Klar klingt es im ersten Moment nach: Juheee, AN werden flexibler in ihrer Arbeitszeitgestaltung.
Die 38,5 bzw. 40 Stunden Woche bleibt, das steht fest - mit möglicher "flexibler" Erhöhung auf 60 Stunden.
So, was wird wohl über kurz oder lang aber wirklich passieren - und das zu Ungunsten des AN?
Arbeitgeber: So, Leute. Wir haben eine gute Zeit, ihr müsst nun täglich für einen gewissen Zeitraum mehr/länger arbeiten. Danach ist der große Auftrag durch und ihr bekommt dafür Zeitausgleich.
Arbeitnehmer A: Ok
Arbeitnehmer B: Ok
Arbeitnehmer X: Nein, das möchte/kann ich nicht (Mutter findet niemanden, der auf's Kind aufpasst etc.)
Arbeitgeber: Tja, dann muss ich wohl einen "flexibleren" Arbeitnehmer anstelle Arbeitnehmer X einstellen.
@Kaffeelöffel verstehe ich nicht: "Es könnte jede kommen" ... äh ja, und aller spätestens ein paar Wochen später zeigt sich ja, ob eine Schwangerschaft vorliegt oder nicht. Was für Vorteile erhofft sich denn eine Schwindlerin in diesem Falle (in eben diesem begrenzten Zeitraum von vermutlich 2-3 Wochen)? Dann wird sie halt 2 Wochen später gekündigt, sobald herauskommt, dass keine Schwangerschaft vorliegt (weil kein ärztlicher Nachweis erbracht wird).
Das was @maxi sagt stimmt zu 100%. Grundsätzlich bist du verpflichtet, es sofort nach Kenntnisnahme zu melden. Wird in der Praxis so allerdings kaum gehandhabt. Die meisten warten wohl die ärztliche Bestätigung oder teilweise sogar die magischen 12 Wochen ab. Konsequenten hat das keine, solange man nichts Gefährliches arbeitet, Überstunden schieben muss, etc.
"Wenn du erst so Kurz beschäftigt bist, dann wirst du jetzt noch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben und Weihnachtsgeld gibt's ja jetzt noch nicht."
Klar gibt's jetzt noch kein volles Weihnachtsgeld, anteilig besteht aber immer der Anspruch! Egal ob jetzt Sommer oder Winter ist...