- Gnocchi-Gemüse-Pfanne mit Rahmsauce
- Chili con Carne mit Kürbis
- Bunter Gemüsestrudel
- Hühnerfilet mit Champignonsauce und Nudeln
- Grillen
- Thunfischsalat
Bei uns ist die Situation insofern spannend, da ich Katholikin bin und mein Partner o.B., er aber eine muslimische Mutter hat.
Wir wollen unsere Tochter definitiv taufen lassen, da ich einen Bezug zum Glauben habe und mein Partner sich wünscht, dass sie im vollen Umfang am sozialen Leben, auch in der Kirche wenn sie es sich wünscht, teilhaben kann.
Sie wird in einen KiGa der St.Nikolaus-Stiftung gehen (wo es übrigens kein Thema war, dass sie noch nicht getauft ist) und evtl auch in katholische Privatschulen (wenn es die finanzielle Situation zulässt).
Ich habe selber meine komplette voruniversitäre Bildung in katholischen Schulen erhalten und bin sehr gut damit gefahren, wobei diese Option per se nicht ausschlaggebend für die Entscheidung pro/contra Taufe war.
Warum wir sie bis jetzt nicht taufen haben lassen liegt vor allem daran, dass seine Mutter dahingehend ziemlich schwer zu überzeugen wäre, wir ihr aber nicht "drüber fahren" wollen aber sie auch nicht ausladen bzw es ihr verschweigen. Und dann kam die Pandemie...
Gibt es hier auch Eltern mit nicht-christlicher (Schwieger) Familie die vor einem ähnlichen Problem standen?
Wäre gespannt wie ihr die Situation wahrgenommen bzw gelöst habt!
@Birne Es gibt einen Infofolder der AK zum Thema Karenz, hier die entsprechende Seite.
Demzufolge dürfte er während der Karenz für 13 Wochen im Jahr über der GF-Grenze dazuverdienen, das wäre dann für seine Karenzdauer zu aliquotieren.
Die Zuverdienstgrenzen für das KBG sind aber auch zu beachten.
Ich würde aber auf jeden Fall noch bei der AK nachfragen.
- Rindersteaks mit Maiskolben, Kräuterbutter und Salat
- Gnocchi alla Sorrentina
- Reispfanne mit Würstchen und buntem Gemüse
- Minestrone
- Hühnerschnitzel mit verschiedenen Salaten
- Mann kocht und backt einen Kuchen 😅😁
- Pizza Frutti di Mare vom Lieferdienst
@Biene880@maria1712 Eine etwas präzisere Formulierung des Threadtitels bzw eingangs ein erklärender Text wäre jedenfalls hilfreich gewesen, um diese Diskussion in die beabsichtigte Richtung zu lenken.
Zum Thema ob die Schultests als Eintrittstest gelten:
In aller Kürze:
Schüler ab 10 J. erhalten einen "Testpass", wo die 3 wöchentlichen Tests (Mo, Mi, Fr) vermerkt werden. Diese gelten 48 h als Eintrittstests für Friseur etc., da die Schule als "offiziell ausstellende Stelle" gilt.
Und weiters:
"Schülerinnen und Schüler unter zehn Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regeln keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen."