Immer Ärger mit willhaben, ebay, shpock und co #2

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Kommentare

  • @pinkstrawberry Nur via Paylivery. Aber solange du nur privat (von dir privat genutztes, ohne Gewinnabsicht) verkaufst hast du nichts zu befürchten. Die Meldung ans Finanzamt dient nur der Information.
    kathi0814
  • Die beim Finanzamt meinte wenn ich über € 730 komme, muss/müsste ich es melden da es als zusätzliches Einkommen gilt. Wenn ich aber am Flohmarkt stehe, kräht kein Hahn danach 🤷🏼‍♀️ Prüft das Finanzamt jetzt, ob es auch wirklich nur die Sachen meiner Kinder sind die ich verkaufe? 🙃
  • LisaLisa schrieb: »
    bin selber schuld und muss es behalten oder auf meine Kosten zurückschicken (Versand kostet mehr als der Warenwert).
    Vinted meint das mit der Übernahme der Versandkosten steht in den AGB…
    also kann man jetzt einfach kaputte Sachen verkaufen ohne Konsequenz?!

    Ist das neu, dass man die Versandkosten übernehmen muss? Ich habe schon öfter etwas reklamiert und einfach ein Etikett bekommen zum Download, bezahlt habe ich aber nie etwas!
    sarina
  • @Glorili @LisaLisa Ich habe bei Vinted erst 1x reklamiert und musste auch nichts für die Rücksendung bezahlen. 🤔
  • @Glorili Und @Papaya es war aus Frankreich. Da ist ja der Versand beim Kauf auch nicht kostenlos und somit das Versandetikett zum Zurückschicken auch nicht.
    Wirklich sehr ärgerlich, auch wenns bur um ein paar Euro geht 🙈
  • anianomanianom

    2,482

    bearbeitet 22. Januar, 15:25
    @pinkstrawberry Das ist eine falsche Auskunft. Es gibt einen gewissen Betrag, den du sogar als Gewinn pro Jahr steuerfrei erzielen dürftest (ich meinte, es waren 400€, kann sich aber auch geändert haben).

    Aber solange du deine privaten Sachen ohne Gewinn verkaufst (was ja im Normalfall so ist bei gebrauchten Artikeln), ist das dem Finanzamt wurscht. Sie prüfen eben nur ab einer gewissen Umsatzsumme oder Anzahl an Transaktionen, ob du gewerblich handelst oder nicht.

    ———

    Hier ein Auszug aus Willhaben.

    Private Verkäufer:innen können als gewerblich eingestuft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind Graubereiche, die von Finanzämtern und Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden können. In der Regel gilt jemand als gewerbliche:r Anbieter:in

    Wenn jemand wiederholt bzw. regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft.
    (z.B. gewinnbringender Verkauf von vielen gleichartigen Dingen, Neuware oder selbst hergestellte Artikel)
    Wenn jemand ein Produkt gezielt kauft und dieses innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht weiterverkauft (z.B. Schmuck, Silber-Besteck).
    Vielleicht können folgende Beispiele helfen, um die eigene Steuerehrlichkeit einschätzen zu können:

    Eine Person, welche die zu klein gewordenen Kleidungsstücke des Nachwuchs einzeln über willhaben PayLivery verkauft, wird leicht auf 30 Transaktionen im Kalenderjahr kommen. In der Regel sollten in diesem Fall keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da dies keine gewerblichen Verkäufe darstellen.
    Eine Person, die Kinderkleidung näht und diese mittels willhaben PayLivery regelmäßig verkauft, um sich ein kleines Nebeneinkommen zu verschaffen, wird höchstwahrscheinlich eher als Gewerbe anzusehen sein.
    Eine Person, die neben ein paar Kleinigkeiten auch ihren gebrauchten High-End Gaming-PC per willhaben PayLivery verkauft, wird womöglich auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. In der Regel sollten hier keine steuerlichen Verpflichtungen anfallen, da hier weder gewinnbringend noch regelmäßig verkauft wurde.
    Eine Person, die regelmäßig Smartphones und andere Technik über willhaben PayLivery verkauft, wird bestimmt auch die 2.000 EUR Schwelle erreichen. Nachdem es für Privatpersonen eher unüblich ist, regelmäßig mehrere Smartphones zu verkaufen, ist es vorstellbar, dass dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird.
    Die angeführten Beispiele sollen eine erste grobe Hilfestellung geben und können eine Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Die Beurteilung, ob eine Verkaufstätigkeit über PayLivery zu steuerpflichtigen Einkünften führt, hat im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen. Seitens willhaben wird für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernommen.
    wölfinpinkstrawberrykathi0814
  • @anianom Ich glaub das stimmt schon, das hat man mir auch gesagt mit den 730€. Das ist der Betrag den man auch wem in Rechnung stellen dürfte ohne ein Gewerbe zu haben z Bsp.
  • anianomanianom

    2,482

    bearbeitet 22. Januar, 16:05
    @winnie Wie gesagt gilt das nur für jemanden, der gewerblich handelt (etwas mit der Absicht kauft, um es weiterzuverkaufen, Sachen zum Zwecke des Weiterverkaufs herstellt, Spekulationsgeschäfte - wobei auch hier nach einem Jahr Besitz wieder anderes gilt usw.). Was man nicht tut, wenn man ohne Gewinnabsicht Privatgegenstände nach Gebrauch weiter verkauft.

    ————

    von der Lohnsteuerhilfe Bayern und erklärt: "Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will." Hier haben Privatverkäufer steuerrechtlich nichts zu befürchten.
  • @LisaLisa Ok, bei mir war es innerhalb von Österreich. Ja, das ist ärgerlich- ich dachte dafür gibt es den Käuferschutz- dass das ohne Kost geht. Also gut zu wissen. 🙈🙉
    sarina
  • @Papaya Ja, ich dachte auch dass der käuferschutz dafür ist - wieder was gelernt 🙈
  • LisaLisa schrieb: »
    @Papaya Ja, ich dachte auch dass der käuferschutz dafür ist - wieder was gelernt 🙈

    Ahh danke!! Das wusste ich gar nicht! Bei mir war es auch aus Österreich! Dann kauf ich mal lieber nichts aus Frankreich 😅
  • @anianom Danke für deine ausführliche Info 😊

    Ich bin laut Willhaben knapp über € 730 mit 42 Transaktionen 😅 glaube aber nicht, dass da irgendwas kommt und die vom FA meinte auch eher nicht. Mal schauen 😬
  • @pinkstrawberry wenn du nur deine Sachen gebraucht verkaufst und damit vermutlich unter dem wiederbeschaffungswert .. bist du absolut uninterssant.

    Nur es gibt genug die über Willhaben auch professionell verkaufen .. und darum gehts dem finanzamt.. wenn du in einem jahr 2000 Euro hast, weil du. z.B. deine Fotografiesammlung verkaufst, ist das für das FA kein Fall.
    pinkstrawberry
  • Auf vinted sind nur mehr Spammer und Fakes unterwegs oder? 🫣
  • @MamaLama Hast du eine komische Anfrage bekommen?
    Nach der Registrierung und vor dem ersten Verkauf bekommt man diese "Fake-Anfragen", aber sobald man mal was verkauft hat sind die eigentlich weg?
    sarina
  • @MamaLama Wäre mir nicht aufgefallen und ich hab schon echt viel verkauft und gekauft, auch in neuester Zeit.
    winnie
  • @Papaya Hab schon zwei bekommen, frisch Account reaktiviert
  • Boah... Bei Vinted hat eine bei mir gefühlt aaaaalles mit Herz markiert, schau ich mir das Profil an, ist sie neu und aus dem Nachbarort - verkauft zwei Sets mit Gewand von 44-98.
    Ein paar Tage später schreibt sie mir, sie hat kein Auto aber Interesse. Ich meinte ja ich kann's ihr vorbei bringen (die Post ist zwei Ortschaften weiter, sie nur eine Ortschaft). Sagt sie ja und ob Montag Vormittag geht.
    Schreib ich ihr sie soll mir sagen was sie alles will. Meint sie, sie hat kein Geld, sie nimmt aber alles von 50-116.
    Ich sag ihr, sie bekommt es erst wenn sie zahlen kann, alles kostet ca 3000 Euro. Meint sie ob weniger geht, ob sie 120 Euro für alles bezahlen kann...

    Und dann noch so Diskussionen warum ich so viel verlange (bei 900 Stück sind das ca 3,33 pro Teil) , und ich soll ihr meine Nummer geben, usw
  • @Kathyxox das ist schon frech. Ich mein, ein bisschen handeln, ok. Aber bei 900 Stk kann ich mir nicht vorstellen, dass sie alles sofort braucht. Sie könnte ja schauen, was sie in den nächsten Monaten brauchen kann...
    Gerade Kleidung geben ja e viele gratis weiter, wenn's jemand im näheren Umkreis brauchen kann. Aber wahrscheinlich gefallen ihr deine Sachen besser und haben einen höheren wiederverkaufswert, wenn sie dann doch nicht alles braucht...
    melly210sulmtaler
  • Ich würd auch sagen, schlag ihr vor daß sie mal das kauft was sie in nächster Zeit braucht.
    sulmtaler
  • @Kathyxox Ich würd ihr auch vorschlagen, dass sie zuerst einmal das kauft, was sie demnächst braucht und sonst gleich blockieren/ignorieren.

    Wenn jemand ernsthaft vorschlägt für Sachen, die du um 3000 Euro verkaufen möchtest, 120 Euro zu bezahlen, dann wird da nix gescheites mehr rauskommen. Ist nur verschwendete Zeit!
  • @Kathixox Schräg. 🙈
  • Ja ..ich würd sowas auch lassen , man verschwendt echt nur zeit..
    Am ende kommt eh nix raus
    sulmtaler
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