Hallo!!
Ich hätte einmal eine Frage zu den Anspruchsvoraussetzungen beim Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.
Ich würde gerne die 12+2 Variante beziehen und bin mir nicht ganz sicher ob ich die Ansprüche so ganz Erfülle. Mein Problem: Ich könnte vorraussichtlich ab nächster Woche Frühkarenz gehen.
In meiner Broschüre bezüglich Karenz steht jetzt drinnen das eine Unterbrechung von nicht mehr als 14 Kalendertagen irrelevant sind. Keine grundsätzliche Unterbrechung stellt eine vom Arbeitgeber bezahlter Krankenstand dar.
Jetzt meine Frage: Ich war anfang des Jahres drei Monate durchgängig im Krankenstand aufgrund einer Fuß-OP. Zwei Monate davon hat mich die Firma zu 100 Prozent normal bezahlt. Das dritte Monat hat mir die Firma nur mehr 50 Prozent und die restlichen 50 Prozent die Krankenkasse bezahlt.
Heisst das jetzt das ich das Model nicht nehmen kann, oder reicht es aus wenn die Firma noch einen Teil bezahlt hat???
Vieleicht kann mir von euch ja jemand weiter helfen!! Hatte schon einen Termin bei der Arbeiterkammer und heute noch einmal ein telefonat, aber jeder sagt etwas anderes.
Danke schon einmal im Vorhinein!!!!!
Glg Sandra
Kommentare
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Also angenommen ihr entscheidet euch für das Modell 20+4 - wenn du allein in Karenz gehst gibt's nur bis zum 20 Lebensmonat kbg, Wenn der partner aber mindestens 2 Monate geht gibt's bis zum 24 Lebensmonat kbg.
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Du kannst zb nach 8 Monaten wieder arbeiten gehen und dein mann den Rest in Karenz gehen. Theoretisch alles möglich :-)
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