hast. Oder was sagst du dazu @leira?
  • minimini

    18,016

    bearbeitet 22. 05. 2013, 10:49
    Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich denke rein rechtlich gesehen Nein! So wie @Mamabix schon geschrieben hat, du bist alleinige Eigentümerin. Außerdem könntest du ihn ja auch des Grundstückes verweisen, weil er eben nicht rechtmäßiger Eigentümer ist. Ihr seid ja nicht verheiratet oder? Weil da weiß ich nicht wie die Rechtslage aussieht, da wird dann ja ziemlich viel geteilt usw. Aber vor dem Gesetz seid ihr ja eigentlich ledig und du die alleinige Eigentümerin.

    Mal nebenbei, lohnt es sich deswegen zu streiten? :( Ich find das halt irgendwie krass. Ich mein, ich kann dich verstehen, hab ja schon einige Beiträge gelesen von dir @TabbyMew, aber so "Machtkämpfe"... hm. :-/
  • vergess ma mal das rechtliche.
    ihr habt eine Lebensgemeinschaft. Was würdest du denn tun, wenn ers seiner Schwester erlaubt? Ihn verklagen? Wohl kaum! Sprecht euch aus
  • Verheiratet sind wir nicht, aber ich glaub da wirds auch nicht so heikel, weil wir beide einen Ehevertrag oder wie das heißt wollen. Falls wir jemals heiraten ^^

    Streiten tun wir eh nicht ^^ hätt mich eben interessiert.

    Wenn ers ihr erlaubt würd ich sie wieder rausschmeißen. Ich will keine Person da haben, die überall rumschnüffelt und überall reinschaut und nur rumstreitet und sich nur bedienen lässt wenns bei uns ist und ich ihren Mist und alles wegräumen darf weils zu faul is. Immerhin wohnt ja ihr Bruder in dem Haus, da darf sie ja alles machen wie daheim ;)
  • nein er hat kein recht zu bestimmen weil er nur bei dir wohnt und nicht im grundbuch eingetragen ist. er hat auf gut deutsch gar nichts zu melden.....habe die selbe depate mit meinem gehabt nur umgekehrt :)
  • passt (:

    also kann ers auch vergessen, dass er eine von seinen ex-freundinnen einlädt ^^ gottseidank
  • bitte was? das würd meinem nicht mal einfallen das er mit seinen exen schreibt geschweige denn einladet :O
  • das ganze ist ein bisschen komplizierter bzw mit dem verheiratet sein mit ehevertrag.
    auf dem grudstück jetzt bist du im recht werd ihr verheiratet haben beise rechte egal mit oder ohne vertrag.
  • @Malinarco hat schon recht. Ich denke auch, dass ihr dringend ein klärendes Gespräch braucht. Alles was ich bis jetzt von dir gelesen habe, auch die andeten Threads, und das jetzt mit Betretungsverbot, Ex-Freundin(en) ... Für mich schaut das ehrlich gesagt so aus, als hättet ihr echt grawierende Probleme.
  • er hat ja kein problem damit, dass seine ex-freundinnen vorbei kommen und sich die kleine anschaun dürfen ^^ hab ihn eh gefragt ob er nen vogel hat.

    also hat er verheiratet auch ein recht drauf obwohls mir gehört und nicht ihm?

    das mit dem ausreden klappt nicht so ganz. er hört zwar zu, sagt aber nicht so wirklich was und ändern tut sich auch nicht wirklich was
  • Also so wie ich das lese und auch aus den anderen Threads gebe ich @Malinarco und @MamaBix recht, muss aber dazufügen, wenn ihr jetzt schon nicht wirklich miteinander klarkommt geschweige denn nicht miteinander reden könnt! Warum zieht ihr es dann immer noch in Erwegung irgendwann zu heiraten?!
    Wenn ich meinem Mann kommen würde mit Hausrecht und solchen Sachen, würde er mich fragen was ich leicht vorhabe geschweige denn ob ich noch ganz dicht bin!! In einer Lebensgemeinschaft ist geben und nehmen alltäglich und die Worte deines und meines wir ersetzt durch unseres - sollte in normalen Beziehungen der Fall sein!!
    Ich will dich aber nicht angreifen!! Das musst eh du wissen
    bastian
  • ALSO HIER MAL DIE REIN RECHTLICHE SEITE

    Vermögen und Ehe

    Weit verbreitet ist die Meinung, daß zum Zeitpunkt der Heirat das ganze von den Ehegatten eingebrachte Vermögen ins gemeinsame Eigentum übergeht bzw. beide Ehegatten nur mehr gemeinsam über die Vermögensgegenstände verfügen können. Ebenfalls weit verbreitet ist die Ansicht, daß eine automatische Mithaftung eines Ehegatten, für Ausgaben besteht, die der andere Ehegatte tätigt. Oft besteht die Angst, daß ein Partner hinter dem Rücken des anderen Kredite eingeht, um zB einen PKW zum persönlichen Gebrauch anzuschaffen, und der andere Ehegatte dann automatisch ganz oder teilweise mithaftet. Im folgenden Artikel sollen die vermögensrechtlichen Folgen von Ehe und Scheidung kurz dargestellt werden, ebenfalls die Möglichkeiten von Vorabvereinbarungen, in Form von Ehepakten (Eheverträgen) und auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach einer Scheidung.

    Gütertrennung

    Grundsätzlich ändert eine Eheschließung an den einzelnen Vermögensverhältnissen nichts. Das bedeutet, daß jenes Vermögen, das einem Partner vor der Eheschließung allein gehört hat, auch weiterhin in dessen Alleineigentum verbleibt. Es gibt kein automatisches Miteigentum des anderen Ehepartners. Dies gilt auch für das während der Ehe ererbte oder geschenkte Vermögen. In Österreich besteht also das Prinzip der „Gütertrennung“, ausgenommen davon sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse.

    Ehepakte

    Ehepakte sind Verträge, die die Vermögensangelegenheiten der Ehegatten regeln. Diese können schon im Hinblick auf eine beabsichtigte Eheschließung oder während der Ehe abgeschlossen werden und bedürfen grundsätzlich der Form eines Notariatsaktes. Um jedoch eine grundsätzliche Trennung des Vermögens beider Ehegatten zu erreichen, bedarf es keines Ehepaktes. Diese Rechtsfolge ergibt sich schon aufgrund des Gesetzes. Wie oben ausgeführt, kann ein Ehegatte nicht über das Vermögen des anderen verfügen und haftet auch grundsätzlich nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Durch den Ehepakt kann etwa geregelt werden, wie die ehelichen Ersparnisse nach einer Scheidung aufzuteilen sind. Eine Sonderbestimmung gibt es wiederum hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens - insbesondere für die Ehewohnung. Selbst wenn bereits vertraglich festgehalten wurde, wem die Ehewohnung nach der Scheidung zustehen soll, ist dies in einem dennoch angestrengten Aufteilungsverfahren nicht zwingend. Der Richter kann diese Vereinbarung zwar als Anhaltspunkt nehmen und die Gründe, warum die Ehegatten eine solche Regelung getroffen haben, in seine Entscheidung einfließen lassen. Er kann sich aber auch über diesen Vertrag hinwegsetzen und eine abweichende Aufteilung vornehmen. Aufgrund zwingender Bestimmungen im Ehegesetz ist ein Ehepakt, in welchem ein Ehegatte auf einen Unterhalt nach der Scheidung im voraus verzichtet, unwirksam.

    Aufteilungsanspruch bei Scheidung

    Erst anläßlich der Scheidung der Ehe entsteht ein Anspruch jedes Ehegatten auf Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens. Im Falle einer Scheidung ist das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen und die gesamten ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören alle Sachen, die von den Ehegatten gemeinsam gebraucht wurden (Ehewohnung, Hausrat, gemeinsam benütztes Auto). Zu den ehelichen Ersparnissen zählen zB Spargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Grundstücke, soweit diese Gegenstände während der Ehe gemeinsam erworben wurden.

    Schulden, die mit dieser Aufteilungs-masse im Zusammenhang stehen, sind zu berücksichtigen, dh., abzuziehen. Kommt keine Einigung hinsichtlich der Aufteilung zustande, so nimmt der Richter eine Regelung vor. Für die Aufteilung an sich ist das Verschulden an der Scheidung grundsätzlich nicht relevant. Auch wird eine Aufteilung in den allermeisten Fällen 50: 50 vorgenommen, auch wenn ein Ehegatte etwa den Haushalt führt und der andere berufstätig ist. Nicht aufzuteilen ist hingegen jenes Vermögen, das einer der Ehegatten in die Ehe mitgebracht hat, das seinem persönlichen Gebrauch dient (etwa Schmuck der Frau) oder das er persönlich durch Erbschaft oder Schenkung während der Ehe erworben hat. Eine Sonderstellung nimmt hier wiederum die Ehewohnung ein. Diese unterliegt, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, auch dann der Aufteilung, wenn sie von einem der Gatten in "die Ehe mitgebracht" wurde. Auch kann der Richter in einem Aufteilungsverfahren die Ehewohnung einem Ehegatten zusprechen und ins Eigentum übertragen, obwohl diese im Alleineigentum des anderen gestanden hat.
  • TabbyMew schrieb:
    Wenn ers ihr erlaubt würd ich sie wieder rausschmeißen. Ich will keine Person da haben, die überall rumschnüffelt und überall reinschaut und nur rumstreitet und sich nur bedienen lässt wenns bei uns ist und ich ihren Mist und alles wegräumen darf weils zu faul is. Immerhin wohnt ja ihr Bruder in dem Haus, da darf sie ja alles machen wie daheim ;)

    Tut mir leid. Aber einerseits sagst du das du sie nicht bedienen willst weil sie zu faul ist und andererseits soll sie nicht rumschnüffeln. Ich muss meine Gäste (oder die des Freundes.) auch bedienen. Die können ja nicht wissen wo was ist und müssten dann auch "rumschnüffeln"

    Du willst sie nicht bei dir haben und punkt.

  • ma @TabbyMew sei ma jetzt net böse bitte, aber ihr zerstörts ja eure beziehung mit vorschlaghammer usw.....!! Das kann ja so nie funken, egal ob das ex freundinnen sind die zu euch kommen von ihm aus obwohl du das nicht willst oder ihr wegen hausrecht streitets usw usf ....das ist doch keine beziehung in meinen augen...ihr solltets mal klären ob ihr überhaupt zusammen sein wollts und euch liebts oder ihr nur heile welt und familie für die kleine spielts....ich mein die kriegt das genau so mit..die kleinen spüren das total....und das ist auch nicht gut....

    entweder klärts as jetzt mal was jeder will, oder ihr lassts as das ist ja auh psychisch für euch beide auf dauer nicht tragbar...tut ma leid, aber das ist meine Meinung....
    bastianMamaBixMalinarco
  • laroma ich meinte mit schnüffeln, dass sie im schlafzimmer und im kinderzimmer war und im badezimmer durchgeschaut hat. das blöde war, dass ich den tag davor alles ordentlich zusammen geräumt habe und genau wusste, wie die sachen gelegen sind. und ehrlich gesagt hat sie bei unserem sexspielzeug nichts verloren...


    ich liebe ihn ja eh und ich will auch haben, dass die beziehung passt, aber ich weiß nicht, es is von seiner seite voll merkwürdig.
    als ich ihm vorgeschlagen hab, mal ein Wochenende getrennt zu verbringen hat er nur gelacht und gemeint dass wir eh so wenig zeit haben gemeinsam. und dass er ja dann auch nicht weiß was ich mach, wen ich einlad...
  • Sorry für die Verspätung aber mein Zwetschki hat mich heut vormittag auf Trab gehalten - jetzt schläft sie endlich!

    also grundsätzlich ist das so.
    du als Eigentümerin bestimmst wer kommt. Aber ACHTUNG!!!

    Man muss auch die Seite zw. dir und deinem LG anschauen, was habt ihr für ein Vertragsverhältnis?? Entweder Miete, Leihe, Wohnrecht ... etc.

    Kurz gesagt, nachdem ich denke, dass ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, kannst du deinen was auch immer du mti ihm ausgemacht hast- mündlich abgeschlossenen VT anpassen/ändern. Dh du kannst ihm sagen - die und die Person lässt du nicht auf das Grundstück etc.

    Ob das jetzt sinnvoll für Eure Beziehung ist bleibt dahin gestellt. Das musst du selbst entscheiden. Es haben eh schon einige ihre Meinung dazu geäußert, ich würde nur alles wiederholen.

    alles Gute!
  • Und die Ex-en haben keinen Genier, ihren Ex in der Wohnung seiner Frau, mit der er auch ein Kind hat zu besuchen, gerade dann auch wenn die Frau nicht daheim ist...

    Ehrlich gesagt, da versteh ich auch die Ex-en nicht....
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