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  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #37

    @Morgana bei mir half auch Ingwer ein bissl, am liebsten als Ginger Ale. Gegessen hab ich wochenlang Reiswaffeln, Salzstangerl und Vollkornkekse. FA hat mir Vitamin B6 verschrieben, ansonsten nur Folsäure weil Femibion etc die Übelkeit anscheinend verschlimmern. Auf jeden Fall genug trinken, Flüssigkeitsmangel macht es dann so richtig schlimm. Seabands könntest du auch probieren.
    Morgana
  • Von Karenz in Frühkarenz?

    Wie die anderen sagen, d.h. für sie dass sie nicht arbeiten dürfte auch wenn sie jetzt wieder anfangen wollte und sie bekommt dafür Wochengeld (falls sie direkt vom KBG Bezug in den vorzeitigen Mutterschutz gewechselt hat)
    Nastyclaudia86
  • Fleischbrei für Baby

    @Nasty vom Gesundheitsministerium heißt es ab der 17. Woche kann begonnen werden WENN die Reifezeichen erfüllt sind. Und manche nehmen das halt als fixen Zeitpunkt. Außerdem wenn man googelt findet man genug die eben ab dem 4. Monat beginnen.
    NastyriczStieglitzTalia56fanny85doppeljackpot_83
  • Spielsachen für den 1. Geburtstag

    Pukylino nimmt er immer noch nicht mit 14 Monaten, das Puky Wutsch wär ihm sicher erst recht zu groß. Der Lauflernwagen war Arbeit für uns weil er sich damit mehr kutschieren lassen wollte :s bei uns standen Musikinstrumente damals hoch im Kurs deshalb gab es ein Holzxylophon.
    puppenküche hat er bald darauf bekommen und die fand ich gut weil er sich auch mal selbst beschäftigt hat mit Kastl auf und zu, rausräumen, Herdplatten einschalten.
    Nicole_Leonding
  • Karenz und Frühkarenz

    @delphia680 dann bekommt man die Höhe vom KBG weiter.
    Allgemein bekommt man Wochengeld in der Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate, wenn man in den 3 Monaten keinen oder nur teilweise Bezug hatte (Lohn, KBG, AMS) dann sinkt der Schnitt. Vor 03/17 gab es zumindest beim eaKBG eine andere Regelung.
    @Randi was wäre denn ohne Frühkarenz dein Plan gewesen? Und zumindest kannst du KBG ab Geburt beziehen, also den niedrigen Satz hast du "nur" bis dahin.
    delphia680
  • Neu hier, stell dich vor! #4 🙋

    @sck_91 @wunsch_fee bitte nicht den Admin markieren sondern Melden drücken. Sonst lesen den Quargel ja noch mehr weil die Threada immer nach oben rutschen. Sorry ich weiß das machen auch andere, wollte es nur mal wieder erwähnen.
    delphia680susewölfin
  • Brauche Hilfe bei Namenswahl-Mädchen

    Noch ein paar klassische Namen die auch bei kleinen Kindern wieder gehört habe:
    Rosa, Rosalie, Mathilda, Frieda, Caroline, Alexandra, Marlies, Josefine/a
    hendlpo90
  • 1. Steuerausgleich nach Karenz

    @Nasty bei einem Steuerausgleich muss man nie nachzahlen also immer machen! Außer du hast 2 AG aber dann ist es eh Pflicht.
    Und gerade wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat zahlt es sich aus weil man ja pro Monat so viel Steuern zahlt als ob man das ganze Jahr arbeitet.
    Es könnte nur sein dass sie Teilzeit ist und sehr wenig verdient und deshalb keine Steuern gezahlt hat
    Nasty
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #37

    @wölfin ja eigentlich schon aber irgendwie machen es trotzdem viele also wird es wohl nicht kontrolliert bzw kann man es umgehen wenn einer unbezahlten Urlaub statt Karenz nimmt. Ich denke da geht es auch mehr darum dass einfach nicht beide in Karenz sein dürfen und nicht um den Bezug des KBG. Das KBG kriegen ja auch Studenten, Selbstständige usw. Bzw. Deren Partner.
    Hier steht es z. B. bezogen auf die arbeitsrechtliche Karenz : https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590007.html

    Ihre Arbeitgeberin/ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Bestätigung über den Beginn und die Dauer der Karenz ausstellen. Die Bestätigung dient dem Nachweis, dass der andere Elternteil zur selben Zeit keine Karenz in Anspruch nimmt.
    wölfin
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #37

    @wölfin @nzmal ja man darf kein Geld vom AMS beziehen (also auch keine Bildungskarenz!) und kein Krankengeld (also zu langer Krankenstand) aber normale Karenz zählt als Dienstverhältnis. Zitat:
    "Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
    a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz nach dem MSchG/VKG (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist."
    wölfin

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