wir sind auch nicht verheiratet. Ich bin derzeit mit unserem gemeinsamen Kind in Karenz.
Seit ein paar Monaten haben wir ein extra Konto (sobald wir es beide gemeinsam auf die Bank schaffen, ein Gemeinschaftskonto) auf welches wir beide einzahlen (er ca 2/3 seines Gehalts, ich das KBG, ihm bleibt ca 1/3 Gehalt und mir mein Gehalt das ich nebenbei geringfügig dazu verdiene) und von dem auch alle fixen Ausgaben abgebucht werden.
Zusätzlich kommt auf dieses Konto die FBH für beide Kinder und der Unterhalt den ich für meinen ersten Sohn bekomme.
Mit dem Geld das auf dieses Konto kommt zahle ich alles was wir so im Monat an Lebensmitteln, Hygiene Artikel brauchen. Alles für beide Kinder und den Sprit vom Auto.
Auch sparen wir über dieses Konto, falls mal der Geschirrspüler etc kaputt geht.
Alles was wir privat haben möchten, nehmen wir von dem Rest der auf den eigenen Konten ist.
Für uns ist dies die praktischte Lösung.
Bin wie alle anderen auch der Meinung, dass man bei unterschiedlich hohen Gehältern immer einen Prozentsatz nehmen sollte. Davor vllt mal schauen was man im Monat ca an Ausgaben hat damit dann auch genug da ist
Da ich am Wochenende noch ein letztes Mal lernen muss und das Baby krank ist nur schnelle Küche.
Heute haben wir Kebab geholt und morgen mache ich Eiernudeln mit Salat
Heute mal wieder den Foodpoint einen Besuch abgestattet.
Alles zusammen 5,50€
3 Gurken, 3 Paprika, 1 Packung Mehl, 1 Sackerl Nudeln, 1 Tonic, 1Eistee, 1 Packung Tortilla Chips, 1 Packung Paprika Chips
Ich war bei meinem ersten Sohn auch Alleinerziehend. Aus diesem Grund war ich nur 1 1/2 Jahre daheim. (Damals gab es noch die anderen Varianten von KBG)
Wie viele schon gesagt haben, ich würde schauen, dass ich Mindestsicherung bekomme. Dann kannst du dich auch von des GIS befreien lassen, Rezeptgebühr Befreiung müsste es dann auch geben.
Es ist toll, dass du 2 Jahre daheim bleiben willst, aber manchmal geht es leider nicht
Bezüglich Bildungskarenz musst du halt beachten, dass diese spätestens am Tag nach dem Ende deiner Karenz beginnt und dein Arbeitgeber muss zustimmen.