Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind zwei unterschiedliche Dinge. Auf Kbg hat man ja auch Anspruch wenn man zuvor gar nicht berufstätig war.
Da Dein Dienstverhältnis in der Karenz aufrecht bleibt kann der Urlaub nicht ausbezahlt werden. Der Anspruch bleibt bis nach der Karenz bestehen.
... das Ziel einer langen Reise
Die Perfektion der besten Art und Weise
In stillen Momenten leise
Die Schaumkrone der Woge der Begeisterung
Bergauf mein Antrieb und Schwung
Ich lieb den kleinen Kerl so wahnsinnig, und jeden Tag noch ein bißchen mehr. Unbeschreiblich :x
Ich plane auch eine Hausgeburt. Hab nächsten Di Termin, also kann ich Dir hoffentlich bald meinen Erfahrungsbericht schreiben :-)
Kann Dir zu dem Thema das Buch 'Luxus Privatgeburt' empfehlen. Da sind viele Interviews mit Frauen drin die sich für eine Hausgeburt entschieden haben. Es geht um ihre Erfahrungen und Beweggründe.
Ich war total ungeduldig und hab mir nach dem 4. ÜZ den Clearblue Fertility Monitor zugelegt. Nach weiteren 4 Monaten bin ich dann zum Frauenarzt und hab ihm mein Leid geklagt ( Er hat mich dann beruhigt, dass noch nix aus der Zeit ist und beim US hat er dann gesagt, dass ich im linken Eileiter in den nächsten 36h einen Eisprung haben werde. Diese 36h haben wir dann genutzt so gut es ging :x tja, und jetzt bin ich in der 22. Woche :-)
Dann brech ich hier mal den Altersrekord :-). Bin kurz vor meinem 34. Geburtstag schwanger geworden.
Hab erst mit knapp 30 einen Kinderwunsch entwickelt.
Werdende Mütter, die selbst nicht rauchen, dürfen – soweit es die Art des Betriebes gestattet – nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, bei denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt werden. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass werdende Mütter durch geeignete Maßnahmen (z.B. räumliche Trennung) nicht der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind. Nach dem Tabakgesetz dürfen werdende Mütter in Räumlichkeiten der Gastronomie, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten.