Immer Ärger mit willhaben, ebay, shpock und co #2

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Kommentare

  • @pinkstrawberry Nur via Paylivery. Aber solange du nur privat (von dir privat genutztes, ohne Gewinnabsicht) verkaufst hast du nichts zu befürchten. Die Meldung ans Finanzamt dient nur der Information.
  • Die beim Finanzamt meinte wenn ich über € 730 komme, muss/müsste ich es melden da es als zusätzliches Einkommen gilt. Wenn ich aber am Flohmarkt stehe, kräht kein Hahn danach 🤷🏼‍♀️ Prüft das Finanzamt jetzt, ob es auch wirklich nur die Sachen meiner Kinder sind die ich verkaufe? 🙃
  • LisaLisa schrieb: »
    bin selber schuld und muss es behalten oder auf meine Kosten zurückschicken (Versand kostet mehr als der Warenwert).
    Vinted meint das mit der Übernahme der Versandkosten steht in den AGB…
    also kann man jetzt einfach kaputte Sachen verkaufen ohne Konsequenz?!

    Ist das neu, dass man die Versandkosten übernehmen muss? Ich habe schon öfter etwas reklamiert und einfach ein Etikett bekommen zum Download, bezahlt habe ich aber nie etwas!
  • @Glorili @LisaLisa Ich habe bei Vinted erst 1x reklamiert und musste auch nichts für die Rücksendung bezahlen. 🤔
  • @Glorili Und @Papaya es war aus Frankreich. Da ist ja der Versand beim Kauf auch nicht kostenlos und somit das Versandetikett zum Zurückschicken auch nicht.
    Wirklich sehr ärgerlich, auch wenns bur um ein paar Euro geht 🙈
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