@Rinoa das kommt drauf an...
normalerweise wird der Prozentsatz vom durchschnittlichen monatlichen einkommen (inkl. sonderzahlungen, überstunden etc.) ausgerechnet... nur wenn diese monatliche summe den festgelegten regelbedarfssatz (je nach alter des kindes) unterschreitet, kann es sein, dass auch anderweitiges vermögen herangezogen wird. dies wird aber im einzelfall entschieden.
bei weiteren fragen einfach pn.