Hallo ihr Lieben!
Also.. Ich bekomme noch bis 06/2016 Kinderbetreuungsgeld (Variante 20+4) also könnte ich noch 4 monate verlängern.
Bin Aber jetzt wieder schwanger, ET hab ich am 06.06.16 also genau wenn ich kein KBG mehr bekommen werde.
Jetzt meine Frage...
Muss ich da normal wieder den Antrag stellen auf KBG oder wird da dann etwas anders sein also weil es ja mein 2. Kind dann ist und ich auch noch 4 monate verlängern könnte.. vielleicht weiß jemand etwas darüber oder war auch in so einer Situation ..
Danke
Kommentare
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Trotz allem musst du ja für das zweite Kind Wochengeld beantragen und dann auch den Antrag fürs KbG erneut stellen.
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Wenn du aber Wochengeld bekommst, verfällt das Kinderbetreuungsgeld. Also du bekommst nicht beides ausbezahlt.
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Anspruch hast du dann wieder ganz normal auf wochengeld und kbg. Für kbg musst du neuen Antrag stellen.
Sobald du Wochengeld bekommst gibt's kein kbg für kind1 mehr.
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Sobald die 20 Monate um sind bekommst du fürs erste Kind kein KBG mehr. Falls dein Baby früher kommen sollte, musst du das sofort bei der zuständigen Krankenkasse melden. In diesem Fall wird ein Teil zurückgefordert (falls dein Baby früher kommt). Wenn nicht, stellst du ganz normal den Antrag fürs zweite Kind. KBG bekommst du übrigens nur fürs jüngere Kind. Da gibts keinen Zuschlag oder so nur weils das Zweite ist.
Ich bin übrigens in der selben Situation. Hatte KBG für erstes Kind bis 12.01 und ET fürs Zweite wäre der 11.01 gewesen. Mein kleiner Mann hat aber entschieden schneller zu kommen. Ganze 3 Wochen, somit muss ich den Bezug für die 3 Wochen zurückzahlen. KBG fürs zweite Kind bekomme ich auch rückwirkend von Geburt an, hab aber noch nicht den Antrag gestellt.
Hatte auch kein Wochengeld vorher; auch nicht beim ersten Kind.
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Bei mir ist jetzt das kbg (30 Monate) am 07.01. ausgelaufen, ET meiner zweiten ist erst Mitte März. Ich bekomm zB kein Wochengeld, das heißt ich hab jetzt bis ich das neue kbg krieg gut 450 Euro weniger im Monat