@sonne bei mir wurde am mittwoch den 12.7. um 20 uhr eingeleitet und am 13.7. um 14:20 ist mir die fruchtblase geplatzt
ich kann dir nur einem tipp geben, steig stiegen! auch nach der einleitung, soviel es geht!
alles liebe
@lexy bitte ja das aufwecken erachten sie als notwendig damit die babys halt nicht abnehmen. mein logischer gedankengang war, dass das baby so oder so sich melden wird wenn es hunger hat.. ich habe nachts halt nicht geweckt dafür tagsüber öfter angelegt. die kleinen sind doch nach der geburt selber so fertig, dass der schlaf ihnen wichtiger ist als das essen es ist halt wie bei allen anderen sachen es gibt immer positives und negatives
@betuel20 ich hätte jetzt auch nichts negatives zu berichten aufgrund von ärgern.. ich hab bis zum mutterschutz meinen job mit 20 7-8 jährigen ausgeübt und da ist ärgern an der tagesordnung dem baby hats nicht geschadet, es hat aber an meinen nerven gezerrt und irgendwann empfand ich mich als unausstehend weil ich mich über jeden blödsinn geärgert hab und es letztendlich mir kraft geraubt hat
nein hat es nicht, du musst nur beachten, dass der arbeitgeber 4 1/2 wochen vom gesamtkrankenstand bezahlt, danach teilt sich der arbeitgeber dein gehalt mit der krankenkasse, sprich du bekommst nen teil krankwngeld von der gkk und den restlichen teil vom arbeitgeber.. nach den 6 wochen zahlt nur noch die krankenkasse dein krankengeld, die machen das aber automatisch du musst da nichts beantragen
mir taten auch die kollegen leid, teilweise bin ich auch auf unverständnis gestoßen weil man meinte ich "übertreibe" und ich seie zu übervorsichtig.. hab sie dann mal ehrlich gefragt wer denn für wen anderen entscheiden kann, dass er übertreibt? und wenn man nicht in der schwangerschaft "übervorsichtig" ist, wann denn dann? nachdem war eigentlich auch wieder ruhe