@betti555 lass es dir am besten bei der AK ausrechnen. Das mit der Zuverdienstgrenze ist ziemlich kompliziert zu rechnen. Wenn du drüber bist müsstest du das KBG von diesen Monaten zurück zahlen, bzw einen Teil wenn du nicht viel drüber bist. Aber wie gesagt, falls du das neue Pauschale Modell hast kannst du auch die Dauer kürzen und bekommst dafür dann etwas mehr monatlich. Muss aber früh genug beantragt werden.
@Kaffeelöffel natürlich kann man arbeiten und KBG beziehen, wofür wäre denn sonst die Zuverdienstgrenze? @Julia1 ich weiß nicht ob du eaKBG planst, dort ist die Zuverdienstgrenze nämlich geringer. Also am besten von der AK durchrechnen lassen, das ist ja eher kompliziert (nicht brutto, nicht netto sondern was eigenes, angefangene Monate zählen nicht usw)
@Nasty hast du dir den Link von Stiftung Warentest angesehen? Ich meinte gar nicht die Entwicklungsverzögerungen, da müssen sie sicher länger drinnen sitzen. Verboten in Kanada ist es wegen der Unfallgefahr. Mein Bruder ist damit tatsächlich die Treppe runtergefallen aber reicht ja schon Kippen, Tischkante usw.
Hatte auch ein sehr anhängliches Baby. Er war viel in Trage und Ring Sling, als er mobil wurde wurde es besser und er ist mir selbst nach der würd im Geh frei auch bis zur Kloschüssel mitfahren
@plainin wenn du Anspruch auf ETZ hast (über 3 Jahre im Betrieb und über 20 Mitarbeiter) dann muss der Betrieb deinen vorgeschlagenen Zeiten zustimmen und du hast Kündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag. Dafür musst du mind. 12 Stunden arbeiten und mind. 20% reduzieren.
Also selbst falls dein AG einer Teilzeit nach deinen Wünschen eh zustimmt würd ich ETZ empfehlen wegen dem Kündigungsschutz.
Es lohnt sich Anspruch auf Elternteilzeit haben, dazu muss man 3 Jahre in der Firma sein (wobei die Karenz dazuzählt). Also wenn die Firma über 20 MA hat.
Ich bin schon länger dabei und fand es gut mir schon was erarbeitet zu haben, das hat den Wiedereinstieg sehr erleichtert und ich hatte sehr viel Entgegenkommen der Firma während der Schwangerschaft und danach.