@daarma puh dazu finde ich nichts
Ich weiß dass wir das mal bei einem pv Kongress besprochen hat
Weil es heißt:
Arbeitnehmer in Elternteilzeit können nämlich grundsätzlich nicht dazu gezwungen werden, Überstunden zu leisten, da dies dem Zweck der Elternteilzeit - nämlich die Betreuung des Kindes - widersprechen würde
Und das man daher leiten kann dass wenn man regelmäßig Mehrarbeit leistet der Schutz wegfällt da die Betreuung vom Kind doch nicht notwendig ist