hab zwar schon ein foto - aber es ist noch nicht vollständig. da fehlt der bär mit "kuhglockengeräusch" (liegt im bad) und ein cars auto mit licht und sound.
reinwandern wird nur selbstgemachte kleidung.
find ich auch!
wenn schon die wochengeldzahlung nicht länger ist bei frühchen, wäre ich für eine zusätzliche zahlung bei solchen geburten... von mir aus auch getaktet in 5 Wochen-Intervallen, oder wie man es bezeichnen möchte.
Sprich ab der vollendeten 24. SSW gelten sie als "überlebensfähig".
25.-30. SSW Betrag x
30.-35. SSW Betrag x
Ich trau mich jetzt mal so salopp sagen, dass bei späten frühchen die ab der 36.SSW geboren werden nicht so starke entwicklungsverzögerungen auftreten, als bei frühchen in der 25. SSW. Aber vll wäre es da zu überlegen etwaige zusätzliche muki pass kontrollen bei frühchen einzuführen, die mit den sonderzahlungen einhergehen, wie es bei den jetzigen untersuchungen ist. sprich: mach diese untersuchung und wenn handlungsbedarf entsteht zahlt die kasse diese kosten + eine sonderzahlung.
aber dazu wirds wohl kaum kommen... an sowas denkt frau karmasin ja nicht
ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine individuelle einzelfallentscheidung ist/war. das ist ganz genau geregelt.
tristan ist 10 tage vor et gekommen und diese 10 tage wurden beim ks-wochengeldbezug drangehängt.
ich war selbst nie in dieser situation, glaube aber, dass du es sogar angeben MUSST, da es ja auch wesentlich ist für die "vermittlung". einem potentiellen AG kannst zwar im bewerbungsgespräch ohne konsequenzen anlügen, aber das gilt nicht fürs AMS.
es ist nur wichtig, dass du eine bestätigung hast der großeltern, dass diese für die betreuung sorgen würden im falle einer maßnahme bzw jobantritt.
ich glaub die kriterien sind:
a) arbeitsfähigkeit (nicht krank sein)
b) arbeitswillig (ohne kinderbetreuung bist du nicht arbeitswillig)
c) ich glaub anwerterzeit erfüllt (sprich zuvor mind 6 mo gearbeitet haben)
(nagel mich aber jetzt bitte nicht fest - das steht irgendwo in meinen uni unterlagen)
@isabella79 natürlich muss sie sich arbeitslos melden. würde sie nicht schwanger sein, würde sie sich ja auch arbeitslos melden, also warum sollen ihr nachteile entstehen, weil sie ein kind erwartet? das wäre diskriminierung! und ja, ihr steht alg zu wenn sie die alg kriterien erfüllt. wenn du zb weiterbildungsgeld beziehen würdest und dann schwanger wirst, steht es dir ja auch zu.
wenn sie gesetzlichen anspruch darauf hat, dann soll sie auch diese leistung erhalten. wo würden wir denn da hin kommen, wenn andere darüber individuell entscheiden, was einem zusteht und was nicht.
Das klingt entzückend! @Kate_87 Tristan hat gestern zum 1. Geb eine Haba Puppe bekommen (natürlich mit rotem
Jackerl und Schuhe). Sie heißt Mimi und wird ÜBERALL mit hin geschleift
paket kam heute mittag an. hätte mir das hier rausgenommen - habe nur keinen blassen schimmer, gegen was ich tauschen soll. hab nämlich beides nicht daheim, drum hab ichs rausgenommen.
ich hätte noch ein paar größere jersey stücke? ansonsten nähzubehör wie leder-nadeln, die ich nicht brauche?
danke @lilsheep für den sparschäler mein mann hat sich gefreut! unserer von ikea zerlegt sich auch schon. spricht für einen fleißigen gemüse/obst verbrauch.