Da ich vor kurzem das
Kinderbetreuungsgeld beantragt habe, möchte ich mal hier eine kleine Übersicht zeigen.
Man muss sich durch finanzielle Vergleiche lesen, um die passende Variante zu finden und das kann recht kompliziert werden...
Pünktlich vor Ablauf der 8 Wochen (nach der Geburt) sollte man das
Kinderbetreuungsgeld beantragen, um später finanziell nicht auf dem Trockenen zu sitzen. Die verschiedenen Varianten habe ich
hier schon mal vorgestellt.
Die meisten Mütter möchten die ganze Karenzdauer (24 Monate) nutzen, um sich dem Nachwuchs zu widmen. Das KBG kann man jedoch verschieden wählen und sich dann nach Ablauf der Auszahlung beim Partner mitversichern zu lassen, falls man länger daheim bleiben will.
DIE VARIANTEN:
Also:
1. Mit welchem Modell steigt man nun am Besten aus, wenn man max. 2 Jahre zu Hause bleiben will.
2. Wo liegt die Einkommensgrenze?
Hinweis: Der folgende Vergleich bezieht sich auf die Bezugsdauer von einem Elternteil! Bleibt der Partner nach Ablauf der Bezugsmonate zu Hause und bezieht KBG verlängern sich die Bezugsmonate um bis zu 6. Monate (bei Variante 30+6). Es kann jedoch immer nur ein Elternteil gleichzeitig KBG beziehen!
DER VERGLEICH
a) Eink. 12+2 ergibt 2 Monate Wochengeld + 10 Monate 80% vom WG
b) Pauschal 12+2 ergibt 2 Monate Wochengeld + 10 Monate 1000€
c) Pauschal 15+3 ergibt 2 Monate Wochengeld + 13 Monate 800€
d) Pauschal 20+4 ergibt 2 Monate Wochengeld + 18 Monate 624€
e) Pauschal 30+6 ergibt 2 Monate Wochengeld + 28 Monate 435€
Will ich also ca. 20-24 Monate zu Hause bleiben und kann mich beim Partner mitversichern, ist meistens die einkommensabhängige Variante am günstigsten.
Beispiel 1:
WENN ich vorher mindestens 1300€ netto verdient habe:
Dadurch erhalte ich 1.190€ als eink. Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt...
+ 2 Monate (genauer gesagt nur 8 Wochen) erhalte ich 1.487€ als Wochengeld
+ 10 Monate 80% vom Wochengeld = 1.190€
Summe: 11.900€
In der Summe erhalte ich dann etwas mehr als bei Variante 20+4 (=11.232€)und kann mir für später etwas zurücklegen.
Vorteil: Ab dem 13. Lebensmonat kann man ohne Zuverdienstgrenzen jederzeit arbeiten gehen!
Beispiel 2:
Hat man vorher nur 1200€ netto verdient:
Variante 20+4 (Zuverdienst 16.200€ jährlich)
- Zuerst Wochengeld 8 Wochen nach der Geburt (ca. 1370€ mtl) = 2 Monate
- Danach KBG 18 Monate 624€
Summe: 13.972€
Variante einkommensabhängig (Zuverdienst 6400€ jährlich)
- Zuerst Wochengeld 8 Wochen nach der Geburt (ca. 1370€ mtl) = 2 Monate
- Danach 80% vom Wochengeld: 10 Monate 1.096€
Summe: 13.700€
Habe ich vor der Schwangerschaft weniger verdient oder war in Karenz, ist die längste Variante mit 30 Monaten finanziell die beste Lösung!
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