@tomtom und @ricz es sind 80% vom Wochengeld, nicht vom Gehalt. Das Wochengeld ist ja Gehalt + anteilsmässige Sonderzahlungen und somit höher als das reine Monatsgehalt.
Wegen Papamonat. Man bekommt ca 700 Euro als Ersatz für den Verdienstentfall. Sollte der Papa aber auch in Karenz gehen, werden diese ca 700 angerechnet. Daher vielleicht überlegen ob Papamonat UND Karenz bzw das Finanzielle hier bedenken.
@tomtom ich hab ganz viel gegoogelt und mich online bei Ak, GKK & Co eingelesen. Und auch hier im Forum gibt's viele alte Threads diesbezüglich, da bekommt man auch viele Infos und mehr Einblick
@Sarah6
Ich kann dich gut verstehen. Mir ging's auch oft so.
Ich hab mit dem Buch von Finanzfluss angefangen "das einzige Buch, das du über Finanzen lesen solltest" die Begriffe zu verstehen bzw mich Mal reinzulesen. Finanzfluss hat auch viele YouTube Videos und einen Podcast.
Als ich die Grundbegriffe verstanden habe, hab ich angefangen Leute im Umfeld zu fragen wie sie investieren um Mal ein Gefühl zu bekommen.
Ich denke man macht nichts falsch, wenn man bei einer Online Plattform wie Flatex oder TradeRepublic ein Konto eröffnet und dort monatlich einen ETF wie Msci World oder Ftse all World bespart. (Hier kann man fixe Sparpläne einstellen).
Den Kauf von Einzelaktien würde ich gerade am Anfang eher nicht in empfehlen. Da ist der Einstieg mit ETF wesentlich leichter und riskoärmer.
Und je länger man dann dabei ist, desto mehr kann man dann sein Portfolio auch erweitern mit weiteren ETFs, Krypto, Einzelaktien
Ich hab viele Voest Aktien. Hin und wieder kauf ich mir "Spassaktien" dazu. Ist vom Spassgeld, also nicht schlimm, wenn's weg wär und fühlt sich ein bissel nach Monopoly an. Da freu ich mich, wenn sie raufgehen, es bricht aber auch keine Welt zusammen, wenn sie runter gehen. Is halt Zocken
@Christina91
Wo hab ich geschrieben dass wir seit 15 Jahren ins gleiche Hotel fahren? 😉😉
Im Cristallo waren wir heuer zum 3. Mal im Sommerurlaub. Ich bin ja eine in OÖ lebende Kärntnerin und verbring daher den Sommerurlaub gern in Kärnten. Hauptgrund warum wir wieder hinfahren ist, weil's dem Junior dort so taugt - er kennt das Hotel schon, weiss was ihn erwartet, kennt die Betreuung und die Betreuerinnen.
Der Junior kommt nach der Woche immer zu Omi und Opi auf Sommerfrische - da ist das Hotel für uns auch super gelegen dass meine Eltern keine stundenlange Anfahrt haben.
Grundsätzlich zum Rechtlichen: bei verheirateten Eltern ist der Mann der Mutter automatisch als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen. Auch die Obsorge ist hier automatisch auf Beide aufgeteilt.
bei unverheirateten Eltern ist es vorgesehen, dass der Vater ein Vaterschaftsanerkenntnis abgibt, damit er auch als Vater eingetragen wird. Grundsätzlich ist es so, dass das VA (=Vaterschaftsanerkenntnis) direkt bei Geburtsbeurkundung mitgemacht wird. Im Gesetz ist aber verankert, dass es auch die Möglichkeit gibt ein VA vor Geburt abzugeben. Je nach Standesamt wird das aber in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Oft wird dies nur mit einem triftigen Grund gemacht (Vater bei Geburt im Auslandseinsatz, Vater schwer krank...). Dies liegt daran, dass es einfach einfacher und schneller ist, wenn mans direkt bei der Geburtsbeurkundung mitmacht. ICH persönlich würde hier aber nie Eltern wegschicken, wenn sie dies vorbringen.
Wichtig ist, dass nach Abgabe des VA auch die Obsorge geregelt wird. Bei unverheirateten Eltern ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ex lege zu 100% obsorgeberechtigt. Wollen sich die Eltern die Obsorge aufteilen, kann auch direkt bei Geburtsbeurkundung die "gemeinsame Obsorgeerklärung" abgegeben werden und beide Eltern sind dann zu 50% obsorgeberechtigt.
Abschließend wird dann in der Praxis noch das Thema Familienname behandelt. Bei Eltern mit keinen gemeinsamem Familienname ist es möglich, dass das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Es kann auch ein Doppelnamen aus diesen beiden Familiennamen gebildet werden.
Hier noch ein kleiner, zusätzlicher Einwurf von unserer Erfahrung.
Wir haben auch die Karenz geteilt.
GEburt bis 1 Jahr -> ich (inkl. Bezug ea KBG Geld)
ab 1 Jahr 2 Monate -> Mann (inkl. Bezug ea KBG Geld)
danach bis 2. Geburtsjahr -> wieder ich (ohne Bezüge)
seit 2. Geburtstag sind wir beide arbeiten
Als mein Mann um die Karenz angesucht hat, musste er zwingend eine Arbeitsbestätigung von mir vorlegen für den beantragten Karenzzeitraum.
War bei uns kein Problem, da ich ja eh arbeiten gegangen bin. Aber kann mir vorstellen, dass das eventuell ein Stolperstein sein kann, wenn beide gleichzeitig zu Hause sein wollen (und der AG da nicht so mitspielen will). weiß aber nicht, wie das Ganze arbeitsrechtlich ausschaut.
und noch ein, wenn auch sehr privater, Gedanke meinerseits. Uns hats in der Paarbeziehung sehr gut getan, dass Papa und Junior mal wirklich eine Zeit lang auf sich alleine gestellt waren und Mama nicht immer da war. Mein Mann hat dann viel besser verstanden wie es wirklich ist mit Kind den ganzen Tag daheim zu sein...dass es eben mehr ist als nur Kaffee trinken mit Freundinnen und ein bisserl Kind bespaßen. ;-)
Auch wenn viele die Karenz herzunehmen um Zeit als Familie zu verbringen oder zu Reisen, hat es auch große Vorteile, wenn die Papas mal zu Hause das komplette Kommando übernehmen müssen.