Kündigung & Bekanntgabe der Schwangerschaft

bearbeitet 2. 02. 2016, 13:58 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Ich hoffe diese Woche noch auf meine SW :-)

Meine Angst nun ist - da in meiner Firma sehr wenig Arbeit ist - das ich " stempeln" ( Kündigung mit Wiedereinstellungserklärung ) gehen muss ...

Sollte ich es dann sagen das ich positiv getestet habe ?

Darf mich mein Arbeitgeber dann "stempeln" schicken wenn ich noch keine Bestätigung habe ?

Wie ist das eig. wenn keine Arbeit ist ?

Hab ein bisschen bedenken bei der frühzeitigen Bekanntgabe der SW, da ich davor eine FG in der 9SSW hatte ... Und das *gsd* der Firma damals davor noch nicht bekannt gegeben habe das ich SW bin ....

Vl kennt sich da jemand aus ....

Kommentare

  • Unbedingt sagen, dass du schwanger bist - Kündigungsschutz!!!! Du darfst dann nicht stempeln gehen!
    Melyshaker
  • Du brauchst aber eine Bestätigung vom Arzt.
    Melyshaker
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 2. 02. 2016, 14:05
    @KaNi @Melyshaker du kannst auch zum Hausarzt gehen und ihn um eine blutabnahme mit Bestimmung des hcg wertes bitten. Dann kann der dir auch eine vorläufige Bestätigung geben, bis du einen FA Termin hast.
    Labor dauert 1 Tag.

    Vermutung muss dem AG ausreichen, bis Labor vorliegt. Wenn positiv dann ist alles geritzt.
    Melyshaker
  • Ja mal schauen - Vl legt sich das alles wieder ...
    Wollt nur für den Notfall gerüstet sein =)

    Danke auf jedenfall für die schnellen Antworten !
  • Du kannst sogar das "Stempel" Rückgengig machen wenn du bestätigst das du zu dem Zeitpunkt schon Schwanger warst...erkundige dich bei nem Ak. Am einfachsten ist es natürlich du gibst es gleich bekannt, dann aber SCHRIFTLICH denn sonst steht Aussage Genen Aussage und Kündigung braucht keinen Grund
    Melyshaker
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