Ich hätte die Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber für 15 Stunden die Woche wieder einsteigen zu können. Ich wäre noch bis 20.09.2016 in Karenz und beziehe das KBG 30+ 6.
Darf ich für 15 Std die Woche zusätzlich zum KBG arbeiten? Oder dürfte nur Geringfügig dazuverdient werden? Was bedeutet die 16.200€ Zuverdienstgrenze im Jahr?
Kommentare
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Diese 16.200 sind ein jährlicher zuverdienstgrenze. Wenn du Unterjährig beginnst musst du das aliquot runterrechnen.
Wenn du vor deiner karenz gut verdient hast könnte deine persönliche zuverdienstgrenze sogar höher als 16.200 sein.
Hier gibt's einen interessanten link dazu: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
Zum genauen berechnen würd ich mich dann an die ak wenden damit da nix schief geht.
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Aber stimmt das nicht, dass man nur geringfügig in der Karenz arbeite darf?
Danke für den Link. Werde natürlich auf jeden Fall einen Beratungstermin einfordern.
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Wenn du zb erst am 1.2. Anfängst oder wie in deinem fall nur bis 20.9. (Kbg ende) musst du das aliquot runterrechnen.
Die geringfügigkeit sichert dir das recht auf Beibehaltung des karenzierten Dienstverhältnis, also Kündigungsschutz. Da du aber beim gleichen ag anfängst sollte das kein Problem sein.
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Mein Bruttostundenlohn war vor der Karenz 10,06€.
Weist du auch ob man trotzdem Elternteilzeit beantragen kann wenn die Karenz vorzeitig beendet wird?
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Normalerweise würde damit die karenz enden und du kannst etz beantragen.
Du kannst aber auch im einvernehmen mit dem Chef das karenzierte Dienstverhältnis so lassen und ein zusätzliches befristetes Dienstverhältnis machen und dann im Anschluss in etz gehen.
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Da geht's nicht um sonderlich hohe Summen, aber man kann sich's sparen oder?
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Habe eh einen Termin bei der AK um auf Nummer sicher zu gehen.
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dazuverdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2016 ca. 415€. Es ist jedoch möglich 13 Wochen in einem vollen Karenz-Kalenderjahr über dieser Geringfügigkeitsgrenze zu verdienen. In Ihrem Fall sind es nicht volle 13 Wochen, da Sie kein volles Kalenderjahr mehr in Karenz sind. Sollten Sie diese Zuverdienstgrenze nicht einhalten, könnten Sie Ihren Anspruch auf Karenz gegenüber Ihrem Arbeitgeber verlieren und damit auch den Kündigungsschutz.
@claudsch1980
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