ich mag bitte auch noch mitmachen, ich brauch DEN letzten motivationsschub ☺️hab im februar angefangen mit 88 und bin jetzt bei 74,5.. möchte noch auf 67 runter bin 1,74 @delphia680
danke ☺️
@sanxtay das stimmt so nicht.. der gedanke war der, dass man bis zu 12 stunden am tag arbeiten könnte. als ich zb im verkauf gearbeitet hab von 9:30-20:30 musste ich 2 stunden mittagspause machen damit ich nicht über 9 stunden arbeitszeit komme (mittlerweile glaub ich darf man 10 stunden haben) und wenn man jahrelang so arbeitet, nervt es einen, weil im prinzip hätte 1 stunde am tag gereicht und ich hätte 1 stunde mehr arbeitszeit abgearbeitet, und das summiert sich halt im laufe einer woche
@fluffy123 ich hatte bei mir im job (freizeitpädagogin) in der klasse (2. klasse 7-8jahre) ausschließlich kinder wo die eltern über 40 waren, ja sogar ein 65 jähriger vater. und ich muss dir ehrlich sagen, dass es nie ein problem gab, die "älteren" eltern waren genauso behandelt worden wie alle anderen. teils ist es auch leichter mit ihnen zu reden weil sie meist ein anderes weltbild haben. bin selbst mit 34 zum ersten mal schwanger geworden als der kleine auf die welt kam war ich 35.. und wenn mich mal wer blöd anmachen sollte, einfach ignorieren.. man wird doch so oder so ständig blöd angemacht weil sich öffifahrer vom kinderwagen gestört fühlen oder es leute tatsächlich stört weil man sein kind in der trage trägt und den leeren kinderwagen schiebt
@minx dass sie deinen sohn deswegen nicht in die "große gruppe" lassen ist doch eigentlich total kontraporduktiv
mein sohn hat letztes jahr im september in die große gruppe gewechselt und hat fast gar nicht gesprochen und wenn dann nur in seiner eigenen sprache. man musste manchmal echt raten was er will. aber der wechsel hat tolle fortschritte gebracht.
von wem soll denn dein sohn in der krippe besser reden lernen wenn die meisten in der krippe auch noch eher kauderwelsch sprechen. der wechsel in die andere gruppe wäre für deinen sohn sicher besser geworden 🤷🏽♀️
lass dich nicht unter druck setzen auch nicht vom kindergarten.
bei quarantäne gilt § 8 Absatz 3 des Angestelltengesetzes = § 8(3) AngG
Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“