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  • Sich ständig ärgern in der Schwangerschaft?

    @betuel20 ich hätte jetzt auch nichts negatives zu berichten aufgrund von ärgern.. ich hab bis zum mutterschutz meinen job mit 20 7-8 jährigen ausgeübt und da ist ärgern an der tagesordnung :D dem baby hats nicht geschadet, es hat aber an meinen nerven gezerrt und irgendwann empfand ich mich als unausstehend weil ich mich über jeden blödsinn geärgert hab und es letztendlich mir kraft geraubt hat :D
    betuel20
  • SS-APP

    hab auch schwangerschaft+ sehr informativ und man kann selber auch viel machen :)
    ma85
  • Missachtung Mutterschutzgesetz?

    nein hat es nicht, du musst nur beachten, dass der arbeitgeber 4 1/2 wochen vom gesamtkrankenstand bezahlt, danach teilt sich der arbeitgeber dein gehalt mit der krankenkasse, sprich du bekommst nen teil krankwngeld von der gkk und den restlichen teil vom arbeitgeber.. nach den 6 wochen zahlt nur noch die krankenkasse dein krankengeld, die machen das aber automatisch du musst da nichts beantragen

    mir taten auch die kollegen leid, teilweise bin ich auch auf unverständnis gestoßen weil man meinte ich "übertreibe" und ich seie zu übervorsichtig.. hab sie dann mal ehrlich gefragt wer denn für wen anderen entscheiden kann, dass er übertreibt? und wenn man nicht in der schwangerschaft "übervorsichtig" ist, wann denn dann? nachdem war eigentlich auch wieder ruhe :)
    vertikalballerina
  • Missachtung Mutterschutzgesetz?

    ich sage dir das was mir die hebamme im krankenhaus gesagt hat, es wird dir niemand danken wenn du dich für die arbeit opferst.. ich bin fast bis zum letzten tag vor mutterschutz in den 3. stock gestiegen bis zu 30 mal am tag.. wenn ich konnte ging ich arbeiten, wenns absolut unmöglich war, habe ich mich krank gemeldet.. denk an dich und dein kind :)
    riczvertikalballerinaIsus
  • Missachtung Mutterschutzgesetz?

    vlt kommts auf den bereich an, in dem
    man arbeitet? bei mir sah der so aus
    vertikalballerina
  • Missachtung Mutterschutzgesetz?

    @vertikalballerina im prinzip ist es so, dass dein arbeitgeber, sobald du die schwangerschaftsbestätigung abgegeben hast, diese ans arbeitsinspektoriat schickt. im endeffekt kann das arbeitsinspektoriat stichartig proben machen, also selbst wenn du dich ans AS wendest, bleibt deine meldung anonym und wenn sie kommen auch als "stichprobe" kommen. im laufe der schwangerschaft bekommst du (bzw dein arbeitgeber) auch einen wisch vom AS der sich mutterschutzevaluierung nennt, und da musst du sowieso wahrheitsgemäß angeben ob bestimmte sachen zutreffen oder nicht.
    itchify

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