Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich möchte die oben angegebenen KBG Variante nehmen und dazu benötigt man einen Steuerbescheid vom letzten Jahr. Dazu muss ich, soweit ich weiß, die Arbeiternehmerveranlagung machen....
Und da bin ich gerade dabei und habe es mir gerade online Vorberechnen lassen. Da kommt folgendes raus: "Die Berechnung ergibt eine Nachforderung (ohne Berücksichtigung von geleisteten Voraus- und Anzahlungen) von: 252,00" ´
Soll das heißen, dass ich dem Finanzamt € 252,- schulde? Das Wort Nachforderung beunruhigt mich etwas.....
Kennt sich jemand mit sowas aus???
Kommentare
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hast zur selben Zeit zwei Dienstverhältnisse gehabt?
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Ich nehm mal an du hattest Sonderzahlungen dann auch nur anteilig oder?
Hast du keinen Steuerberater unter deinen Bekannten? Der könnte dir da ganz schnell alles durchrechnen, dann bist du auf der sicheren Seite.
lg
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aber danke!
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ja, gleichzeitige Dienstverhältnisse sind meist der Grund
bzw. im finanzonline gibt es doch die Lohnzetteln zum Ansehen bzw. auch die Arbeitgeber...
schau dir da mal das Datum dieser Lohnzetteln an
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Danke für eure Hilfe, Mädls!
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wenn, weil 2 DG gleichzeitig:..., zwei oder mehrere hintereinander ist ok.
sonst: zur AK gehen, das Ganze ansehen lassen, ob das alles passt, ob du wirklich in einer Pflichtveranlagung drin bist (weil du ja 2 DG "gleichzeitig" gehabt hast, oder kann ja sein, dass die Lohnverrechnung einen Fehler gemacht hat.... )
nicht wundern, wenn die GKK dann auch noch was nachfordert....