AZ schützt zu ca 70 % vor Infektion, Biontech zu über 90 %. Also das ist schon eine kräftige Verringerung. Und die die noch pos testen nach der Impfung haben eine durchschnittliche CT von 28. Das ist sehr hoch, ab 30 gilt man als nicht mehr ansteckend. Dh sie sind selbst wenn positiv nurmehr sehr schwach infektiös
Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, stark reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist. (...)
Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.
@Dani2511
Da die meisten Schwangeren mittlerweile zur Impfung überredet werden und es ja medial immer sofort ausgeschlachtet wird wenn ein Ungeimpfter auf der Intensiv liegt, vermute ich jetzt mal stark, dass sie geimpft war.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin darf die 3-G-Daten zur Ausübung seines Kontrollrechtes erfragen. Die 3. COVID-19-Maßnahmenverordung wie auch das COVID-19 Maßnahmengesetz sehen jedoch keine Bestimmung vor, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin das Sammeln und Speichern der im Rahmen der Kontrolle der 3-G-Regelung erhobenen persönlichen Daten erlauben.
Die getroffene Maßnahme selbst (z.B. Durchführung der stichprobenartigen Kontrolle) kann zum Zwecke des Nachweises dokumentiert werden.
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