Zuverdienst während Karenz

Nici2Nici2

1,583

bearbeitet 10. 10. 2013, 21:07 in Karenz & Rechtliches
Kennt sich da wer aus... Wie viel darf ich dazu verdienen (habe Modell 20+4). Ist es besser Teilzeit oder Geringfügig bzw. Was ist da der Unterschied?

Und wisst ihr ob ich mir selbst etwas suchen kann wenn ich normalerweise über eine Leihfirma angestellt bin oder ob die mir etwas suchen müssen?

Hat man dann etwas nach zu zahlen oder steht mir ohne Probleme das ganze zuverdient Geld zu?

Danke schon mal für Antworten :)

Kommentare

  • also geringfügig da darfst max. ( i glaub an die 400 Euro ) verdienen - Teilzeit ist wenn du zB 20h wo angestellt bist.

    Wieviel zu dazuverdienen darfst solltest du bei der GKK nachfragen - die können dir das genau sagen - ist bei jeder Frau verschieden - kommt draufan wieviel du vorher verdient hast -

    Ob du dir selbst was suchen kannst weiß ich leider auch nicht... am besten einfach bei der AK oder bei deiner Firma nachfragen... :)

    Hoffe ich konnte helfen... :)

    LG Daniela
  • http://www.mytoday.at/geringfugigkeitsgrenze-2013-in-osterreich/

    da steht wieviel die zuverdienstgrenze für geringfügigkeit dieses Jahr ist :)
  • Bist du offiziell in karenz? Dann musst du das auf jeden fall mit dem eigentlichen Arbeitgeber klären sonst könntest du den Kündigungsschutz verlieren ...
  • Ich bin in Karenz, du musst es absprechen mit deinem DG. Ich habe angerufen und dann wurde mir gesagt, wieviel....
  • Danke für die antworten, ja bin offiziell in karenz.

    Habe meinem dg ein mail geschickt mit all meinen fragen da ich nur mehr alles schriftlich mache
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 11. 10. 2013, 11:35
    jede sollte sich daher überlegen, in welcher Lebensituation sie steckt:

    - habe ich arbeitsrechtliche Karenz? -
    - was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen,
    - und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die sichere Grenze (kurzfristige Überschreitungen dieses Betrages sind nur mit ZUSTIMMUNG des Karenz-Dienstgebers möglich - vorher aber Beratung bei der AK!) (Zustimmung des Dienstgebers nur bei Geringfügigkeit auch möglich, wenn im Dienstvertrag das drin steht)

    - > wenn man mehr verdient, endet dann die arbeitsrechtliche Karenz automatisch und vorzeitig (mit all seinen Vorteilen)

    - wenn ohnehin keine arbeitsrechtliche Karenz oder die für einen nicht wichtig ist:

    dann zählt alleine die Verdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes
  • So jetzt habe ich den thread gefunden... Mit dem handy komme ich immer auf einen anderen thread. Also arbeitsrechtliche karenz habe ich aber warum endet diese dann früher wenn ich über der geringfügikeitsgrenze verdiene? Dazu finde ich nichts auf der AK seite und ich kann ja erst montag anrufen und fragen
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 26. 10. 2013, 14:11
    So ist es - und arre Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind im Grunde zwei unterschiedliche Dinge....
    Nici2 schrieb: »
    So jetzt habe ich den thread gefunden... Mit dem handy komme ich immer auf einen anderen thread. Also arbeitsrechtliche karenz habe ich aber warum endet diese dann früher wenn ich über der geringfügikeitsgrenze verdiene? Dazu finde ich nichts auf der AK seite und ich kann ja erst montag anrufen und fragen

    Schau beim Familien bzw. Arbeitsministerium auf die Homepage - da gibt es Infos zur arre Karenz

    http://www.bmask.gv.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Elternkarenz_und_Elternteilzeit/Elternkarenz

  • So hab nun wieder mal eine frage....

    Hätte ein super job angebot neben der karenz bekommen da es aber die geringfügigkeitsgrenze übersteigt darf man ja nicht mehr als 13 wochen im kalenderjahr arbeiten... Was wenn es aber mehr als die 13 wochen sind? Oder geht das dann gar nicht?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 30. 10. 2013, 21:17
    nun, der Karenz-DG muss zu den 13 Wochen zustimmen; sicher gehen auch mehr als 13 Wochen (für KBG-Bezug kein Problem, wenn da die Grenze eingehalten wird)- aber dann geht die arre Karenz flöten - so wie im Link vom Arbeitsministerium beschrieben... - mache dir am besten einen Termin bei der AK aus
  • Habe heute mit der ak telegoniert ich würde nicht über diese grenze im jahr kommen nur was wenn die arbeitsrechtliche karenz flöten geht das hab ich nicht ganz verstanden... Dann habe ich keinen kündigungsschutz mehr oder?
  • Genau, dann könnte dich dein dienstgeber bei dem du ja während der karenz nach wie vor angestellt bist jederzeit kündigen
  • Ach das ist alles ein käse :(
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