Zuverdienstgrenze - KBG Modell 30+6 Wer geht neben Karenz arbeiten?

bearbeitet 26. 12. 2015, 20:54 in Karenz & Rechtliches
Ich hätte die Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber für 15 Stunden die Woche wieder einsteigen zu können. Ich wäre noch bis 20.09.2016 in Karenz und beziehe das KBG 30+ 6.
Darf ich für 15 Std die Woche zusätzlich zum KBG arbeiten? Oder dürfte nur Geringfügig dazuverdient werden? Was bedeutet die 16.200€ Zuverdienstgrenze im Jahr?

Kommentare

  • @xxxisabellaxxx anhand von stundenzahl kann man das nicht sagen. Es hängt nämlich von deinem verdienst ab, also was du für diese 15 std bekommen würdest.
    Diese 16.200 sind ein jährlicher zuverdienstgrenze. Wenn du Unterjährig beginnst musst du das aliquot runterrechnen.
    Wenn du vor deiner karenz gut verdient hast könnte deine persönliche zuverdienstgrenze sogar höher als 16.200 sein.
    Hier gibt's einen interessanten link dazu: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
    Zum genauen berechnen würd ich mich dann an die ak wenden damit da nix schief geht.
  • Was meinst du mit unterjährig?

    Aber stimmt das nicht, dass man nur geringfügig in der Karenz arbeite darf?
    Danke für den Link. Werde natürlich auf jeden Fall einen Beratungstermin einfordern. :)
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 19. 12. 2015, 20:33
    @xxxisabellaxxx diese 16.200 gelten für einen Zeitraum von 1.1. Bis 31.12.
    Wenn du zb erst am 1.2. Anfängst oder wie in deinem fall nur bis 20.9. (Kbg ende) musst du das aliquot runterrechnen.
    Die geringfügigkeit sichert dir das recht auf Beibehaltung des karenzierten Dienstverhältnis, also Kündigungsschutz. Da du aber beim gleichen ag anfängst sollte das kein Problem sein.
  • bearbeitet 19. 12. 2015, 22:07
    Okay danke. Ich werd mich mal bei der AK erkundigen wie das aussieht.
    Mein Bruttostundenlohn war vor der Karenz 10,06€.

    Weist du auch ob man trotzdem Elternteilzeit beantragen kann wenn die Karenz vorzeitig beendet wird?
  • @xxxisabellaxxx elternteilzeit kannst zu jeder beliebigen Zeit beantragen. Du oder der partner darf nur nicht in Karenz sein wenn die etz zu laufen beginnt.
  • @claudsch1980 wenn ich ja jetzt dann für 15 std zu arbeiten beginne wird ja meine Karenz beendet oder?
  • @xxxisabellaxxx das hängt davon ab was du dir mit deinem Chef ausmachst.
    Normalerweise würde damit die karenz enden und du kannst etz beantragen.
    Du kannst aber auch im einvernehmen mit dem Chef das karenzierte Dienstverhältnis so lassen und ein zusätzliches befristetes Dienstverhältnis machen und dann im Anschluss in etz gehen.
  • Okay verstehe. Danke für deine Infos! :)
  • Vl arbeitet noch jemand nebenbei? Wie ists bei euch? :)
  • aufpassen, da ändert sich 2016 was. Bisher war es so, dass man bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen konnte. Die Zuverdienstgrenze bleibt gleich, aber die Geringfügigkeitsgrenze ist etwas hochgegangen: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_Viel_Aerger_fuer_wenig_Geld.html


    Da geht's nicht um sonderlich hohe Summen, aber man kann sich's sparen oder? :)
  • Danke für die Info!
    Habe eh einen Termin bei der AK um auf Nummer sicher zu gehen. :)
  • In dem Fall gehts ja nur um das Einkommensabhängige Modell wo man jetzt blöderweise echt aufpassen muss. Für alle andern Modelle liegt die zuverdienstgrenze ja sowieso weit höher.
    xxxisabellaxxx
  • ach ja stimmt @claudsch1980 , da hab ich mich verlesen :)
  • Schau ma was mir die AK sagt ;)
  • Das bekam ich als Antwort, Hinsichtlich des Kinderbetreuungsgeldes haben Sie eine Zuverdienstgrenze von ca. 1220€ brutto pro Monat. Diese Grenze ist in Ihrem Fall kein Problem. Während Ihrer Karenz dürfen Sie grundsätzlich nur geringfügig
    dazuverdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2016 ca. 415€. Es ist jedoch möglich 13 Wochen in einem vollen Karenz-Kalenderjahr über dieser Geringfügigkeitsgrenze zu verdienen. In Ihrem Fall sind es nicht volle 13 Wochen, da Sie kein volles Kalenderjahr mehr in Karenz sind. Sollten Sie diese Zuverdienstgrenze nicht einhalten, könnten Sie Ihren Anspruch auf Karenz gegenüber Ihrem Arbeitgeber verlieren und damit auch den Kündigungsschutz.
    @claudsch1980
  • @xxxisabellaxxx ja wie ich gesagt hatte - du kannst schon mehr als geringfügig arbeiten nur musst du dir das mit deinem Chef ausmachen damit du deinen Kündigungsschutz nicht verlierst oder du beendest deine karenz und gehst gleich in etz und musst wegen kbg auf die zuverdienstgrenze aufpaasen. Und da du kein volles Jahr mehr hast musst du das alles aliquot runterrechnen.
  • @claudsch1980 die auf der AK meint dass es sich mit der Zuverdienstgrenze ausgeht, rein der Kündigungsschutz geht verloren.
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