Karenzverlängerung und zweite Schwangerschaft

ZabaxxZabaxx

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bearbeitet 22. 05. 2013, 16:37 in Karenz & Rechtliches
Hallo Ihr Lieben!

Kann mir jemand weiter helfen?

Ich bin zur Zeit in Elternkarenz und habe das einkommensabhängige Modell gewählt. Das ist auch bei meinem Arbeitgeber so angegeben. Meine Karenzzeit läuft im September ab. Ich würde gerne doch um ein Jahr verlängern. Könnt Ihr mir sagen wem ich alles bescheid geben muss, meinem Arbeitgeber - klar, sonst noch irgendwo / Krankenkassa / etc.?

Und ich würde gerne wissen, falls ich in dieser Karenz erneut schwanger werden würde, habe ich dann Anspruch auf Wochengeld bzw. Karenzgeld? Wie verhält es sich da?

Danke für Eure Hilfe!

Kommentare

  • @zabaxx also grundsätzlich - ja du kannst einmalig die karenz verlängern, bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag vom Kind - das ist grundsätzlich das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz.
    Das musst du nur deinem Arbeitgeber melden, bei der gKK musst du dich - weil du kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommst - entweder selbstversichern, oder beim partner mitversichern lassen (geht über Antrag direkt bei der gKK)

    wenn du jetzt in der Karenz erneut schwanger wirst muss der Mutterschutz Beginn innerhalb der 2 Jahre (also vorm 2. Geburtstag vom Kind) liegen, ansonsten müsstest du dazwischen wieder arbeiten gehen da du sonst die Ansprüche auf Wochengeld und Karenzgeld verlierst.
  • @claudsch1980 Danke für die Hilfe!
  • @claudsch1980 heißt das wenn man in der Karenz erneut schwanger wird verliert man nicht den Anspruch auf Wochengeld? Wird der Mindestbetrag genommen oder das Gehalt?
  • Ichwollte karenz verlängern aber wenn man sich für eine variante entschieden hat geht das nicht mehr....... ja unentgeltlich. .. :(
  • @tinchen ja du meinst den bezug von Kinderbetreuungsgeld, da kann man nix abändern derzeit ...
  • @xjulia das hängt davon ab ob du noch kinderbetreuungsgeld erhältst oder nur noch so in karenz bist
  • Jo leider....... :(
  • @tinchen erst 2014 soll dass nachträglich möglich werden (14 Tage nach Geburtstermin)
    @claudsch1980 danke. Okay sprich ich bekomme bis September 2013 Geld dann bin ich noch bis Mai 2014 in Karenz und wenn ich z.b so in 3 Monaten schwanger wäre würde ich echt Wochengeld bekommen? Is ja ur supe dachte ich müsste zumindest 3 Monate wieder arbeiten. Wie berrechnet sich dann das Wochengeld?
    Lilly86
  • @xjulia also der neue Mutterschutz muss dann auf jeden fall vor Mai 2014 beginnen, dann solltest du Anspruch haben :-)
    ... außer die Gesetze ändern sich noch ...
    woher sich das dann berechnet kann ich dir jetzt leider auch nicht sagen, ich kann dir nur ein letztgültiges ogh urteil liefern ;-)
    ogh 30.11.2010 10obS 136/10p und das lautet: nimmt eine Arbeitnehmerin Karenz für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (bis zum Tag vorm 2. Geburtstag) und endet der Bezug des KBG früher (zb nach 15 Monaten), hat die Mutter trotzdem Anspruch auf Wochengeld wenn die neuerliche Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt) noch vor Ablauf der gesetzlichen Karenz beginnt.
  • Noch eine Frage hätte ich.... Anrecht auf das einkommensabhängige hätte ich dann nicht mehr wenn ich noch in der Karenz schwanger werde (KBG bis 09/2013 Karenz bis 05/2014) oder?
  • @claudsch1980 weißt du das zufällig? :\">
  • @xJulia

    Wenn duu Wochengeld bekommst kannst auch das einkommensabhängige nehmen - soweit ich das verstanden hab, das bemisst sich ja am Wochengeld, oder @claudsch1980 ?
  • @xjulia wenn die neue mutterschutzfrist noch während der arbeitsrechtlichen karenz beginnt (also in deinem fall vor 5/2014) und du davor Anspruch darauf hattest (also 6 Monate ununterbrochen erwerbstätig warst) und das Dienstverhältnis noch aufrecht ist - dann ja!
    Dann werden die Zeiten von Mutterschutz und karenz gleichgestellt wie eine aktive Beschäftigung!
    Als Grundlage zur Berechnung sollte das erste Wochengeld herangezogen werden (laut aktuellem rechtsstand ... Da aber ein paar Neuerungen kommen sollen weiß ich nicht ob da auch Änderungen vorgesehn sind)
  • @leira ja es bemisst sich nach dem Wochengeld, das stimmt. Aber hätte man zb in der karenz sein Arbeitsverhältnis gekündigt weil man weiß man geht dort nimma hin dann würds zb nicht gehen!
  • Danke @claudsch1980 :D das wusste ich nicht da muss ich gleich mit mehr Fleiss hibbeln :-j
  • :-D na dann viel spaß
  • claudsch1980 schrieb: »
    @zabaxx also grundsätzlich - ja du kannst einmalig die karenz verlängern, bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag vom Kind - das ist grundsätzlich das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz.
    Das musst du nur deinem Arbeitgeber melden, bei der gKK musst du dich - weil du kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommst - entweder selbstversichern, oder beim partner mitversichern lassen (geht über Antrag direkt bei der gKK)

    wenn du jetzt in der Karenz erneut schwanger wirst muss der Mutterschutz Beginn innerhalb der 2 Jahre (also vorm 2. Geburtstag vom Kind) liegen, ansonsten müsstest du dazwischen wieder arbeiten gehen da du sonst die Ansprüche auf Wochengeld und Karenzgeld verlierst.

    Bleibt finanziell alles gleich wie beim ersten oder ändert sich da was
  • bearbeitet 23. 03. 2014, 18:45
    hallo!

    wie ist der aktuelle stand. kann mir da jemand weiterhelfen bzgl. erneuten Wochengeldanspruch und Eintritt der 2. Schwangerschaft nach Ende des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges.

    Danke
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