das ist ein antrag, welchen es bei gericht gibt! dienstag ist amtstag und dort werden solche anträge verfasst. wenn du dort hingehst gleich alle maßgeblichen unterlagen ( unterhaltsvereinbarung etc) mitnehmen.
@Nici2: geh auf Jugendamt oder auf den Amtstag vom Gericht und gib das zu Protokoll - dh. Antrag auf Herabsetzung - mit Angabe der Gründen
ev. kannst das auch schriftlich machen und dann den Behörden übermitteln.
Brauche es für meinen mann für seinen sohn und die ex frau. Er kann dienstag nämlich nie von der arbeit weg um zu gericht zu fahren deshalb wollen wir es schriftlich machen
Meine mj Tochter Marlene Engel, geb am 2.3.1986, hat nunmehr eine Lehre als Verkäuferin bei der Firma IWS begonnen. Sie erhält monatlich eine Lehrlingsentschädigung von etwa S 3.000,--.
Ich stelle daher den
A n t r a g,
meine monatliche Unterhaltsleistung für die mj Marlene Engel, geb am 2.3.1986, mit Wirkung ab 1.5.2001 auf einen Betrag von S _______ herabzusetzen.
Mein Einkommen beträgt mtl S _____ netto.
Ich bin bei der Firma Computer-Tech-GmbH als Programmierer beschäftigt. Die Minderjährige lebt im Haushalt ihrer Mutter und wird von dieser erzogen. Die Mutter bezieht die Familienbeihilfe und hat als Hausfrau kein eigenes Einkommen.
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Kommentare
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ev. kannst das auch schriftlich machen und dann den Behörden übermitteln.
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reinschreiben, dass der Unterhalt herabgesetzt werden soll und Begründung dazu, warum das so sein sollte....
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per PN
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An das Bezirksgericht ....
(Adresse)
Meine mj Tochter Marlene Engel, geb am 2.3.1986, hat nunmehr eine Lehre als Verkäuferin bei der Firma IWS begonnen. Sie erhält monatlich eine Lehrlingsentschädigung von etwa S 3.000,--.
Ich stelle daher den
A n t r a g,
meine monatliche Unterhaltsleistung für die mj Marlene Engel, geb am 2.3.1986, mit Wirkung ab 1.5.2001 auf einen Betrag von S _______ herabzusetzen.
Mein Einkommen beträgt mtl S _____ netto.
Ich bin bei der Firma Computer-Tech-GmbH als Programmierer beschäftigt. Die Minderjährige lebt im Haushalt ihrer Mutter und wird von dieser erzogen. Die Mutter bezieht die Familienbeihilfe und hat als Hausfrau kein eigenes Einkommen.
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