Pukylino nimmt er immer noch nicht mit 14 Monaten, das Puky Wutsch wär ihm sicher erst recht zu groß. Der Lauflernwagen war Arbeit für uns weil er sich damit mehr kutschieren lassen wollte bei uns standen Musikinstrumente damals hoch im Kurs deshalb gab es ein Holzxylophon.
puppenküche hat er bald darauf bekommen und die fand ich gut weil er sich auch mal selbst beschäftigt hat mit Kastl auf und zu, rausräumen, Herdplatten einschalten.
@delphia680 dann bekommt man die Höhe vom KBG weiter.
Allgemein bekommt man Wochengeld in der Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate, wenn man in den 3 Monaten keinen oder nur teilweise Bezug hatte (Lohn, KBG, AMS) dann sinkt der Schnitt. Vor 03/17 gab es zumindest beim eaKBG eine andere Regelung. @Randi was wäre denn ohne Frühkarenz dein Plan gewesen? Und zumindest kannst du KBG ab Geburt beziehen, also den niedrigen Satz hast du "nur" bis dahin.
Noch ein paar klassische Namen die auch bei kleinen Kindern wieder gehört habe:
Rosa, Rosalie, Mathilda, Frieda, Caroline, Alexandra, Marlies, Josefine/a
@Nasty bei einem Steuerausgleich muss man nie nachzahlen also immer machen! Außer du hast 2 AG aber dann ist es eh Pflicht.
Und gerade wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat zahlt es sich aus weil man ja pro Monat so viel Steuern zahlt als ob man das ganze Jahr arbeitet.
Es könnte nur sein dass sie Teilzeit ist und sehr wenig verdient und deshalb keine Steuern gezahlt hat
@wölfin ja eigentlich schon aber irgendwie machen es trotzdem viele also wird es wohl nicht kontrolliert bzw kann man es umgehen wenn einer unbezahlten Urlaub statt Karenz nimmt. Ich denke da geht es auch mehr darum dass einfach nicht beide in Karenz sein dürfen und nicht um den Bezug des KBG. Das KBG kriegen ja auch Studenten, Selbstständige usw. Bzw. Deren Partner.
Hier steht es z. B. bezogen auf die arbeitsrechtliche Karenz : https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590007.html
Ihre Arbeitgeberin/ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Bestätigung über den Beginn und die Dauer der Karenz ausstellen. Die Bestätigung dient dem Nachweis, dass der andere Elternteil zur selben Zeit keine Karenz in Anspruch nimmt.
@wölfin@nzmal ja man darf kein Geld vom AMS beziehen (also auch keine Bildungskarenz!) und kein Krankengeld (also zu langer Krankenstand) aber normale Karenz zählt als Dienstverhältnis. Zitat:
"Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz nach dem MSchG/VKG (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist."
Weiß nicht wie es mit Unterbrechungen/Anrechnung von Vordienstzeiten aussieht aber es sind 3 Jahre und die Karenz zählt dazu. Bei der AK steht eigentlich ununterbrochene Beschäftigung bzw:
Für die Mindestdauer der Beschäftigung zählt
2. ein durch Arbeitslosigkeit unterbrochenes Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber/-in, das aufgrund von Wiedereinstellungszusagen fortgesetzt wurde
Beides wäre bei dir ja nicht der Fall, würde mich bei der AK erkundigen!
Wir hatten an einem Schultag auch mal so eine Couchliegeecke und einmal so ein Doppelbett im Tropicana obwohl wir nicht gleich zu Beginn dort waren. War toll mit Baby.
@Isus das ist die offizielle Definition von Durchschlafen. Eine Phase von 6 Stunden am Stück. Anscheinend schläft auch kein Kind durch, nur schaffen es manche von selber wieder einzuschlafen und dann kriegt man es als Eltern gar nicht mit (vor allem wenn es im anderen Zimmer schläft)
Muss sagen mein einjähriges Stillkind wird in guten Nächten 3x gestillt und jetzt hatten wir grad 2 schlechte Ausnahmen mit knapp 10x.