Einkommensabhänbgiges KBG - Arbeiternehmerveranlagung

LiLu13LiLu13

606

bearbeitet 26. 08. 2013, 15:37 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich möchte die oben angegebenen KBG Variante nehmen und dazu benötigt man einen Steuerbescheid vom letzten Jahr. Dazu muss ich, soweit ich weiß, die Arbeiternehmerveranlagung machen....
Und da bin ich gerade dabei und habe es mir gerade online Vorberechnen lassen. Da kommt folgendes raus: "Die Berechnung ergibt eine Nachforderung (ohne Berücksichtigung von geleisteten Voraus- und Anzahlungen) von: 252,00" ´
Soll das heißen, dass ich dem Finanzamt € 252,- schulde? Das Wort Nachforderung beunruhigt mich etwas.....
Kennt sich jemand mit sowas aus???

Kommentare

  • ja, das heißt es...

    hast zur selben Zeit zwei Dienstverhältnisse gehabt?
    LiLu13 schrieb:
    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich möchte die oben angegebenen KBG Variante nehmen und dazu benötigt man einen Steuerbescheid vom letzten Jahr. Dazu muss ich, soweit ich weiß, die Arbeiternehmerveranlagung machen....
    Und da bin ich gerade dabei und habe es mir gerade online Vorberechnen lassen. Da kommt folgendes raus: "Die Berechnung ergibt eine Nachforderung (ohne Berücksichtigung von geleisteten Voraus- und Anzahlungen) von: 252,00" ´
    Soll das heißen, dass ich dem Finanzamt € 252,- schulde? Das Wort Nachforderung beunruhigt mich etwas.....
    Kennt sich jemand mit sowas aus???

  • Nein.... eigentlich nicht. Ich hatte im Jahr 2012 zwar 3 verschiedene Arbeitsgeber (immer dieselbe Firma aber andere Abteilungen, die jeweils unter einen andern Firmennamen liefen und somit immer alles geändert wurde) aber nie 2 Dienstverhältnisse zu selben Zeit. Denkst du, dass dies der Grund sein könnte @carry?
  • @Lilu13: eigentlich müsstet du wenn du 3 auszuzahlende Stellen vorzuweisen hast, noch Geld zurückbekommen!!
    Ich nehm mal an du hattest Sonderzahlungen dann auch nur anteilig oder?

    Hast du keinen Steuerberater unter deinen Bekannten? Der könnte dir da ganz schnell alles durchrechnen, dann bist du auf der sicheren Seite.

    lg
  • hmmmm...ja, leider muss ich mich mit den Steuern alleine herumschlagen ;)
    aber danke!
  • Eventuell hat sich aufgrund von Urlaub doch eine Überschneidung gegeben?? Dann grt man zwar nicht mehr arbeiten bei der einen Firma, ist aber noch wegen ausbezahlten Urlaub dort versichert und arbeitet schon wo anders und dann ergibt sich leider oft so eine Nachzahlung ... Schau dir mal deine an- und Abmeldungen bei den gkks an, zwecks Datum... Vielleicht kannst da was rauslesen !?
  • ah.... danke für den Tipp @claudsch1980. werde ich gleich checken!
  • @LiLu13
    ja, gleichzeitige Dienstverhältnisse sind meist der Grund

    bzw. im finanzonline gibt es doch die Lohnzetteln zum Ansehen bzw. auch die Arbeitgeber...

    schau dir da mal das Datum dieser Lohnzetteln an

  • Könnten 'Ersatzleistungen' der Grund sein? ich wurde zwar am 14.10 abgemeldet und dann am 15.10 in der neuen Abteilung angemeldet aber es wurden 'Ersatzleistungen' von der alten Abteilung bis zum 22.10. bezahlt. Wobei ich annehme, dass das der übrige Urlaub war.....
  • ja, das könnte sein, da hast zumindest eine Woche zwei DV...
    LiLu13 schrieb: »
    Könnten 'Ersatzleistungen' der Grund sein? ich wurde zwar am 14.10 abgemeldet und dann am 15.10 in der neuen Abteilung angemeldet aber es wurden 'Ersatzleistungen' von der alten Abteilung bis zum 22.10. bezahlt. Wobei ich annehme, dass das der übrige Urlaub war.....

  • Hab grad beim Finanzamt angerufen. Die meinten nur, die Nachzahlung kommt daher, dass ich 2 Dienstnehmer hatte.... super Anwort, naja.... muss ich jetzt wohl nachzahlen wenn ich das Einkommenabhängige KBG beantragen will.

    Danke für eure Hilfe, Mädls!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 27. 08. 2013, 13:46
    @LiLu13
    wenn, weil 2 DG gleichzeitig:..., zwei oder mehrere hintereinander ist ok.

    sonst: zur AK gehen, das Ganze ansehen lassen, ob das alles passt, ob du wirklich in einer Pflichtveranlagung drin bist (weil du ja 2 DG "gleichzeitig" gehabt hast, oder kann ja sein, dass die Lohnverrechnung einen Fehler gemacht hat.... )

    nicht wundern, wenn die GKK dann auch noch was nachfordert....
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