@Finey gilt das auch, wenn ich im September die Bildungskarenz beginne? (8.9.)
Schon, oder? ☺️
Ich bin mir nebenbei nicht sicher, ob man die ECTS Anzahl nicht sogar runtersetzen kann/könnte, wenn man Verpflichtungen mit den Kind hat bzw. das Kind noch nicht in Betreuung ist. Da ich aber ohnehin mehr ECTS mache, war das bei mir nie Thema.
Soweit ich weiß muss die Fortbildung laufen sobald du das Weiterbildungsgeld beziehst. Ein Fortbildung kann früher beginnen, aber darf nicht später anfangen. Ich würde schätzen, dass du bereits ab dem Sommersemester inskribiert sein musst, aber würde auf jeden Fall beim AMS nachfragen. Du musst aber deswegen nicht mehr ECTS machen. Es sind insgesamt 16 ECTS!