keinen neuen Job wärend Karenzzeit?

MamaBixMamaBix

1,559

bearbeitet 19. 06. 2013, 08:50 in Karenz & Rechtliches
Würde gerne die Karenzzeit nutzen um den Job zu wechseln. Die Karenzvereinbarung mit der Firma würde noch bis Oktober laufen. Da sich das aber finanziell nicht ausgeht, möchte ich schon jetzt gerne wo anders neu anfangen zu arbeiten.
So jetzt hatte ich gestern ein Vorstellungsgespräch und da wurde mir gesagt, dass ich erst aus dem alten Dienstverhältnis entlassen sein müss, sprich kündigen, bevor ich wo anders anfangen kann. Begründung: solange eine Karenzvereinbarung besteht kann die alte Firma darauf Ansprüche erheben und mich nicht gehen lassen?!
Was meint ihr, kann das so stimmen?

Kommentare

  • ja das stimmt so meines Wissens!da eine karenz ja einem aufrechten DienstVerhältnis gleicht! mit Oktober sind dann die 2 Jahre um?!?

    vielleicht kannst eh jetzt schon kündigen nur die fristen musst halt einhalten.aber ob und wie es das beste ist weiß ich auch nicht!
  • wenn du in der neuen firma geringfügig abeitest dann nein wenn du teilzeit/vollzeit bist dann ja
  • @patz21 also darf ich geringfügig jederzeit in einer anderen Firma anfangen!?gilt da nicht so ein Konkurrenzverbot?! :/
  • also was ich weis, darf man in der Karenz ohne Probleme geringfügig wo anders arbeiten.
  • Na super :( eigentlich wollte ich erst kündigen, wenn ich definitiv eine Jobzusage habe. Weil beim heutigen Arbeitsmarkt weiß man ja nicht ob man was bekommt, und da ist's halt recht praktisch wenn man noch was auf Reserve hat :\">
    Jetzt müss ich halt wohl oder übel die Firma in meine Pläne einweihen.
  • also grundsätzlich - wegen nebenbei wo arbeiten kommt drauf an was in deinem Dienstvertrag steht - manche haben eine sehr ausgeprägte Klausel drin die jegliche zusätzliche arbeit verbietet solangs die Firma nicht genehmigt.

    und ja - du musst dein altes Dienstverhältnis kündigen, bzw deine Firma kommt dir möglicherweise auf einvernehmlich (also keine Einhaltung der Kündigungsfristen) entgegen, die haben ja eigentlich nix davon auf die zeit bis Oktober zu bestehen wenn du sowieso sagst du möchtest nicht zurück.
  • wenn du geringfügig arbeitest oder auf werkvertragsbasis gehts den arbeitsgrber nix sn nur halt wenn du im textilverkauf warst und wieder in den textilverkauf gehst das is natürlich nicht egal!
  • ja, außer in deinem Dienstvertrag steht was anders - am besten bei der AK prüfen lassen (Konkurrenzverbotsklausel etc...)

    1und1macht4 schrieb: »
    also darf ich geringfügig jederzeit in einer anderen Firma anfangen!?gilt da nicht so ein Konkurrenzverbot?! :/

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 19. 06. 2013, 10:38
    Sprich mit der AK:

    aber: wenn du keine Klauseln drin hast (dass dann irgendwas an die alte Firma "zahlen" musst;)

    was kann sonst passieren:

    du hast noch Kinderbetreuungsgeld - dann gilt diese Zuverdienstgrenze - KBG bleibt

    und wenn du vollversichert bist (Teilzeit oder Vollzeit, halt alles was über die Geringfügigkeit geht), dann läuft die arre Karenz beim alten Arbeitgeber früher aus, als erwartet - dh du hast dann keinen Kündigungsschutz bei der alten Firma mehr - aber das wäre dir jetzt doch dann eh schon egal

    angenommen, du fragst deinen alten DG NICHT um Zustimmung (für die neue "Nebenbeschäftigung" während der arre Karenz), dann musst auch nix zahlen (Kündigungsschutz fällt halt), außer du hast irgendwas irgendwann unterschrieben.....


    MamaBix schrieb:
    Würde gerne die Karenzzeit nutzen um den Job zu wechseln. Die Karenzvereinbarung mit der Firma würde noch bis Oktober laufen. Da sich das aber finanziell nicht ausgeht, möchte ich schon jetzt gerne wo anders neu anfangen zu arbeiten.
    So jetzt hatte ich gestern ein Vorstellungsgespräch und da wurde mir gesagt, dass ich erst aus dem alten Dienstverhältnis entlassen sein müss, sprich kündigen, bevor ich wo anders anfangen kann. Begründung: solange eine Karenzvereinbarung besteht kann die alte Firma darauf Ansprüche erheben und mich nicht gehen lassen?!
    Was meint ihr, kann das so stimmen?

  • Kündigen ist grundsätzlich nicht nötig - vielleicht hat der mögliche neue Arbeitgeber Angst, dass du dich wieder umorientierst....
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