Wie meine Vorschreiberinnen denke ich auch nicht, dass es die Nachbarin so weit treiben kann dass ihr aus der Wohnung müsst.
Kinderlärm in einer Wohnanlage ist eine "ortsübliche" Belastung, so wie Bohren/Hämmern etc. außerhalb der Ruhezeiten.
Du musst ihr natürlich nicht die Tür öffnen, schon gar nicht bei der Vorgeschichte - die ja schon an Stalking grenzt!!!
Dass die Hausverwaltung über ihr Verhalten im Bilde ist kann jedenfalls nur gut für euch sein, auch wenn sie anscheinend nix machen können. Es sei denn es würde der Hausordnung zuwider laufen...
Gibt es andere Nachbarn die bezeugen können wie sie sich euch gegenüber verhält?
Auf jeden Fall ist es wichtig dass ihr ruhig und höflich bleibt trotz ihrer Provokationsversuche!