@Nina_1 viele machen eine spezielle Stillkiste mit Büchern oder Spielzeug das es nicht oft gibt. Vorlesen mag er nicht?
Ich hatte den Kleinen oft den halben Tag in der Trage und hab da gestillt. Das Stillen dauert ja auch immer kürzer umso älter die Kleinen werden.
@niale wow hab das noch nie gehört dass man so viel nicht essen darf (Kuhmilch schon dass es da Kinder gibt die da über die Muttermilch reagieren), aber mittlerweile findest da viel Auswahl im Supermarkt. Schau mal bei den glutenfreien (ohne Weizen und Dinkel) und veganen Sachen (ohne Kuhmilch und Ei). Also Spar hat z.B. immer so ein ganzes Regal mit der "free from" Eigenmarke und beim Billa hab ich den Wilmersburger "Analogkäse" gesehen.
@crossie ja fürs mitversichern muss man 9 oder 10 Monate zusammen gemeldet sein.
Alleinerziehend könntest du evtl Mindestsicherung beantragen aber wenn du sagst du besitzt die Wohnung dann ist das keine Option (die setzen sich ins Grundbuch). Auch sonst darf man dafür nicht viel besitzen wie Auto...
@insecure halten können sie es natürlich noch nicht ganz alleine aber meine haben von Anfang an aus Gläsern getrunken (z. B. Schnapsgläser mit dickem Rand). Hat Ihnen viel Spaß gemacht 🙂
Bei der GKK wurde uns auch von pflanzlicher abgeraten, vor allem Soja soll man glaub ich nicht so viel geben im 1. LJ wegen dem Östrogen? Aber wenn es nicht zu häufig ist wird es schon passen.
Hab beim 1. Getreide Obst Brei gemacht und danach gestillt, später dann halb Kuhmilch. Beim 2. Dann mit Pre aber mit einmal am Tag bringt dauerte es bei uns ewig bis man ein Packerl verbraucht hat (soll glaub ich nur 3 Wochen offen bleibe)
@LiaLia mündlich besprechen kannst du es ja schon mit ihm dass du danach Bildungskarenz vor hast, das finde ich auch fair! Aber ja, die Elternkarenz darf man nicht verkürzen aber einmal verlängern ohne Einverständnis vom AG. Mit Einverständnis geht natürlich alles 🙂 Für Bildungskarenz braucht man auch das Einverständnis
@LiaLia ich hab nur 1 Jahr ausgemacht gehabt aber dann 6 Monate Bildungskarenz drangehängt weil sich bei der geplanten Kinderbetreuung einiges geändert hat.
Achtung wenn du 2 Jahre Elternkarenz beantragst hast du keinen Rechtsanspruch zu verkürzen. Also ich würd wenn ich mir nicht ganz sicher bin erst 1 Jahr beantragen und sonst verlängern.
Für die Bildungskarenz musst du soweit ich mich erinnere auch eine Karenzvereinbarung vorlegen bis zum Tag vor dem Start der Bildungskarenz.