@Shadowlinchen also wochengeld wird bei mir eine Mischberechnung durchgeführt, soweit ich verstanden habe:
(Nettogehalt vom 2.3.-26.3.2017:25 Kalendertage)+17% für Sonderzahlungen
+
80% von etwas über 2 Monate eakbg
:
Kalendertage von 3 Monaten
Weil sie eben bei mir keine 3 Nettomonatsgehälter haben UND wäre ich nahtlos übergegangen vom eakbg Bezug in den Muschu hätte ich 80% vom eakbg als Wochengeld bekommen. Würde ich in den 25 Kalendertagen nicht arbeiten, würde ich gar kein Wochengeld bekommen. Da ich aber arbeite, habe ich Anspruch darauf und sie müssen für die Berechnung das eakbg heranziehen. Das wurde mir von 2 Beraterinnen am Telefon an 2 verschiedenen Tagen an denen ich angerufen habe versichert und nochmals rückgefragt beim Abteilungsleiter - also dem schenke ich schon Glauben.
Also Wochengeld erhalte ich definitiv.
Was das eakbg betrifft:
Es müssen 182 Tage kranken- und pensionspflichtige Einkommens"tage" vor Eintritt des Versicherungsfalles sein.
Bsp 1: nahtloser Übergang vom eakbg zum Wochengeld:
Ja, es besteht Anspruch auf Wochengeld iHv 80% des eakbg und dann auch wieder eakbg in der Höhe des vorherigen kbg, weil kbg als kranken- und pensionspflichtige Beiträge gezählt werden.
Wie es aber bei mir konkret ausschaut wg 3 Wo arbeiten, wird spannend.
1. Auskunft der gkk: ja, kann ich wieder wählen (vor 2 Wo)
2. Auskunft: sie können es mir erst im Feb sagen, weil sie noch keine Schulung hatten (gestern)
unterschiedliche wirkstoffe, alle unter der schmerzmittelstufe 1 der who (world health organisation).
man kann von keinem sagen, dass es besser/schlechter wirkt, kommt auf den menschen und dessen organismus und stoffwechsel an.
und soweit ich weiß, gibts von allen saft und zäpfchen. da aber tristan gerne erbricht bei impfungen, gebe ich normalerweise lieber zäpfchen. alle schmerzmittel sind üblicherweise rezeptpflichtig, aber wie wir wissen, drückt die apotheke gerne mal ein auge zu.
es wird das eakbg und meine 3 wo vom entgelt zur berechnung des wochengeldes herangezogen.
edit: vergessen zu fragen, aber wird wohl so sein, dass sie vom eakbg nur 80% (hab ich irgendwo gelesen, weiß aber nicht, ob ich mich irre) rechnen, dh es ist sinnvoll, wenn ich in den 3 wo so viel wie möglich verdiene.
neue überlegung: regelmäßige überstunden und regelmäßige prämien zählen ja zum nettoeinkommen und werden deshalb berücksichtigt. aber bei einer anstellung von 3 wo ist ja nichts regelmäßiges dran. dh wir können nur das bruttoeinkommen so festlegen, dass ich nicht all zu große einbußen hab beim wochengeld. oder hat sonst noch jemand einen tipp?
. hab ich das jetzt richtig gelesen - ich hab keinen wochengeldanspruch?
mein bezug vom eakbg endet am 1.3.2017.
am 27.3.2017 gehe ich wieder in den mutterschutz.
ich hätte in der zeit dazwischen eine karenzverlängerung beantragt.
dh am besten ist, ich vereinbare am potentiellen letzten tag vor dem muschu urlaub, damit ich wochengeldanspruch habe?
edit: gerade mit der gkk gesprochen
ja, es ist wirklich so. und nein, es bringt nichts, wenn ich nur ein pasr tage urlaub konsumiere. je länger ich arbeite in den 3 wo desto höher das wochengeld.
ich hab letztes jahr auch via amazon an das wichtelkind geschickt und nicht verpackt @Marcel2013 war glaub ich mein wichtelkind. und? hat es gestört?! glaub ich nicht.
meines kam vor nikolaus an und ich hab der mama geschrieben, dass sie selbst entscheiden soll, wann sie was ihrem kind gibt. an weihnachten werden die kleinen kinder mit geschenken überhäuft und/oder sind kognitiv noch nicht so weit gewisse spiele zu bespielen. ich würde es immer wieder so machen!